Pflichtversichert oder privat versichert – Experten beantworten Leserfragen
(sz) - Auf welche Art man krankenversichert ist, hängt oft nicht vom eigenen Willen, sondern von den gesetzlichen Vorgaben ab. So ist beispielsweise klar geregelt, wer in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben und dort etwas dazu verdienen kann. Für den Status eines gesetzlich Pflichtversicherten gelten andere Bedingungen als für den eines freiwillig Versicherten. Was bedeutet das im Detail? Kann man den Status wechseln? Auf welcher Grundlage werden die Beiträge berechnet? Was ändert sich, wenn man Rente bezieht? Diese und weitere Fragen beantworten Monika Müller vom Sozialverband VdK, Klaus Herre vom Verband der privaten Krankenversicherung und Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwaben am Mittwoch, 19. Februar, von 18 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0751 / 2955 1555.
Das Thema Krankenversicherung ist aktuell wieder in den Fokus gerückt. So gibt es rund um Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten
eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute: Seit Beginn des Jahres gilt für gesetzlich Pflichtversicherte ein Freibetrag von 159,25 Euro im Monat. Die schlechte: Für den Betrag, der darüber liegt, ist weiterhin der volle Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zu zahlen. Für die Pflegeversicherung gilt der Freibetrag gar nicht. Hierfür werden Beiträge ab dem ersten Euro fällig. Auch in den anderen Bereichen der Krankenversicherung gibt es dieses Jahr Änderungen. So wurde für Selbstständige und andere freiwillig Versicherte, darunter auch Rentner, das beitragspflichtige Mindesteinkommen auf 1061,67 Euro monatlich erhöht. Das Höchsteinkommen, für das Kassenbeiträge zu zahlen sind, ist um 150 Euro auf 4685,50 Euro gestiegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Gesetzgeber von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Privatversicherte Arbeitnehmer haben seit Januar Anspruch auf einen höheren Zuschuss des Arbeitgebers.