Kurzfristige Förderung für Schadholz
Landwirtschaftsministerium hilft Privatwaldbesitzern
(pm) - Das Landwirtschaftsministerium hat eine sehr kurzfristige Förderung für Kleinprivatwaldbesitzer ermöglicht. Wie das Landratsamt mitteilt, werden aufgearbeitete Schadholzmengen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember diesen Jahres mit einem Satz von drei Euro pro Festmeter gefördert. Ausgenommen sind Schadholznutzungen der Baumarten Eiche und Esche.
Die Förderung können Privatwaldeigentümer, die weniger als 200 Hektar Wald besitzen, beantragen, sofern diese eine Mindestförderung von 250 Euro erreichen (mindestens 84 Festmeter Schadholzanfall). Für Sammelanträge über eine Forstbetriebsgemeinschaft muss laut Mitteilung des Landratsamts ein Förderbetrag von 1000 Euro erreicht werden (mindestens 333 Festmeter Schadholzanfall).
Wenn die Mindestförderbeträge erreicht werden, ist eine weitere Voraussetzung, dass die Förderanträge der unteren Forstbehörde Tuttlingen bis zum 6. Dezember vollständig vorliegen müssen.
Erforderlich sind folgende Unterlagen: Ein vollständiger und unterschriebener Förderantrag, die DeMinimis-Erklärung („sonstige Fördereinnahmen“beziehungsweise Erklärung zur vereinfachten Förderabwicklung) sowie eine Holzliste beziehungsweise Abrechnung als Nachweis der Schadholzmenge.
Der Förderantrag und die De-Minimis-Erklärung können unter dem Stichwort „Förderwegweiser“auf der Homepage des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz heruntergeladen werden: