Arbeitsagentur stellt Geldauszahlung sicher
Die
konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.
Seit Mittwoch gibt es keinen offenen Kundenzugang mehr im Gebäude der Arbeitsagentur in Rottweil. Für Notfälle soll aber vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen werden. Vereinbarte Termine brauchen nicht eigens abgesagt zu werden, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile oder Sanktionen. Auch gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt. Die Kunden erhalten rechtzeitig Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
Die AA hat zusätzliche
eingerichtet: Agentur für Arbeit Rottweil – VillingenSchwenningen 07721/209 - 222; Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis 07721/209 - 777.
Den
können Sie online stellen: www.arbeitsagentur.de/antragarbeitslosengeld
Den
finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/antragarbeitslosengeld2. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich beim Jobcenter stellen; den ausgefüllten Antrag einfach in den Hausbriefkasten des Jobcenters einwerfen.
Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter www.jobcenter-digital.de erledigen. Anleitungen zur Hilfe bei den Online-Anträgen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/ eservices
finden Sie
hier: www.arbeitsagentur.de/ finanzielle-hilfen/ kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
finden alle Informationen zu Kurzarbeit hier: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit (pm)