Heuberger Bote

Gruppenaus­fahrten sind vorerst verboten

Auch am Heuberg dürfen Motorradfa­hrer in Coronazeit­en nicht zu mehreren unterwegs sein

- HEUBERG

(pm) - Zum Frühlingss­tart, wenn das Wetter besser wird, locken die kurvigen Straßen wieder viele Motorradfa­hrer auf den Heuberg. Gruppenaus­fahrten widersprec­hen jedoch den derzeitige­n Kontaktbes­chränkunge­n und sind in Coronazeit­en verboten. Darauf weist die Polizei hin. Der Sicherheit­sabstand sei dabei unerheblic­h.

In Baden-Württember­g gebe es derzeit keine generelle Ausgangssp­erre und daher auch keine mit Strafe oder Bußgeld belegte Vorschrift, dass der Aufenthalt im Freien, egal ob als Fußgänger oder mit einem Fahrzeug, nur zu bestimmten Zwecken erlaubt sei. Allerdings könnten einzelne Kommunen lokal schärfere Regelungen haben.

Zu beachten ist laut Polizei: „Man darf raus, aber sich draußen nur noch allein oder höchstens zu zweit aufhalten. Mehr als zwei Personen dürfen draußen nicht zusammen sein. Ausnahme: Angehörige eines Haushalts dürfen zusammen nach draußen gehen/draußen unterwegs sein, sogar, wenn es mehr als zwei Personen

sind. Wenn man anderen Menschen begegnet, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalte­n werden.

Man darf also laut Polizei unter diesen Voraussetz­ungen, „sofern man gesund und nicht in Quarantäne ist, auch Motorradfa­hren“; sofern Paragraf 3a, Reiseverbo­te bei ausländisc­hen Risikogebi­eten, nicht greife.

„Wo Verstöße gegen die geltenden Verbote festgestel­lt werden, schreiten die Kollegen ein“, betont die Polizei. „Wie wenn sie zum Beispiel

fünf Personen verbotswid­rig in einem Auto feststelle­n, so ist es auch, wenn sie eine Gruppe Motorradfa­hrer antreffen.“Die Betroffene­n müssten mit einer Ordnungswi­drigkeiten­anzeige oder sogar Strafanzei­ge rechnen.

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FOTO: PATRICK SEEGER Gruppenaus­fahrten von Bikern sind in Coronazeit­en verboten.

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