Der Gast, das unzuverlässige Wesen
Die Betreiber von Restaurants und Kneipen sagen gerne hinter vorgehaltener Hand, welch wunderbare Branche das Gastgewerbe doch wäre – wäre da nicht der Gast. Selbiger stellt sich in der gastronomischen Praxis bisweilen als bockbeiniger Geselle heraus. Mal hat er Angst vor Gluten, dann wieder leidet er an Laktoseinkompetenz und im schlimmsten Fall kommt er erst gar nicht, obwohl er einen Tisch für 16 Personen reserviert hat. Da kann auch der gutmütigste Gastgeber eine Gastritis mit ausgeprägter Knalltütenintoleranz entwickeln.
Inzwischen wollen das – insbesondere Gaststätten des höheren Niveaus – nicht mehr einfach so hinnehmen. Wenn einerseits Leute zwei Monate im Voraus reservieren müssen, andererseits reservierte Plätze leer bleiben, bekommt der Gastgeber nicht nur schlechte Laune, sondern bleibt auch auf seiner luxuriösen Ware sitzen – was ihn wiederum teuer zu stehen kommt. Darum führen einige jetzt eine Gebühr fürs Nichterscheinen ein oder verlangen bei Reservierung eine Vorauszahlung.
Auch manche Arztpraxen denken laut über Sanktionen nach, die greifen sollen, wenn der Patient trotz Termins nicht auftaucht. Und der Zahnarzt also statt Löcher in Zähne zu bohren nur Löcher in die Luft starren kann. Sollte sich dieses System bei Ärzten durchsetzen, ist aber mit Protesten zu rechnen. Denn aktuell ist es ja so, dass in der Regel der Patient auf den Doktor wartet. Erst wenn der ab 60 Minuten Wartezeit den Kranken mit – sagen wir 50 Euro – entschädigt, sollte er selbst auch zulangen dürfen. Womit sich das Thema erledigt hätte.