Hundehalter müssen mehr bezahlen
Der Gemeinderat Mahlstetten beschließt die Hundesteuer anzuheben
(pm) - In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat das Mahlstetter Gremium beschlossen den Hundesteuersatz anzuheben. Der Aufwand für die Unterhaltung der sogenannten Hundeklos sowie für Ersatz und Neubeschaffung könne mit dem Steueraufkommen aus der Hundesteuer nicht gedeckt werden, so die Gemeinde.
Die Hundesteuer beläuft sich damit fortan beispielsweise für einen Ersthund auf 80 Euro, was dem Durchschnitt in der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen entspricht. Bisher lag dieser Steuersatz in Mahlstetten bei 72 Euro.
Buggle auch Standesbeamter Der Ordnung halber hat der Gemeinderat den neuen Bürgermeister Benedikt Buggle zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Mahlstetten bestellt. Darüber hinaus bleibt Monika Stoll als Standesbeamtin der Stadt Spaichingen zur Notfallstellvertretung ebenfalls Standesbeamtin für Mahlstetten. Frühere Notfallstellvertreter wurden mit Wirkung zum 16. April abbestellt, ebenso der ausscheidende Bürgermeister wie die Gemeinde mitteilt.
Gemeinde verzichtet auf Gebühren Das Land Baden-Württemberg wird den Gemeinden die Kindergartenbeiträge für den Zeitraum vom 11. Januar bis 14. Februar laut Ankündigung nach erstatten. Diese Regelung will die Gemeinde übernehmen und denjenigen Eltern den Beitrag erlassen, die für ihre Kinder keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Gemeinde untersützt Klimaschutz Am 13. Oktober 2016 hat sich die Gemeinde Mahlstetten dem Klimaschutzpakt zwischen Land und kommunalen Landesverbänden angeschlossen. Von Seiten des BadenWürttembergischen Gemeindetages wurde die Erklärung den aktuellen Verhältnissen angepasst. Die Gemeinde unterstützt auch die neue Erklärung nach dem Klimaschutzgesetz. In der Vergangenheit habe Mahlstetten mit der Umstellung auf eine LED-Straßenbeleuchtung beispielsweise bereits rund 80 Prozent Strom einsparen können.
Aufwandsentschädigung für Bürgermeister bleibt gleich
Der Form halber muss der Gemeinderat im Falle der Wahl eines neuen Bürgermeisters die Höhe der Aufwandsentschädigung für dessen Tätigkeit festsetzen. Sie richtet sich unter anderem nach der Einwohnerzahl und den sonstigen örtlichen Verhältnissen. Es habe Einigkeit bestanden, die bisherige Festsetzung im Rahmen der Regelungen des Aufwandsentschädigungsgesetzes unverändert zu übernehmen, so die Gemeinde.