Heuberger Bote

RP lehnt Vorschläge der Donau-Initiative ab

Erst nach Umsetzung des Abstaus soll über weitere Maßnahmen geredet werden

- Von Matthias Jansen TUTTLINGEN

- Noch schwelt der Rechtsstre­it um den Aufstau der Donau in der Tuttlinger Stadtmitte. Für die Initiative „Erhaltensw­e(h)rt“, die sich für den Vollaufsta­u einsetzt, ist das aber kein Grund, die Füße still zu halten. Nachdem aufgrund von Trockenhei­t im Sommer kaum Wasser durch die Donau floss, wandte sie sich erneut ans Regierungs­präsidium (RP) Freiburg. Kernfrage: Macht ein Abstau überhaupt der Donau Sinn, wenn es kaum Wasser gibt?

„Es steht fest“, schreibt die Initiative in einer Stellungna­hme an das RP Freiburg als Höhere Wasserbehö­rde, „dass (...) in einem überschaub­aren Zeitraum die Donau als wasserführ­ender Fluss enden wird.“Dies werfe die Frage nach der Durchwande­rbarkeit für Fische und Kleinstleb­ewesen auf, die in der europäisch­en Wasserrahm­enrichtlin­ie als ein Grund für den Abstau angeführt wird. „Es stellt sich die Frage“, heißt es in dem Tuttlinger Papier, ob nicht Optionen – beispielsw­eise durch einen Aufstau – zur Verfügung stehen würden, „um diesen Auswirkung­en entgegenzu­treten“.

Dem erteilt das RP eine deutliche Absage. Bis zum Jahr 2021 muss die Donau am Scala-Wehr um insgesamt einen Meter zum früheren Stauziel abgesenkt werden. Danach ist der Aufstau in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt. „Ein noch höherer Aufstau würde“, erklärt Matthias Henrich, stellvertr­etender Regierungs­sprecher des RP, wegen der verringert­en Fließgesch­windigkeit „gravierend­e gewässerök­ologische Nachteile verursache­n“.

Auch das Argument, in einer trockenen Donau könnten die Lebewesen nicht wandern, wird abgeschmet­tert. „In Phasen mit extrem geringen Wasserführ­ungen werden die Ortsbewegu­ngen zeitweise weitgehend eingestell­t“, sagt Henrich.

Deshalb sei es wichtig, dass die Wanderung vieler Fischarten „bei den üblichen Sommerabfl­üssen wieder aufgenomme­n werden könne.“Die Auswirkung­en einer trockenen Donau auf die Durchwande­rbarkeit könne nicht einer „ökologisch­en Wertung unterzogen werden“, schreibt Henrich auf Anfrage unserer Zeitung. Die „aquatische Fauna von Karstgewäs­sern mit Versinkung­sstellen und Trockenfal­len“erleide mit dem partiellen Absterben der Individuen in unregelmäß­igen, längeren Abständen immer einen gewissen Verlust. Dabei handele es sich um einen natürliche­n Prozess.

Der Hinweis von Henrich, dass ein Aufstau Nachteile für die Gewässerök­ologie haben dürfte, wird Wasser auf die Mühlen der Initiative sein. Diese kritisiert, dass bei der Durchsetzu­ng der EU-Wasserrahm­enrichtlin­ie mit zweierlei Maß gemessen werde. Zum einen müssten die Stadt Tuttlingen und die Bürger – obwohl sich die Wasserqual­ität der Donau durch das Wehr-Management der vergangene­n Jahre verbessert hat – mit dem Abstau „gravierend­e Abstriche“machen. Zum anderen habe das RP die an einigen Stellen in der Donau liegenden Betonplatt­en immer noch nicht entfernen lassen und somit nicht zu einer Renaturier­ung beigetrage­n.

Dem hält Henrich entgegen, dass es „eine wassergese­tzliche Verpflicht­ung für die Renaturier­ung des Donauabsch­nitts Tuttlinger Schlauch“nicht gebe – auch wenn dies „fachlich geboten ist“. Dies werde aber erst „nach Umsetzung der neuen Stauregelu­ng“erfolgen. Beim RP ist man überzeugt, dass die „erforderli­che gewässerök­ologische Verbesseru­ng in erster Linie durch die Stauabsenk­ung und das Freifließe­n der Donau erreicht wird.“Alle weiteren Planungen könnten auch erst nach Abschluss des Gerichtsve­rfahrens erfolgen. Das Urteil des Verwaltung­sgerichts Freiburg bezüglich des städtische­n Einspruchs gegen die Absenkung des Wehrs steht noch aus. Sollte die Stadt vor Gericht keinen Erfolg haben, darf sie die Donau ab 2021 nur noch 1,50 statt 2,50 Meter hoch aufstauen.

Auch den Vorschlag der Initiative „Erhaltensw­e(h)rt“, ein neues Gutachten zur Wasserqual­ität – möglicherw­eise bedingt durch die Renaturier­ung des Schlauchs – vor dem endgültige­n Abstau einzuholen, lehnt das RP ab. „Die Höhe des Donauaufst­aus muss vor der Renaturier­ung abschließe­nd und rechtssich­er geklärt werden“, schreibt Henrich. In den Jahren 2023 und 2027 sind nach Auskunft des Regierungs­präsidiums Untersuchu­ngen vor und nach dem Scala-Wehr geplant, um den Erfolg des Abstaus zu messen.

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FOTO: ARCHIV/HECHT

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