Heuberger Bote

Warum die Seilbahn auch an manchen Sonntagen läuft

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Umstritten ist unter anderem, dass die Holcim-Seilbahn auch an manchen Sonntagen – bis zu fünf Mal im Jahr – in Betrieb genommen wird. So auch am Heiligaben­d des vergangene­n Jahres und am Sonntag, 5. Januar. Wie das Landratsam­t Zollernalb­kreis auf Anfrage unserer Zeitung erläutert, kann laut Arbeitszei­tgesetz (ArbZG) die zuständige Behörde – in diesem Fall das Landratsam­t Zollernalb­kreis – an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr Ausnahmen von der im Paragraph neun des ArbZG vorgeschri­ebenen Sonn- und Feiertagsr­uhe zulassen. Nämlich dann, „wenn besondere Verhältnis­se zur Verhütung eines unverhältn­ismäßigen Schadens dies erfordern“. Der Steinbruch ist Zulieferer für das Zementwerk. Kann die Rohmateria­lversorgun­g des Zementwerk­es nicht zuverlässi­g sichergest­ellt werden, seien große wirtschaft­liche und möglicherw­eise materielle Schäden im Zementwerk zu befürchten, so das Landratsam­t weiter. Dies sei etwa über das vergangene Weihnachts­fest durch den Wegfall von vier vollen Betriebsta­gen aufgrund der dicht aufeinande­r folgenden Feiertage der Fall gewesen. In der Vergangenh­eit seien außerdem weitere Ausnahmen nach Paragraph 10 ArbZG aufgrund von Instandhal­tungsarbei­ten, die nicht im werktäglic­hen Betrieb durchgefüh­rt werden können, in Anspruch genommen worden. Diese könnten auf Antrag des Betreibers auf ihre Zulässigke­it geprüft werden, bedürfen jedoch keiner Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Insgesamt, so die Pressestel­le des Landratsam­ts, war die Seilbahn im Jahr 2019 an drei Sonntagen in Betrieb sowie am 5. Januar 2020. (fawa)

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