Der Messerstecher von Laupheim ist schuldunfähig
Gericht ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an
- Psychiatrie statt Gefängnis: Weil er nach Überzeugung der Richter seine Bekannte erstochen hat, muss ein 32Jähriger in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Ravensburg sah es als erwiesen an, dass der Mann schuldunfähig ist. Er hatte im vergangenen Juni auf dem Parkplatz des Gasthauses „Zum Kreuz“in Laupheim eine 51-jährige Frau mit einem Küchenmesser erstochen.
„Es ist vollkommen unstrittig, dass der Täter psychisch schwerstkrank ist“, erklärte Veiko Böhm, der Vorsitzende Richter. Er verwies auf das psychiatrische Gutachten, das dem Mann eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie attestiert. Das Gericht ordnete bis auf Weiteres die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Verfahrensbeteiligten haben den Beschluss akzeptiert.
Das Hauptverfahren hatte am Dienstag begonnen – am zweiten Verhandlungstag stand unter anderem die Frage im Mittelpunkt, wie die Polizei mit den Morddrohungen umgegangen ist, die der Täter mehrfach gegenüber der 51-Jährigen geäußert hatte. „Bald ist der Tag der Tage gekommen. Und dann werde ich dich töten“, lautete eine der Sprachnachrichten, die er der Frau schickte. Außerdem warf er ihr vor, ihn sexuell missbraucht zu haben. Wenn sie es nicht unterlasse, werde er „zur Selbstjustiz greifen“.
Die Frau meldete die Drohungen bei der Polizei. „Sie war sehr verunsichert und hatte Angst“, berichtete eine Polizistin. Die Frau habe versichert, dass sie den Mann nur vom Sehen kannte und es nie ein sexuelles Verhältnis gegeben habe. Gemeinsam mit Kollegen sei sie zur Wohnung des Beschuldigten gefahren, sagte die Polizistin. Es sei eine Belehrung ausgesprochen worden, die Drohungen zu unterlassen.
Einige Wochen vor der Tat hat der Mann selbst bei der Polizei angerufen. „Er hat gesagt, dass er sexuell belästigt werde“, erklärte der Beamte, der das Telefonat angenommen hatte, vor Gericht. Die Schilderung sei zwar irritierend gewesen, so der Beamte. Es sei aber deutlich geworden, dass der Mann seine Not ernst meine.
Nachdem der Beschuldigte weitere Drohungen ausgesprochen hatte, fuhr die Polizei erneut zu seiner Wohnung. „Mein Eindruck war ganz klar, dass er psychisch krank ist“, sagte der Beamte. Deshalb habe sein Vorgesetzter den Fall ans Sozialamt gemeldet. Er habe den Mann zu diesem Zeitpunkt nicht als tickende Zeitbombe eingeschätzt. Die Frage, weshalb niemand etwas unternahm, wollte
Markus Lehmann, Verteidiger des Beschuldigten, genauer klären: „Haben Sie die Sprachnachrichten gehört?“, fragte er mit Blick auf die Drohungen. „Nein, habe ich nicht“, antwortete der Polizist.
Zeugen aus dem Umfeld des Mannes sagten aus, dass er über einen längeren Zeitraum immer wieder durch wirre Äußerungen aufgefallen sei und Drogen genommen habe. Dr. Hermann Assfalg, psychiatrischer Sachverständiger, legte in seinem Gutachten dar, dass von dem Mann auch weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe. Zum einen, weil nach der verübten Tat die Hemmschwelle gesunken sei. Und zum anderen, weil seine Wahnvorstellungen bereits sehr lange andauern.
„Ich verstehe nicht, warum niemand eingeschritten ist“, sagte Verteidiger Lehmann in seinem Schlussplädoyer. Bis zum 12. Juni – an diesem Tag ereignete sich die Tat – sei niemand von den Behörden vor Ort gewesen. Richter Veiko Böhm betonte: „Wenn jemand sagt, ich bringe dich um, dann müssen wir das ernst nehmen. Das muss für eine Unterbringung reichen.“