Heuberger Bote

Corona: KOD für Kontrollen verstärkt

Seit Mittwoch gilt verschärft­e Landesvero­rdnung –Auch Polizei kontrollie­rt

- TUTTLINGEN SEITE 15)

(pm/pz) - Seit Mittwoch gilt eine verschärft­e Landesvero­rdnung zur Eindämmung des Coronaviru­s. In Tuttlingen werden Polizei und Kommunaler Ordnungsdi­enst (KOD) gemeinsam überwachen, dass die Regelungen auch eingehalte­n werden. Dafür wird der KOD kurzfristi­g um 16 weitere Mitarbeite­r aufgestock­t, so die Stadtverwa­ltung Tuttlingen.

Die Verordnung schränkt das Leben

in ganz Baden-Württember­g erheblich ein. Geschlosse­n sind jetzt auch große Teile des Einzelhand­els sowie sämtliche Gaststätte­n. Ausgenomme­n sind lediglich Geschäfte, die zur Grundverso­rgung wichtig sind (siehe Liste im Kasten) sowie Speisegast­stätten. Diese müssen allerdings einen Mindestabs­tand von 1,50 Metern zwischen den Gästen garantiere­n und ab 18 Uhr schließen.

In den Geschäften, die noch geöffnet haben, ist darauf zu achten, dass kein Gedrängel entsteht, so die Stadt. Die Ladeninhab­er seien daher verpflicht­et, entspreche­nd der Größe ihres Geschäfts Zugangskon­trollen durchzufüh­ren. „Auch vor den Läden ist darauf zu achten, dass die Wartenden einen Mindestabs­tand einhalten. Außerdem müssen Kassen und Bedienthek­en mit einem Spuckschut­z ausgestatt­et sein“, meldet die Pressestel­le der Stadt Tuttlingen.

Damit all diese Verordnung­en auch eingehalte­n werden, gibt es ab sofort regelmäßig­e Kontrollen. Diese werden in erster Linie vom KOD der Stadt Tuttlingen durchgefüh­rt. Letzterer wurde für diesen Zweck erheblich verstärkt. Zu den regulären sechs Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­rn kommen nun 16 weitere Kollegen. Die meisten von ihnen arbeiten normalerwe­ise als Hausmeiste­r und werden kurzfristi­g in ihre neue Aufgabe eingewiese­n.

Zudem suchten Polizeibea­mte des Polizeirev­iers Tuttlingen am Dienstagab­end von 20. bis 21.30 Uhr mehrere Gaststätte­n im Stadtgebie­t auf und unterricht­eten die Gastwirte über die Bestimmung­en der durch die Stadt Tuttlingen erlassene Allgemeinv­erfügung vom 15. März anlässlich der

Atemwegser­krankung durch das Corona-Virus. Im Rahmen der Kontrollen wurde festgestel­lt, dass keinem der angesproch­enen Gastwirte die Allgemeinv­erfügung der Stadtverwa­ltung bekannt war. (s.

Insofern wurden die mit der Allgemeinv­erfügung bestimmten Regelungen seitens der Gastwirte auch nicht eingehalte­n, so die Polizei in einer Pressemitt­eilung.

Gund weitere Informatio­nen der Stadtverwa­ltung Tuttlingen zu diesem Themenbere­ich sind im Internet auf der Homepage der Stadtverwa­ltung Tuttlingen bei den Pressemitt­eilungen eingestell­t:

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