Streit über 800-Quadratmeter-Regel hält an
Gerichte uneins bei Beschränkungen für Einzelhändler – Lindner fordert Abschaffung
(dpa) - Die Verkaufsverbote für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern spalten die Rechtssprechung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) in München sieht nach einer Entscheidung vom Montag in der 800Quadratmeter-Regel einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und dem Saarland halten die Vorschrift hingegen für rechtens.
Nach der Rüge lockerte Bayern noch am Montag die Einschränkungen. Große Geschäfte können ab sofort wieder öffnen. „Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie – zum Beispiel durch Absperrungen – die tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).
Der Handelsverband Deutschland (HDE) forderte derweil einheitliche Regelungen für alle Einzelhändler unabhängig von der Ladengröße. FDP-Chef Christian Lindner forderte alle Bundesländer auf, die 800-Quadratmeter-Beschränkung zu kippen. Das Urteil aus Bayern habe „eine politische Signalwirkung“, sagte er. Die Orientierung an Quadratmeterzahlen sei „mit dem Gesundheitsschutz nicht zu begründen“. Entscheidend sollte sein, ob es Hygienekonzepte gebe. Unter dieser Voraussetzung sollte die Öffnung wieder gestattet werden.