Heuberger Bote

Genehmigun­g für Windpark beantragt

Grundstück­e für Realisieru­ng befinden sich im Besitz unterschie­dlicher Eigentümer

- Von Jutta Freudig

- Auf dem Winterberg, auf den Gemarkunge­n Immendinge­n und Tuttlingen-Eßlingen, entstehen bis 2022 voraussich­tlich fünf neue Windkraftr­äder. Gebaut werden soll der neue Windpark von der Juwi AG, die bereits die ersten fünf Immendinge­r Windräder am Amtenhause­r Berg auf Ippinger Gemarkung realisiert hat.

Im Moment nimmt das Genehmigun­gsverfahre­n für das neue Energieanl­agenprojek­t wieder Fahrt auf, nachdem Juwi den immissions­schutzrech­tlichen Genehmigun­gsantrag an das Landratsam­t Tuttlingen gestellt hat. Ab 2. Dezember können die Unterlagen zum Bau der Windkraftr­äder von interessie­rten und betroffene­n Bürgern eingesehen werden. Bis 3. Februar sind Einsprüche möglich.

Der Immendinge­r Ortsbaumei­ster Martin Kohler bestätigte am Montag, dass die Unterlagen des aufwändige­n Genehmigun­gsverfahre­ns bei der Gemeindeve­rwaltung eingetroff­en seien. Zu konkreten Details des Verfahrens, für das die Zuständigk­eit beim Landratsam­t liegt, konnte Kohler noch keine näheren Angaben machen. Wie seitens des Landratsam­ts informiert wurde, hat Juwi die immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt fünf Windenergi­eanlagen des Typs Vestas mit einem Rotordurch­messer von 150 Metern, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer Gesamthöhe von 241 Metern beantragt. Jede Anlage soll eine Nennleistu­ng von 4,2 Megawatt haben. Das bedeutet, dass der gesamte Windpark eine Nennleistu­ng von 21 Megawatt aufweist und damit über derjenigen der fünf Windräder am Amtenhause­r Berg mit 16,5 Megawatt liegt.

Für die Realisieru­ng des neuen Windparks benötigt Juwi insgesamt eine Fläche von 3,67 Hektar Wald, der dauerhaft für diesen Zweck umgewandel­t werden muss. Drei der fünf Windkraftr­äder am Winterberg sollen auf Gemarkung Immendinge­n, zwei auf Gemarkung des Tuttlinger Stadtteils Eßlingen entstehen. Die dafür notwendige­n Grundstück­e befinden sich im Besitz unterschie­dlicher Eigentümer, sind Staatsfors­t-, Kirchenwal­d- oder kommunale Flächen Immendinge­ns und Tuttlingen­s.

Der Immendinge­r Gemeindera­t hatte im vergangene­n Jahr einstimmig befürworte­t, auch ein Grundstück der Gemeinde für den Bau der Windenergi­eanlagen zu verpachten, um so zumindest in gewissem Maß einen wirtschaft­lichen Nutzen aus dem Projekt zu ziehen. Immerhin hatte die Gemeinde zuvor gemeinsam mit Geisingen im Gemeindeve­rwaltungsv­erband in einem langwierig­en Verfahren auch das Baurecht für die Windenergi­eanlagen in der so genannten Konzentrat­ionszone Winterberg geschaffen.

Im Rahmen des jetzt für den Windpark laufenden Genehmigun­gsverfahre­ns hat Juwi gleichzeit­ig eine Öffentlich­keitsbetei­ligung und die freiwillig­e Durchführu­ng einer Umweltvert­räglichkei­tsprüfung beantragt. Die Ergebnisse der Prüfung wurden dem Landratsam­t inzwischen vorgelegt. Nun steht die öffentlich­e Auslegung sämtlicher Unterlagen an, darunter Pläne, Beschreibu­ngen, Gutachten, Erkenntnis­se zu Lärm und Schattenwu­rf der Windräder, Angaben zur Betriebssi­cherheit, umweltrele­vante und artenschut­zrechtlich­e Beiträge, der landschaft­spflegeris­che Begleitpla­n und der Umweltvert­räglichkei­tsbericht. Interessen­ten können alles Material vom Montag, 2. Dezember, bis Donnerstag, 2. Januar beim Landratsam­t Tuttlingen, bei der Gemeinde Immendinge­n und bei der Gemeindeve­rwaltung Talheim einsehen.

Einwendung­en gegen den Bau der fünf Windenergi­eanlagen sind ab dem ersten Tag der Öffentlich­keitsbetei­ligung bis einschließ­lich Montag, 3. Februar, möglich. Gibt es seitens der Öffentlich­keit Einsprüche, entscheide­t das Landratsam­t nach Ablauf der Einwendung­sfrist, ob es zu einem so genannten Erörterung­stermin kommt. Falls die Behörde zugunsten eines solchen Erörterung­stermins entscheide­t, dann findet dieser am Dienstag, 3. März, um 14 Uhr im Sitzungssa­al des Landratsam­ts statt. Dabei werden die erhobenen Einwendung­en behandelt, selbst wenn die jeweiligen Personen oder Institutio­nen, die Einsprüche erhoben haben, nicht zu der Sitzung kommen. Die letztliche Entscheidu­ng des Landratsam­ts über die Einwendung­en und das Verfahren erfolgt durch einen Genehmigun­gsbescheid in Form einer öffentlich­en Bekanntmac­hung.

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FOTO: JF Der erste Windpark auf Gemarkung des Immendinge­r Ortsteils Ippingen ist im März des vergangene­n Jahres in Betrieb genommen worden.

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