Heuberger Bote

Ein Dutzend Kopfnüsse um Mitternach­t

Vorwurf: Nachdem seine Freundin Schluss gemacht hat, rastet ein 28-Jähriger aus

- Von Manfred Brugger

- Ist eine 28-Jährige von dem Mann, der bis zu diesem Zeitpunkt ihr Freund war, mit Kopfnüssen traktiert worden? Das muss das Spaichinge­r Amtsgerich­t derzeit klären. Der 28-jährige Anlagemech­aniker musste sich wegen Körperverl­etzung verantwort­en. Er habe nach deren Trennungsg­espräch auf dem Dreifaltig­keitsberg sie im Auto zu sich hergezogen und ihr zehn bis zwölf Schläge auf den Kopf verpasst. Die „Beulen“dieser Schädelpre­llung hätten dem Opfer zwei Wochen Druck- und Kopfschmer­zen bereitet. Der Angeklagte, der nach einer überwunon denen Depression seit zwei Monaten wieder in Arbeit ist, äußerte sich mittels „Sprechzett­el“über seinen Anwalt. Der sah nicht nur Widersprüc­he in der Schilderun­g des Tathergang­s des Opfers, sondern zweifelte auch an der Diagnose des Hausarzts. Und stellte deswegen den Beweisantr­ag zu dessen Vernehmung vor Gericht, dem seitens des Gerichts schlußendl­ich stattgegeb­en wurde im Wege eines Fortsetzun­gstermins.

Die als Zeugin vernommene Mutter des Opfers sagte ebenso wie deren Tochter, dass der tätliche Angriff bei der Polizei eigentlich nur „gemeldet“und nicht „angezeigt“werden sollte. Doch in solchen Delikten muss die Staatsanwa­ltschaft ins Geschehen eingreifen und im öffentlich­en Interesse etwa eine Körperverl­etzung verfolgen (Offizialde­likte).

Der Verteidige­r stellte dem Opfer gezielte Fragen. Da keine Röntgenbil­der vorlägen (die zunächst aufgesucht­e Notaufnahm­e in der Kreisklini­k Spaichinge­n hatte im April dieses Jahres geschlosse­n) und der aufnehmend­e Polizeibea­mte angeblich „nichts“beziehungs­weise „keine Erhöhungen am Kopf des Opfers ertasten konnte“, wie Richterin Beate Philipp einwarf. Verteidige­r Oliver Hirt stellte den Tathergang als solches in Frage.

Zumal die Detailschi­lderung des Opfers Ungereimth­eiten enthalte, wie: „Mit dem Sicherheit­sgurt zu sich rübergezog­en, links oder rechts?“Deswegen ordnete die Richterin ad hoc einen Lokaltermi­n im Tatfahrzeu­g an, was Staatsanwa­lt Frank Gundke mit einem Ratschlag in Richtung Verteidigu­ng verband: „Augenschei­n geht oft ins Aug hinein.“

Zu der vorübergeh­end ins kalte Freie verlegten Verhandlun­g fuhr das Opfer mit dem Tatfahrzeu­g im Hof des Gerichts vor. Wo Richterin Beate Philipp auf dem Beifahrers­itz Platz nahm, um den Tathergang zu simulieren. Nachdem diese Stoßrichtu­ng der Verteidigu­ng nicht verfing, warf diese einen weiteren Fragenkomp­lex auf, der zum Schutz der Privatsphä­re des Opfers unter vorübergeh­endem Ausschluss der Öffentlich­keit verhandelt wurde.

Nachdem der erkrankte Polizist bis auf weiteres nicht als Zeuge vernommen werden kann, wurde ein Fortsetzun­gstermin anberaumt, zu dem der Hausarzt des Opfers vorgeladen wird.

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FOTO: BRITTA PEDERSEN Wegen Körperverl­etzung steht ein 28-Jähriger vor Gericht.

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