Geschädigte lehnt Entschuldigung ab
Zwei junge Männer stehen in Rottweil vor Gericht – Duo soll eine 23-Jährige aus dem Landkreis Tuttlingen bei Durchhausen mit Auto ausgebremst und überfallen haben
(icks) - Raub, mehrfache gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Die Liste der Anklagen der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen einen 24-Jährigen und einen 20-Jährigen ist lang. Fünf der acht Taten erfolgten in den frühen Morgenstunden des 25. Juli 2019.
Am ersten Verhandlungstag vor der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht Rottweil zeigte sich der ältere der Angeklagten pauschal geständig. Doch bald schon schränkte er ein: Nein, als er gesehen habe, dass eine Frau an dem Steuer des Wagens saß, den er unweit von Durchhausen ausgebremst hatte, habe er die Tür zugeschlagen.
Die Aussage der 23-jährigen Geschädigten klang anders: Der Fiat Punto habe sie zuvor auf Höhe Schura gezwungen, auf die linke Fahrbahnseite auszuweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Dann war sie gefährlich dicht überholt und zum Anhalten gezwungen worden. Einer der Männer habe das vordere Kennzeichen ihres Autos abgerissen und damit auf die Motorhaube eingeschlagen. Der „Dickere“, wie sie den jetzt 24-Jährigen damals bezeichnete, habe Wertsachen gefordert und versucht, sie aus dem Auto zu zerren. „Das ging nicht, weil ich angeschnallt war“, erklärte die junge Frau.
Auf die Frage, warum sie denn die Türen nicht verriegelt habe, sagte sie: „Ich konnte den Knopf nicht finden, war zu aufgeregt“. Der zweite Angreifer habe dann die Handtasche und die Geldbörse vom Beifahrersitz geschnappt und „Hab sie!“gerufen. Da die beiden das Handy auf der Mittelkonsole übersahen, konnte die Überfallene die Polizei alarmieren. Mehrere Beamte waren schon auf der Suche nach dem Täterfahrzeug, nachdem zuvor ein jetzt 25-Jähriger, der zu Fuß von der Nachtschicht nach Hause ging, überfallen und mit einer Flasche, mit Fausthieben und Fußtritten übel zugerichtet worden war. Die Prozessbeteiligten betrachteten die Narben im Gesicht des Geschädigten. Der konnte nachts nicht mehr arbeiten, verlor dadurch den Job und ist seither arbeitslos.
Äußerliche Verletzungen hat die 23-Jährige aus dem Landkreis Tuttlingen nur minimal davongetragen, seelische sehr wohl. Sie leidet unter Verfolgungsangst, war fünf Wochen krankgeschrieben. Sie hatte sich an den Weißen Ring gewendet und wird dort weiterhin begleitet. Der 24-jährige Angeklagte bat die beiden Geschädigten „ganz herzlich“um Entschuldigung. Er schäme sich sehr und sei eigentlich „nicht so ein Mensch“. Nach der Haftentlassung würde er die Geschädigte gerne zum Essen einladen. Die 23-Jährige nahm den schon vor vier Monaten verfassten Entschuldigungsbrief aus den Händen des Stuttgarter Strafverteidigers nicht an.
Beide Angeklagten machten Angaben zur Person: Von Ausbildungsabbrüchen war die Rede, von MiniJobs, auch von früheren Verhaftungen. Von finanziellen Problemen redete nur der ältere, der am Abend vor der Tat Alkohol und Schmerzmittel konsumiert habe. Der Jüngere lehnt als Sportler – Boxen und Kraftsport – jegliche Suchtmittel ab, belässt es bei „einer Shisha am Abend“.
Der 20-Jährige gab sich zu Prozessbeginn vergnügt, grüßte allgemein mit „ey, was geht?“Doch als ein Justizwachmann ihm in einer Verhandlungspause Gespräche untersagte, drohte und beleidigte er.
Das auf fünf Tage angesetzte Verfahren, zu dem 20 Zeugen geladen und an dem zwei Nebenklageanwälte und drei Sachverständige beteiligt sind, geht am Freitag, 28. Februar, um 9 Uhr weiter.