Corona: KOD für Kontrollen verstärkt
Seit Mittwoch gilt verschärfte Landesverordnung –Auch Polizei kontrolliert
(pm/pz) - Seit Mittwoch gilt eine verschärfte Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus. In Tuttlingen werden Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) gemeinsam überwachen, dass die Regelungen auch eingehalten werden. Dafür wird der KOD kurzfristig um 16 weitere Mitarbeiter aufgestockt, so die Stadtverwaltung Tuttlingen.
Die Verordnung schränkt das Leben
in ganz Baden-Württemberg erheblich ein. Geschlossen sind jetzt auch große Teile des Einzelhandels sowie sämtliche Gaststätten. Ausgenommen sind lediglich Geschäfte, die zur Grundversorgung wichtig sind (siehe Liste im Kasten) sowie Speisegaststätten. Diese müssen allerdings einen Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Gästen garantieren und ab 18 Uhr schließen.
In den Geschäften, die noch geöffnet haben, ist darauf zu achten, dass kein Gedrängel entsteht, so die Stadt. Die Ladeninhaber seien daher verpflichtet, entsprechend der Größe ihres Geschäfts Zugangskontrollen durchzuführen. „Auch vor den Läden ist darauf zu achten, dass die Wartenden einen Mindestabstand einhalten. Außerdem müssen Kassen und Bedientheken mit einem Spuckschutz ausgestattet sein“, meldet die Pressestelle der Stadt Tuttlingen.
Damit all diese Verordnungen auch eingehalten werden, gibt es ab sofort regelmäßige Kontrollen. Diese werden in erster Linie vom KOD der Stadt Tuttlingen durchgeführt. Letzterer wurde für diesen Zweck erheblich verstärkt. Zu den regulären sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommen nun 16 weitere Kollegen. Die meisten von ihnen arbeiten normalerweise als Hausmeister und werden kurzfristig in ihre neue Aufgabe eingewiesen.
Zudem suchten Polizeibeamte des Polizeireviers Tuttlingen am Dienstagabend von 20. bis 21.30 Uhr mehrere Gaststätten im Stadtgebiet auf und unterrichteten die Gastwirte über die Bestimmungen der durch die Stadt Tuttlingen erlassene Allgemeinverfügung vom 15. März anlässlich der
Atemwegserkrankung durch das Corona-Virus. Im Rahmen der Kontrollen wurde festgestellt, dass keinem der angesprochenen Gastwirte die Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung bekannt war. (s.
Insofern wurden die mit der Allgemeinverfügung bestimmten Regelungen seitens der Gastwirte auch nicht eingehalten, so die Polizei in einer Pressemitteilung.
Gund weitere Informationen der Stadtverwaltung Tuttlingen zu diesem Themenbereich sind im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Tuttlingen bei den Pressemitteilungen eingestellt: