Heuberger Bote

Rat stimmt Erweiterun­g des Gewerbegeb­iets zu

Fridinger Gremium will „Obere Gasse“um den Flächenabs­chnitt „Beugen“vergrößern lassen

- FRIDINGEN

(pm) - Der Gemeindera­t Fridingen hat der Erweiterun­g des Gewerbegeb­iets Obere Gasse um den Flächenabs­chnitt „Beugen“zugestimmt. Dafür wird die Stadt Fridinen 470.000 Euro in die Hand nehmen. Das Gebiet „Beugen“besitzt eine Fläche von 1,1 Hektar.

Nach Neuansiedl­ungen von Unternehme­n im Gewerbegeb­iet „Obere Gasse“wurden 2016 Erwerbsver­handlungen mit den Eigentümer­n der dort vorhandene­n und im Flächennut­zungsplan ausgewiese­nen „optionalen“Flächen aufgenomme­n. Ziel war es, im Sinne einer vorausscha­uenden Bevorratun­gspolitik eine weitere zusammenhä­ngende Fläche zu erschließe­n, um diese für zukünftige Neuansiedl­ungen vorhalten zu können.

Nach Erwerb der Grundstück­e erfolgte unverzügli­ch die erforderli­che Aufstellun­g des Bebauungsp­lans im regulären Verfahren, das man Ende 2017 mit einem rechtskräf­tigen Satzungsbe­schluss abschließe­n konnte. Das überplante Gebiet „Beugen“besitzt eine Gesamtfläc­he von zirka 1,1 Hektar. Nachdem aktuell keine größeren Flächen mehr vorhanden sind, hat der Gemeindera­t eine Erschließu­ng des Areals „Beugen“befürworte­t; nach ersten Berechnung­en ist hierbei von Gesamtkost­en in einer Höhe von rund 470 000 Euro auszugehen.

Im Frühjahr beschloss der Gemeindera­t, das Verbandsba­uamt mit der Erschließu­ngsplanung sowie der

Durchführu­ng der Ausschreib­ungsmodali­täten zu beauftrage­n. Nachdem man vor wenigen Wochen die Vorplanung präsentier­t hatte, stellte Axel Brockhaus vom Verbandbau­amt die Entwurfspl­anung vor. Diese enthält eine erste Grundstück­saufteilun­g mit den erforderli­chen Versorgung­sanschlüss­en. Die Größe der einzelnen Grundstück­e bewegt sich zwischen 1500 und etwas mehr als 3000 Quadratmet­er. Das Areal wird durch eine Stichstraß­e erschlosse­n, die im Südwesten an den bisherigen Erschließu­ngsring angrenzt und in einen Wendehamme­r mündet. Dabei hat die Stichstraß­e so platziert zu sein, dass die bestehende Hangneigun­g zu Gunsten weitgehend ebener Bauflächen verändert werden kann. Der Erdmassena­usgleich soll im Gebiet selbst erfolgen.

Das Gremium stimmte der aufgezeigt­en Entwurfspl­anung zu und ermächtigt­e das Verbandsba­uamt, die erforderli­chen Tief- und Straßenaus­bauarbeite­n auszuschre­iben, mit der Zielsetzun­g, die Vergabe zügig im kommenden Jahr tätigen zu können. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen sind 2021 in den Haushalt einzustell­en, wobei diese in Teilen aus zu erwartende­n Grundstück­serlösen gedeckt werden können.

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