RP lehnt Vorschläge der Donau-Initiative ab
Erst nach Umsetzung des Abstaus soll über weitere Maßnahmen geredet werden
- Noch schwelt der Rechtsstreit um den Aufstau der Donau in der Tuttlinger Stadtmitte. Für die Initiative „Erhaltenswe(h)rt“, die sich für den Vollaufstau einsetzt, ist das aber kein Grund, die Füße still zu halten. Nachdem aufgrund von Trockenheit im Sommer kaum Wasser durch die Donau floss, wandte sie sich erneut ans Regierungspräsidium (RP) Freiburg. Kernfrage: Macht ein Abstau überhaupt der Donau Sinn, wenn es kaum Wasser gibt?
„Es steht fest“, schreibt die Initiative in einer Stellungnahme an das RP Freiburg als Höhere Wasserbehörde, „dass (...) in einem überschaubaren Zeitraum die Donau als wasserführender Fluss enden wird.“Dies werfe die Frage nach der Durchwanderbarkeit für Fische und Kleinstlebewesen auf, die in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als ein Grund für den Abstau angeführt wird. „Es stellt sich die Frage“, heißt es in dem Tuttlinger Papier, ob nicht Optionen – beispielsweise durch einen Aufstau – zur Verfügung stehen würden, „um diesen Auswirkungen entgegenzutreten“.
Dem erteilt das RP eine deutliche Absage. Bis zum Jahr 2021 muss die Donau am Scala-Wehr um insgesamt einen Meter zum früheren Stauziel abgesenkt werden. Danach ist der Aufstau in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt. „Ein noch höherer Aufstau würde“, erklärt Matthias Henrich, stellvertretender Regierungssprecher des RP, wegen der verringerten Fließgeschwindigkeit „gravierende gewässerökologische Nachteile verursachen“.
Auch das Argument, in einer trockenen Donau könnten die Lebewesen nicht wandern, wird abgeschmettert. „In Phasen mit extrem geringen Wasserführungen werden die Ortsbewegungen zeitweise weitgehend eingestellt“, sagt Henrich.
Deshalb sei es wichtig, dass die Wanderung vieler Fischarten „bei den üblichen Sommerabflüssen wieder aufgenommen werden könne.“Die Auswirkungen einer trockenen Donau auf die Durchwanderbarkeit könne nicht einer „ökologischen Wertung unterzogen werden“, schreibt Henrich auf Anfrage unserer Zeitung. Die „aquatische Fauna von Karstgewässern mit Versinkungsstellen und Trockenfallen“erleide mit dem partiellen Absterben der Individuen in unregelmäßigen, längeren Abständen immer einen gewissen Verlust. Dabei handele es sich um einen natürlichen Prozess.
Der Hinweis von Henrich, dass ein Aufstau Nachteile für die Gewässerökologie haben dürfte, wird Wasser auf die Mühlen der Initiative sein. Diese kritisiert, dass bei der Durchsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit zweierlei Maß gemessen werde. Zum einen müssten die Stadt Tuttlingen und die Bürger – obwohl sich die Wasserqualität der Donau durch das Wehr-Management der vergangenen Jahre verbessert hat – mit dem Abstau „gravierende Abstriche“machen. Zum anderen habe das RP die an einigen Stellen in der Donau liegenden Betonplatten immer noch nicht entfernen lassen und somit nicht zu einer Renaturierung beigetragen.
Dem hält Henrich entgegen, dass es „eine wassergesetzliche Verpflichtung für die Renaturierung des Donauabschnitts Tuttlinger Schlauch“nicht gebe – auch wenn dies „fachlich geboten ist“. Dies werde aber erst „nach Umsetzung der neuen Stauregelung“erfolgen. Beim RP ist man überzeugt, dass die „erforderliche gewässerökologische Verbesserung in erster Linie durch die Stauabsenkung und das Freifließen der Donau erreicht wird.“Alle weiteren Planungen könnten auch erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens erfolgen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bezüglich des städtischen Einspruchs gegen die Absenkung des Wehrs steht noch aus. Sollte die Stadt vor Gericht keinen Erfolg haben, darf sie die Donau ab 2021 nur noch 1,50 statt 2,50 Meter hoch aufstauen.
Auch den Vorschlag der Initiative „Erhaltenswe(h)rt“, ein neues Gutachten zur Wasserqualität – möglicherweise bedingt durch die Renaturierung des Schlauchs – vor dem endgültigen Abstau einzuholen, lehnt das RP ab. „Die Höhe des Donauaufstaus muss vor der Renaturierung abschließend und rechtssicher geklärt werden“, schreibt Henrich. In den Jahren 2023 und 2027 sind nach Auskunft des Regierungspräsidiums Untersuchungen vor und nach dem Scala-Wehr geplant, um den Erfolg des Abstaus zu messen.