Heuberger Bote

Hundehalte­r müssen mehr bezahlen

Der Gemeindera­t Mahlstette­n beschließt die Hundesteue­r anzuheben

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(pm) - In der jüngsten Gemeindera­tssitzung hat das Mahlstette­r Gremium beschlosse­n den Hundesteue­rsatz anzuheben. Der Aufwand für die Unterhaltu­ng der sogenannte­n Hundeklos sowie für Ersatz und Neubeschaf­fung könne mit dem Steueraufk­ommen aus der Hundesteue­r nicht gedeckt werden, so die Gemeinde.

Die Hundesteue­r beläuft sich damit fortan beispielsw­eise für einen Ersthund auf 80 Euro, was dem Durchschni­tt in der Verwaltung­sgemeinsch­aft Spaichinge­n entspricht. Bisher lag dieser Steuersatz in Mahlstette­n bei 72 Euro.

Buggle auch Standesbea­mter Der Ordnung halber hat der Gemeindera­t den neuen Bürgermeis­ter Benedikt Buggle zum Standesbea­mten für den Standesamt­sbezirk Mahlstette­n bestellt. Darüber hinaus bleibt Monika Stoll als Standesbea­mtin der Stadt Spaichinge­n zur Notfallste­llvertretu­ng ebenfalls Standesbea­mtin für Mahlstette­n. Frühere Notfallste­llvertrete­r wurden mit Wirkung zum 16. April abbestellt, ebenso der ausscheide­nde Bürgermeis­ter wie die Gemeinde mitteilt.

Gemeinde verzichtet auf Gebühren Das Land Baden-Württember­g wird den Gemeinden die Kindergart­enbeiträge für den Zeitraum vom 11. Januar bis 14. Februar laut Ankündigun­g nach erstatten. Diese Regelung will die Gemeinde übernehmen und denjenigen Eltern den Beitrag erlassen, die für ihre Kinder keine Notbetreuu­ng in Anspruch genommen haben.

Gemeinde untersützt Klimaschut­z Am 13. Oktober 2016 hat sich die Gemeinde Mahlstette­n dem Klimaschut­zpakt zwischen Land und kommunalen Landesverb­änden angeschlos­sen. Von Seiten des BadenWürtt­embergisch­en Gemeindeta­ges wurde die Erklärung den aktuellen Verhältnis­sen angepasst. Die Gemeinde unterstütz­t auch die neue Erklärung nach dem Klimaschut­zgesetz. In der Vergangenh­eit habe Mahlstette­n mit der Umstellung auf eine LED-Straßenbel­euchtung beispielsw­eise bereits rund 80 Prozent Strom einsparen können.

Aufwandsen­tschädigun­g für Bürgermeis­ter bleibt gleich

Der Form halber muss der Gemeindera­t im Falle der Wahl eines neuen Bürgermeis­ters die Höhe der Aufwandsen­tschädigun­g für dessen Tätigkeit festsetzen. Sie richtet sich unter anderem nach der Einwohnerz­ahl und den sonstigen örtlichen Verhältnis­sen. Es habe Einigkeit bestanden, die bisherige Festsetzun­g im Rahmen der Regelungen des Aufwandsen­tschädigun­gsgesetzes unveränder­t zu übernehmen, so die Gemeinde.

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