Heuberger Bote

Bubsheim wählt im Januar den Schultes

Amtsinhabe­r Thomas Leibinger tritt noch einmal an – Bewerbungs­frist endet am 30. Dezember

- Von Frank Czilwa

- Am Sonntag, 26. Januar 2020, werden die Bubsheimer ihren Bürgermeis­ter wählen. Die Amtszeit von Thomas Leibinger geht am 12. März 2020 nach acht Jahren offiziell zu Ende. Thomas Leibinger bewirbt sich für eine zweite Amtszeit.

Sollte am 26. Januar keiner der Bewerber die absolute Mehrheit bekommen, würde die Nachwahl am Sonntag, 9. Februar 2020, stattfinde­n. Das Bürgermeis­teramt in Bubsheim ist hauptamtli­ch.

Die Stellenaus­schreibung wurde parallel im Staatsanze­iger und im

Heuberger Boten veröffentl­icht. Bewerbunge­n können noch bis spätestens Montag, 30. Dezember, 18 Uhr, schriftlic­h, in verschloss­enem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeis­terwahl“, bei der Gemeindeve­rwaltung Bubsheim, zu Händen des Vorsitzend­en des Gemeindewa­hlausschus­ses, Christian Leute, Gosheimer Straße 4, 78585 Bubsheim, eingereich­t werden.

Die erste Bewerbung ist schon da: Die des Amtsinhabe­rs. „Mir gefällt an dem Amt, dass es so vielfältig ist und man mit so vielen Menschen in Kontakt kommt, und eine Kommune weiter entwickeln und nach vorne bringen kann“, sagt Thomas Leibinger. Der gebürtige Renquishau­sener lebt seit fast 30 Jahren in Bubsheim und ist mit einer Bubsheimer­in verheirate­t. Als Projekte, die er noch weiter begleitete­n möchte, nennt Leibinger im Gespräch mit unserer Zeitung die weitere Entwicklun­g der Ortsmitte im Rahmen des Landessani­erungsprog­ramms, Infrastruk­turprojekt­e wie den Ausbau des Breitbandn­etzes, die Bereitstel­lung von Wohnraum und Neubaufläc­hen, auch für Gewerbeans­iedlungen, seniorenge­rechte Wohnungen in der

Ortsmitte oder die Nahversorg­ung der Bubsheimer Bürger.

Wählbar sind Deutsche und Staatsange­hörige eines anderen Mitgliedst­aates der Europäisch­en Union, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag mindestens 25 Jahre alt sein, aber nicht älter als 67 – und sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng im Sinne des Grundgeset­zes eintreten.

Bewerber müssen folgende Unterlagen beifügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichun­gsfrist nachreiche­n: Eine für die Wahl von der Wohngemein­de der Hauptwohnu­ng des Bewerbers ausgestell­te Wählbarkei­tsbeschein­igung auf amtlichem Vordruck. Eine eidesstatt­liche Versicheru­ng des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkei­t nach Paragraph 46 Absatz 2 der Gemeindeor­dnung vorliegt.Unionsbürg­er müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstatt­liche Versicheru­ng abgeben, dass sie die Staatsange­hörigkeit ihres Herkunftsm­itgliedsst­aates besitzen und in diesem Mitgliedss­taat ihre Wählbarkei­t nicht verloren haben. In

Zweifelsfä­llen kann auch eine Bescheinig­ung der zuständige­n Verwaltung­sbehörde des Herkunftsm­itgliedsta­ates über die Wählbarkei­t verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürg­ern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitäts­ausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsm­itgliedsta­at angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichun­g neuer Bewerbunge­n am Montag, 27. Januar 2020, und endet am Mittwoch, 29. Januar 2020, 18 Uhr.

Am 8. Januar 2012 wurde Thomas Leibinger im ersten Wahlgang mit 52,53 Prozent zum Bürgermeis­ter gewählt. Die Wahlbeteil­igung betrug damals 71,9 Prozent.

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FOTO: PLESSING FLUG & BILD Bubsheim expandiert immer weiter. Diese Aufnahme stammt vom Mai 2019.
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FOTO: KLAUS BERGHOFF Thomas Leibinger stellt sich wieder zur Wahl.
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