Gruppenausfahrten sind vorerst verboten
Auch am Heuberg dürfen Motorradfahrer in Coronazeiten nicht zu mehreren unterwegs sein
(pm) - Zum Frühlingsstart, wenn das Wetter besser wird, locken die kurvigen Straßen wieder viele Motorradfahrer auf den Heuberg. Gruppenausfahrten widersprechen jedoch den derzeitigen Kontaktbeschränkungen und sind in Coronazeiten verboten. Darauf weist die Polizei hin. Der Sicherheitsabstand sei dabei unerheblich.
In Baden-Württemberg gebe es derzeit keine generelle Ausgangssperre und daher auch keine mit Strafe oder Bußgeld belegte Vorschrift, dass der Aufenthalt im Freien, egal ob als Fußgänger oder mit einem Fahrzeug, nur zu bestimmten Zwecken erlaubt sei. Allerdings könnten einzelne Kommunen lokal schärfere Regelungen haben.
Zu beachten ist laut Polizei: „Man darf raus, aber sich draußen nur noch allein oder höchstens zu zweit aufhalten. Mehr als zwei Personen dürfen draußen nicht zusammen sein. Ausnahme: Angehörige eines Haushalts dürfen zusammen nach draußen gehen/draußen unterwegs sein, sogar, wenn es mehr als zwei Personen
sind. Wenn man anderen Menschen begegnet, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden.
Man darf also laut Polizei unter diesen Voraussetzungen, „sofern man gesund und nicht in Quarantäne ist, auch Motorradfahren“; sofern Paragraf 3a, Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten, nicht greife.
„Wo Verstöße gegen die geltenden Verbote festgestellt werden, schreiten die Kollegen ein“, betont die Polizei. „Wie wenn sie zum Beispiel
fünf Personen verbotswidrig in einem Auto feststellen, so ist es auch, wenn sie eine Gruppe Motorradfahrer antreffen.“Die Betroffenen müssten mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder sogar Strafanzeige rechnen.