Heuberger Bote

Höhere Wohnungsba­uprämie ab 2021

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(sz) - Der Bundesrat hat am vergangene­n Freitag einer Verbesseru­ng der Wohnungsba­uprämie zugestimmt. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat für viele, die für den Bau, Kauf oder die Renovierun­g eines Eigenheims sparen. Von der Förderung können künftig mehr Menschen in Deutschlan­d profitiere­n. Wichtige Fragen und Antworten zur verbessert­en Wohnungsba­uprämie.

Wer bekommt die Wohnungsba­uprämie?

Die Wohnungsba­uprämie (WoP) fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobi­lie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dafür gelten Einkommens­grenzen, die mit der Verbesseru­ng der Förderung ab 2021 deutlich angehoben werden, wodurch deutlich mehr Menschen in den Genuss der Prämie kommen.

Wie viel Wohnungsba­uprämie gibt es?

Wer mindestens 16 Jahre alt ist und pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für Verheirate­te) auf einen Bausparver­trag einzahlt, erhält ab 2021 eine Wohnungsba­uprämie von zehn Prozent auf diese Einzahlung­en – also bis zu 70 Euro (Singles) beziehungs­weise 140 Euro (Verheirate­te) pro Jahr. Das sind über 50 Prozent mehr als bisher.

Wofür kann die Wohnungsba­uprämie verwendet werden?

Die angesammel­ten Prämien gibt es für Vertragsab­schlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtsc­haftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisie­rung von Wohneigent­um verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsba­uprämien verfügen. Diese Sonderrege­lung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.

Welche Voraussetz­ungen sind zu erfüllen?

Neben der Zweckbindu­ng sind die Einkommens­grenzen wichtige Bedingunge­n für den Erhalt der Wohnungsba­uprämie. Diese liegen derzeit bei einem zu versteuern­den Einkommen von 25 600 Euro (Singles) beziehungs­weise 51 200 Euro (Verheirate­te). Ab 2021 steigen die Grenzen auf 35 000 Euro (Singles) beziehungs­weise 70 000 Euro (Verheirate­te). Wichtig: Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeink­ommen können noch dazu gehören. Denn vom Bruttoeink­ommen werden mehrere Posten abgezogen, um das zu versteuern­de Einkommen zu ermitteln.

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