Maskenpflicht gilt jetzt auch im Bundestag
(dpa) - Im Deutschen Bundestag gilt von Dienstag an eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. „Der Bundestagspräsident hat sich entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist“, teilte die Parlamentsverwaltung am Montag in Berlin mit. Die Anordnung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet.
Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Maskentragen. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt. Die Maskenpflicht gelte „für alle Räume, einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume, sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen der Gebäude“, teilte der Bundestag mit. Den Fraktionen werde dringend empfohlen, entsprechende Regelungen auch für ihre Räumlichkeiten zu erlassen.
Die Mund-Nasen-Bedeckung könne abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungsoder Besprechungsraum oder im Plenarsaal befinde, so der Bundestag – vorausgesetzt, man hat mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen. Auch Sprecher am Rednerpult und an Saalmikrophonen dürfen die Maske ablegen, ebenso Präsidentinnen und Präsidenten, die eine Sitzung leiten. Wer mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für ihn nicht zumutbar ist, kann demnach auf ein Visier ausweichen.