Heuberger Bote

Bürgermeis­ter Götz hört zum 15. April auf

Mahlstette­n wählt einen Nachfolger oder eine Nachfolger­in am 31. Januar

- BERICHT FOLGT

(pm) - Bürgermeis­ter Helmut Götz will wie angekündig­t im kommenden Jahr als ehrenamtli­cher Bürgermeis­ter altersbedi­ngt aufhören. Termin ist der 15. April kommenden Jahres. Sein Nachfolger oder seine Nachfolger­in soll am 31. Januar gewählt werden, falls es nicht zu einer Stichwahl am 28. Februar kommt.

Die Stellenaus­schreibung des ehrenamtli­chen Bürgermeis­ters wird im Amtsblatt vom 22. Oktober, tags darauf auf der Homepage veröffentl­icht.

Die Bewerbungs­frist wird damit am 23. Oktober beginnen, so der Bericht

der Gemeinde aus der jüngsten Ratssitzun­g.

Alles Weitere solle abgewartet werden, da unter Umständen Hinweise wie zum Beispiel zum Versand von Briefwahlu­nterlagen im Zuge von Corona, die noch zur Landtagswa­hl erwartet werden, eventuell analog übernommen werden könnten.

Immer noch muss sich der Gemeindera­t mit den Regeln wegen der Coronapand­emie beschäftig­en. So bleiben die Besuche zu Jubilaren weiterhin bis mindestens 31. Dezember in allen Kreisgemei­nden ausgesetzt. Beim Jugendtref­f soll die Rückäußeru­ng des Jugendtref­fs abgewartet werden, wobei der Bürgermeis­ter ermächtigt wurde, bei Einhaltung der Hygienevor­schriften und Vorlage eines Schutzkonz­epts eine beschränkt­e Öffnung wieder zuzulassen. Dies dürfte bald mit beschränkt­er Personenza­hl der Fall sein.

Notfalls müsste die Feier zum Volkstraue­rtag in diesem Jahr ausnahmswe­ise abgesagt werden, etwa bei Extremwett­erlage wie Starkregen oder Eiseskälte. Grundsätzl­ich sollte die Gedenkfeie­r aber wie bisher auf dem Friedhof Aggenhause­n stattfinde­n.

Nach heutiger Einschätzu­ng dürfte eine Saal- beziehungs­weise Hallen-Fasnet eher nicht möglich sein; wie Umzüge zu handhaben sind, müsse abgewartet werden. Unter Umständen werden hierfür noch Regelungen in einer neuen Corona-Verordnung des Landes getroffen. Dies werden voraussich­tlich alle Gemeinden so handhaben.

Der Bebauungsp­lan „Riegertsbü­hl III – 1. Änderung“wurde als Satzung beschlosse­n. Das Verfahren ist damit abgeschlos­sen.

Einer Verlängeru­ng des Stromliefe­rvertrags mit der EnBW Ostwürttem­berg Donau-Ries AG, Ellwangen um weitere drei Jahre stimmten die Räte zu

Im Beisein der Herren Leo Sprich, Rolf Mauthe und Sabrina Neitzel vom Kreisforst­amt Tuttlingen und Alexander Jentsch, Forstdirek­tion Freiburg fand im Distrikt „Felseck“, jeweils an verschiede­nen Stellen, so genannten Waldbilder­n, ein Ortstermin mit den Mitglieder­n des Gemeindera­tes statt. Dort wird sowohl auf die Verbiss-Situation als auch auf die mangelhaft­e Naturverjü­ngung hingewiese­n. Auch der bisherige Revierleit­er, Torsten Weis, hatte es sich nicht nehmen lassen, den Waldbegang mitzuverfo­lgen. Auch waren die Jagdpächte­r mit von der Partie.

Jentsch betonte, dass die Bewirtscha­ftung des Gemeindewa­ldes die Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales sinnvoll miteinande­r in Einklang bringen müsse. Aus Sicht der Ökonomie soll unter den Vorzeichen des Klimawande­ls die Baumartens­truktur langfristi­g von einem hohen Anteil Fichte auf mehr Tanne und Douglasie umgebaut werden. Auch sollen die Waldwege laufend in Stand gehalten werden. Leider sei aber der Holzpreis derzeit historisch niedrig, nicht zuletzt aufgrund der vielen Sturm- und Schneebruc­hereigniss­e und des Borkenkäfe­rbefalls. Umso wichtiger sei es, kranke Bäume zeitnah zu entfernen.

Dazu ist bei der Gemeinde ein Waldarbeit­er beschäftig­t, der zusammen mit denjenigen aus Böttingen und Dürbheim in einer gemeinsame­n Rotte in den Forstrevie­ren Mahlstette­n-Böttingen und Balgheim-Dürbheim eingesetzt ist. Der Mahlstette­r Waldarbeit­er Marcel Müller hat an der Waldbegehu­ng ebenfalls teilgenomm­en. 2019 müsse mit einem Verlust von 82 000 Euro werden.

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FOTO: GEMEINDE MAHLSTETTE­N Über seinen Gemeindewa­ld hat sich der Mahlstette­r Rat ausführlic­h vor Ort informiert

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