Bubsheim wählt im Januar den Schultes
Amtsinhaber Thomas Leibinger tritt noch einmal an – Bewerbungsfrist endet am 30. Dezember
- Am Sonntag, 26. Januar 2020, werden die Bubsheimer ihren Bürgermeister wählen. Die Amtszeit von Thomas Leibinger geht am 12. März 2020 nach acht Jahren offiziell zu Ende. Thomas Leibinger bewirbt sich für eine zweite Amtszeit.
Sollte am 26. Januar keiner der Bewerber die absolute Mehrheit bekommen, würde die Nachwahl am Sonntag, 9. Februar 2020, stattfinden. Das Bürgermeisteramt in Bubsheim ist hauptamtlich.
Die Stellenausschreibung wurde parallel im Staatsanzeiger und im
Heuberger Boten veröffentlicht. Bewerbungen können noch bis spätestens Montag, 30. Dezember, 18 Uhr, schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“, bei der Gemeindeverwaltung Bubsheim, zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Christian Leute, Gosheimer Straße 4, 78585 Bubsheim, eingereicht werden.
Die erste Bewerbung ist schon da: Die des Amtsinhabers. „Mir gefällt an dem Amt, dass es so vielfältig ist und man mit so vielen Menschen in Kontakt kommt, und eine Kommune weiter entwickeln und nach vorne bringen kann“, sagt Thomas Leibinger. Der gebürtige Renquishausener lebt seit fast 30 Jahren in Bubsheim und ist mit einer Bubsheimerin verheiratet. Als Projekte, die er noch weiter begleiteten möchte, nennt Leibinger im Gespräch mit unserer Zeitung die weitere Entwicklung der Ortsmitte im Rahmen des Landessanierungsprogramms, Infrastrukturprojekte wie den Ausbau des Breitbandnetzes, die Bereitstellung von Wohnraum und Neubauflächen, auch für Gewerbeansiedlungen, seniorengerechte Wohnungen in der
Ortsmitte oder die Nahversorgung der Bubsheimer Bürger.
Wählbar sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag mindestens 25 Jahre alt sein, aber nicht älter als 67 – und sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Bewerber müssen folgende Unterlagen beifügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachreichen: Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck. Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach Paragraph 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung vorliegt.Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In
Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 27. Januar 2020, und endet am Mittwoch, 29. Januar 2020, 18 Uhr.
Am 8. Januar 2012 wurde Thomas Leibinger im ersten Wahlgang mit 52,53 Prozent zum Bürgermeister gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug damals 71,9 Prozent.