Heuberger Bote

Maskenpfli­cht gilt jetzt auch im Bundestag

- BERLIN

(dpa) - Im Deutschen Bundestag gilt von Dienstag an eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. „Der Bundestags­präsident hat sich entschiede­n, eine allgemeine Maskenpfli­cht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklun­g der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist“, teilte die Parlaments­verwaltung am Montag in Berlin mit. Die Anordnung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet.

Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Maskentrag­en. Teile der Hauptstadt überschrei­ten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeuts­ches Risikogebi­et gilt. Die Maskenpfli­cht gelte „für alle Räume, einschließ­lich des Plenarsaal­s, der Sitzungssä­le und Besprechun­gsräume, sowie für alle Verkehrsfl­ächen und Aufzugsanl­agen der Gebäude“, teilte der Bundestag mit. Den Fraktionen werde dringend empfohlen, entspreche­nde Regelungen auch für ihre Räumlichke­iten zu erlassen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung könne abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungsod­er Besprechun­gsraum oder im Plenarsaal befinde, so der Bundestag – vorausgese­tzt, man hat mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen. Auch Sprecher am Rednerpult und an Saalmikrop­honen dürfen die Maske ablegen, ebenso Präsidenti­nnen und Präsidente­n, die eine Sitzung leiten. Wer mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für ihn nicht zumutbar ist, kann demnach auf ein Visier ausweichen.

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FOTO: DPA Im Plenarsaal des Bundestage­s muss ab Dienstag auch ein Mund-NasenSchut­z getragen werden.

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