Rat stimmt Erweiterung des Gewerbegebiets zu
Fridinger Gremium will „Obere Gasse“um den Flächenabschnitt „Beugen“vergrößern lassen
(pm) - Der Gemeinderat Fridingen hat der Erweiterung des Gewerbegebiets Obere Gasse um den Flächenabschnitt „Beugen“zugestimmt. Dafür wird die Stadt Fridinen 470.000 Euro in die Hand nehmen. Das Gebiet „Beugen“besitzt eine Fläche von 1,1 Hektar.
Nach Neuansiedlungen von Unternehmen im Gewerbegebiet „Obere Gasse“wurden 2016 Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern der dort vorhandenen und im Flächennutzungsplan ausgewiesenen „optionalen“Flächen aufgenommen. Ziel war es, im Sinne einer vorausschauenden Bevorratungspolitik eine weitere zusammenhängende Fläche zu erschließen, um diese für zukünftige Neuansiedlungen vorhalten zu können.
Nach Erwerb der Grundstücke erfolgte unverzüglich die erforderliche Aufstellung des Bebauungsplans im regulären Verfahren, das man Ende 2017 mit einem rechtskräftigen Satzungsbeschluss abschließen konnte. Das überplante Gebiet „Beugen“besitzt eine Gesamtfläche von zirka 1,1 Hektar. Nachdem aktuell keine größeren Flächen mehr vorhanden sind, hat der Gemeinderat eine Erschließung des Areals „Beugen“befürwortet; nach ersten Berechnungen ist hierbei von Gesamtkosten in einer Höhe von rund 470 000 Euro auszugehen.
Im Frühjahr beschloss der Gemeinderat, das Verbandsbauamt mit der Erschließungsplanung sowie der
Durchführung der Ausschreibungsmodalitäten zu beauftragen. Nachdem man vor wenigen Wochen die Vorplanung präsentiert hatte, stellte Axel Brockhaus vom Verbandbauamt die Entwurfsplanung vor. Diese enthält eine erste Grundstücksaufteilung mit den erforderlichen Versorgungsanschlüssen. Die Größe der einzelnen Grundstücke bewegt sich zwischen 1500 und etwas mehr als 3000 Quadratmeter. Das Areal wird durch eine Stichstraße erschlossen, die im Südwesten an den bisherigen Erschließungsring angrenzt und in einen Wendehammer mündet. Dabei hat die Stichstraße so platziert zu sein, dass die bestehende Hangneigung zu Gunsten weitgehend ebener Bauflächen verändert werden kann. Der Erdmassenausgleich soll im Gebiet selbst erfolgen.
Das Gremium stimmte der aufgezeigten Entwurfsplanung zu und ermächtigte das Verbandsbauamt, die erforderlichen Tief- und Straßenausbauarbeiten auszuschreiben, mit der Zielsetzung, die Vergabe zügig im kommenden Jahr tätigen zu können. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen sind 2021 in den Haushalt einzustellen, wobei diese in Teilen aus zu erwartenden Grundstückserlösen gedeckt werden können.