Ein Dutzend Kopfnüsse um Mitternacht
Vorwurf: Nachdem seine Freundin Schluss gemacht hat, rastet ein 28-Jähriger aus
- Ist eine 28-Jährige von dem Mann, der bis zu diesem Zeitpunkt ihr Freund war, mit Kopfnüssen traktiert worden? Das muss das Spaichinger Amtsgericht derzeit klären. Der 28-jährige Anlagemechaniker musste sich wegen Körperverletzung verantworten. Er habe nach deren Trennungsgespräch auf dem Dreifaltigkeitsberg sie im Auto zu sich hergezogen und ihr zehn bis zwölf Schläge auf den Kopf verpasst. Die „Beulen“dieser Schädelprellung hätten dem Opfer zwei Wochen Druck- und Kopfschmerzen bereitet. Der Angeklagte, der nach einer überwunon denen Depression seit zwei Monaten wieder in Arbeit ist, äußerte sich mittels „Sprechzettel“über seinen Anwalt. Der sah nicht nur Widersprüche in der Schilderung des Tathergangs des Opfers, sondern zweifelte auch an der Diagnose des Hausarzts. Und stellte deswegen den Beweisantrag zu dessen Vernehmung vor Gericht, dem seitens des Gerichts schlußendlich stattgegeben wurde im Wege eines Fortsetzungstermins.
Die als Zeugin vernommene Mutter des Opfers sagte ebenso wie deren Tochter, dass der tätliche Angriff bei der Polizei eigentlich nur „gemeldet“und nicht „angezeigt“werden sollte. Doch in solchen Delikten muss die Staatsanwaltschaft ins Geschehen eingreifen und im öffentlichen Interesse etwa eine Körperverletzung verfolgen (Offizialdelikte).
Der Verteidiger stellte dem Opfer gezielte Fragen. Da keine Röntgenbilder vorlägen (die zunächst aufgesuchte Notaufnahme in der Kreisklinik Spaichingen hatte im April dieses Jahres geschlossen) und der aufnehmende Polizeibeamte angeblich „nichts“beziehungsweise „keine Erhöhungen am Kopf des Opfers ertasten konnte“, wie Richterin Beate Philipp einwarf. Verteidiger Oliver Hirt stellte den Tathergang als solches in Frage.
Zumal die Detailschilderung des Opfers Ungereimtheiten enthalte, wie: „Mit dem Sicherheitsgurt zu sich rübergezogen, links oder rechts?“Deswegen ordnete die Richterin ad hoc einen Lokaltermin im Tatfahrzeug an, was Staatsanwalt Frank Gundke mit einem Ratschlag in Richtung Verteidigung verband: „Augenschein geht oft ins Aug hinein.“
Zu der vorübergehend ins kalte Freie verlegten Verhandlung fuhr das Opfer mit dem Tatfahrzeug im Hof des Gerichts vor. Wo Richterin Beate Philipp auf dem Beifahrersitz Platz nahm, um den Tathergang zu simulieren. Nachdem diese Stoßrichtung der Verteidigung nicht verfing, warf diese einen weiteren Fragenkomplex auf, der zum Schutz der Privatsphäre des Opfers unter vorübergehendem Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde.
Nachdem der erkrankte Polizist bis auf weiteres nicht als Zeuge vernommen werden kann, wurde ein Fortsetzungstermin anberaumt, zu dem der Hausarzt des Opfers vorgeladen wird.