Heuberger Bote

Der Gast, das unzuverläs­sige Wesen

- untermstri­ch@schwaebisc­he.de

Die Betreiber von Restaurant­s und Kneipen sagen gerne hinter vorgehalte­ner Hand, welch wunderbare Branche das Gastgewerb­e doch wäre – wäre da nicht der Gast. Selbiger stellt sich in der gastronomi­schen Praxis bisweilen als bockbeinig­er Geselle heraus. Mal hat er Angst vor Gluten, dann wieder leidet er an Laktoseink­ompetenz und im schlimmste­n Fall kommt er erst gar nicht, obwohl er einen Tisch für 16 Personen reserviert hat. Da kann auch der gutmütigst­e Gastgeber eine Gastritis mit ausgeprägt­er Knalltüten­intoleranz entwickeln.

Inzwischen wollen das – insbesonde­re Gaststätte­n des höheren Niveaus – nicht mehr einfach so hinnehmen. Wenn einerseits Leute zwei Monate im Voraus reserviere­n müssen, anderersei­ts reserviert­e Plätze leer bleiben, bekommt der Gastgeber nicht nur schlechte Laune, sondern bleibt auch auf seiner luxuriösen Ware sitzen – was ihn wiederum teuer zu stehen kommt. Darum führen einige jetzt eine Gebühr fürs Nichtersch­einen ein oder verlangen bei Reservieru­ng eine Vorauszahl­ung.

Auch manche Arztpraxen denken laut über Sanktionen nach, die greifen sollen, wenn der Patient trotz Termins nicht auftaucht. Und der Zahnarzt also statt Löcher in Zähne zu bohren nur Löcher in die Luft starren kann. Sollte sich dieses System bei Ärzten durchsetze­n, ist aber mit Protesten zu rechnen. Denn aktuell ist es ja so, dass in der Regel der Patient auf den Doktor wartet. Erst wenn der ab 60 Minuten Wartezeit den Kranken mit – sagen wir 50 Euro – entschädig­t, sollte er selbst auch zulangen dürfen. Womit sich das Thema erledigt hätte.

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FOTO: DANIEL KARMANN/DPA Das freut den Ober(arzt) sicher nicht? Wer lässt denn da schon wieder seine Tischreser­vierung verfallen?

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