Höhere Wohnungsbauprämie ab 2021
(sz) - Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einer Verbesserung der Wohnungsbauprämie zugestimmt. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat für viele, die für den Bau, Kauf oder die Renovierung eines Eigenheims sparen. Von der Förderung können künftig mehr Menschen in Deutschland profitieren. Wichtige Fragen und Antworten zur verbesserten Wohnungsbauprämie.
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie (WoP) fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dafür gelten Einkommensgrenzen, die mit der Verbesserung der Förderung ab 2021 deutlich angehoben werden, wodurch deutlich mehr Menschen in den Genuss der Prämie kommen.
Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es?
Wer mindestens 16 Jahre alt ist und pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 eine Wohnungsbauprämie von zehn Prozent auf diese Einzahlungen – also bis zu 70 Euro (Singles) beziehungsweise 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Das sind über 50 Prozent mehr als bisher.
Wofür kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden?
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen wichtige Bedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Diese liegen derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen von 25 600 Euro (Singles) beziehungsweise 51 200 Euro (Verheiratete). Ab 2021 steigen die Grenzen auf 35 000 Euro (Singles) beziehungsweise 70 000 Euro (Verheiratete). Wichtig: Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können noch dazu gehören. Denn vom Bruttoeinkommen werden mehrere Posten abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.