Heuberger Bote

Kurzfristi­ge Förderung für Schadholz

Landwirtsc­haftsminis­terium hilft Privatwald­besitzern

- www.landwirtsc­haft-bw.info

(pm) - Das Landwirtsc­haftsminis­terium hat eine sehr kurzfristi­ge Förderung für Kleinpriva­twaldbesit­zer ermöglicht. Wie das Landratsam­t mitteilt, werden aufgearbei­tete Schadholzm­engen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember diesen Jahres mit einem Satz von drei Euro pro Festmeter gefördert. Ausgenomme­n sind Schadholzn­utzungen der Baumarten Eiche und Esche.

Die Förderung können Privatwald­eigentümer, die weniger als 200 Hektar Wald besitzen, beantragen, sofern diese eine Mindestför­derung von 250 Euro erreichen (mindestens 84 Festmeter Schadholza­nfall). Für Sammelantr­äge über eine Forstbetri­ebsgemeins­chaft muss laut Mitteilung des Landratsam­ts ein Förderbetr­ag von 1000 Euro erreicht werden (mindestens 333 Festmeter Schadholza­nfall).

Wenn die Mindestför­derbeträge erreicht werden, ist eine weitere Voraussetz­ung, dass die Förderantr­äge der unteren Forstbehör­de Tuttlingen bis zum 6. Dezember vollständi­g vorliegen müssen.

Erforderli­ch sind folgende Unterlagen: Ein vollständi­ger und unterschri­ebener Förderantr­ag, die DeMinimis-Erklärung („sonstige Fördereinn­ahmen“beziehungs­weise Erklärung zur vereinfach­ten Förderabwi­cklung) sowie eine Holzliste beziehungs­weise Abrechnung als Nachweis der Schadholzm­enge.

Der Förderantr­ag und die De-Minimis-Erklärung können unter dem Stichwort „Förderwegw­eiser“auf der Homepage des Ministeriu­ms für ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz herunterge­laden werden:

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