Richter erwägen Fahrverbot in Ludwigsburg
Verwaltungsgerichtshof ist vom Luftreinhalteplan nicht sonderlich beeindruckt
(lsw) - Dieselfahrer in Ludwigsburg könnten womöglich nicht um Fahrverbote herumkommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg schloss in der Verhandlung am Dienstag in Mannheim Fahrverbote nicht aus. Vielmehr kritisierte er den kürzlich überarbeiteten Luftreinhalteplan für die Barockstadt. Dessen Fortschreibung hatte die Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit Blick auf überhöhte Stickstoffdioxid-Werte mit ihrer Klage eingefordert. Fahrverbote müssten darin aufgenommen werden, damit möglichst schnell der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel erreicht werde. Die Stadt befürchtet, dass sich im Fall eines Fahrverbotes auf der wichtigen Ostwestachse Friedrichstraße Ausweichverkehr durch die gesamte Innenstadt mogeln werde.
In Ludwigsburg lag der Jahresmittelwert 2018 an der BrennpunktMessstelle Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm. Angesichts dieser „signifikanten Überschreitung“dringt die DUH auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Euronorm 5. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich zuversichtlich, dass sein Verein als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgehe: „Das ist ein guter Tag für saubere Luft in Ludwigsburg.“Der
Vertreter der Stadt, Felix Rauscher, sprach von einer „ergebnisoffenen“Situation.
Der VGH will sein Urteil in wenigen Tagen verkünden (Az.: 10 S 2741/ 18). Dessen 10. Senat hatte bereits im März der DUH-Forderung nach Fahrverboten in Reutlingen stattgegeben. Das Land lässt dieses Urteil aber noch vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen. Resch sprach von einer weiteren möglichen „Ohrfeige“für das Land.
Als Mangel wertete das Gericht, dass die letzte Fortschreibung des Luftreinhalteplans vom vergangenen September keine Maßnahmen für die restlichen Monate 2019 enthalte. Die Wirksamkeit der für 2020 angestrebten Schritte von Land und Stadt müsse sich erst noch erweisen. Bis dahin seien Dieselfahrverbote eine Möglichkeit, rasch das Einhalten des EU-Grenzwertes zu erreichen, sagte der Vorsitzende Richter Richard Rudisile. Diese könnten wieder aufgehoben werden, sobald der Grenzwert eingehalten werde.
Für das Land beteuerte Regierungsrätin Amelie Staehle, sie gehe fest davon aus, dass mit dem um neue Maßnahmen erweiterten Plan der Grenzwert 2020 eingehalten werden könne.