Genehmigung für Windpark beantragt
Grundstücke für Realisierung befinden sich im Besitz unterschiedlicher Eigentümer
- Auf dem Winterberg, auf den Gemarkungen Immendingen und Tuttlingen-Eßlingen, entstehen bis 2022 voraussichtlich fünf neue Windkrafträder. Gebaut werden soll der neue Windpark von der Juwi AG, die bereits die ersten fünf Immendinger Windräder am Amtenhauser Berg auf Ippinger Gemarkung realisiert hat.
Im Moment nimmt das Genehmigungsverfahren für das neue Energieanlagenprojekt wieder Fahrt auf, nachdem Juwi den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag an das Landratsamt Tuttlingen gestellt hat. Ab 2. Dezember können die Unterlagen zum Bau der Windkrafträder von interessierten und betroffenen Bürgern eingesehen werden. Bis 3. Februar sind Einsprüche möglich.
Der Immendinger Ortsbaumeister Martin Kohler bestätigte am Montag, dass die Unterlagen des aufwändigen Genehmigungsverfahrens bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen seien. Zu konkreten Details des Verfahrens, für das die Zuständigkeit beim Landratsamt liegt, konnte Kohler noch keine näheren Angaben machen. Wie seitens des Landratsamts informiert wurde, hat Juwi die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen des Typs Vestas mit einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer Gesamthöhe von 241 Metern beantragt. Jede Anlage soll eine Nennleistung von 4,2 Megawatt haben. Das bedeutet, dass der gesamte Windpark eine Nennleistung von 21 Megawatt aufweist und damit über derjenigen der fünf Windräder am Amtenhauser Berg mit 16,5 Megawatt liegt.
Für die Realisierung des neuen Windparks benötigt Juwi insgesamt eine Fläche von 3,67 Hektar Wald, der dauerhaft für diesen Zweck umgewandelt werden muss. Drei der fünf Windkrafträder am Winterberg sollen auf Gemarkung Immendingen, zwei auf Gemarkung des Tuttlinger Stadtteils Eßlingen entstehen. Die dafür notwendigen Grundstücke befinden sich im Besitz unterschiedlicher Eigentümer, sind Staatsforst-, Kirchenwald- oder kommunale Flächen Immendingens und Tuttlingens.
Der Immendinger Gemeinderat hatte im vergangenen Jahr einstimmig befürwortet, auch ein Grundstück der Gemeinde für den Bau der Windenergieanlagen zu verpachten, um so zumindest in gewissem Maß einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Projekt zu ziehen. Immerhin hatte die Gemeinde zuvor gemeinsam mit Geisingen im Gemeindeverwaltungsverband in einem langwierigen Verfahren auch das Baurecht für die Windenergieanlagen in der so genannten Konzentrationszone Winterberg geschaffen.
Im Rahmen des jetzt für den Windpark laufenden Genehmigungsverfahrens hat Juwi gleichzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung und die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Ergebnisse der Prüfung wurden dem Landratsamt inzwischen vorgelegt. Nun steht die öffentliche Auslegung sämtlicher Unterlagen an, darunter Pläne, Beschreibungen, Gutachten, Erkenntnisse zu Lärm und Schattenwurf der Windräder, Angaben zur Betriebssicherheit, umweltrelevante und artenschutzrechtliche Beiträge, der landschaftspflegerische Begleitplan und der Umweltverträglichkeitsbericht. Interessenten können alles Material vom Montag, 2. Dezember, bis Donnerstag, 2. Januar beim Landratsamt Tuttlingen, bei der Gemeinde Immendingen und bei der Gemeindeverwaltung Talheim einsehen.
Einwendungen gegen den Bau der fünf Windenergieanlagen sind ab dem ersten Tag der Öffentlichkeitsbeteiligung bis einschließlich Montag, 3. Februar, möglich. Gibt es seitens der Öffentlichkeit Einsprüche, entscheidet das Landratsamt nach Ablauf der Einwendungsfrist, ob es zu einem so genannten Erörterungstermin kommt. Falls die Behörde zugunsten eines solchen Erörterungstermins entscheidet, dann findet dieser am Dienstag, 3. März, um 14 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamts statt. Dabei werden die erhobenen Einwendungen behandelt, selbst wenn die jeweiligen Personen oder Institutionen, die Einsprüche erhoben haben, nicht zu der Sitzung kommen. Die letztliche Entscheidung des Landratsamts über die Einwendungen und das Verfahren erfolgt durch einen Genehmigungsbescheid in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.