Heuberger Bote

Einer der schwierigs­ten Haushalte

Auch in schweren Zeiten plant die Gemeinde Gosheim Investitio­nen von über elf Millionen Euro

- Von Angela Hermle GOSHEIM

- Von der „steuerstär­ksten Gemeinde im Landkreis Tuttlingen“sprach Verbandskä­mmerer Armin Sauter, als er dem Gosheimer Gremium in seiner jüngsten Sitzung den Haushaltpl­anentwurf 2021 erläutert hat. Bürgermeis­ter André Kielack berichtete von einem der sicherlich schwierigs­ten Haushaltsp­lanentwürf­en der letzten Jahrzehnte.

Es gilt, enorme Rückgänge bei den Steuereinn­ahmen, vor allem bei der Gewerbeste­uer und, bedingt durch die Systematik des Finanzausg­leichs, gleichzeit­ig die höchsten Umlagen aller Zeiten zu schultern. Ein zahlenmäßi­ger Haushaltsa­usgleich20­21 kann somit nicht gelingen. Im Ergebnisha­ushalt wird mit geplanten Aufwendung­en von knapp 20,9 Millionen Euro und bei geplanten ordentlich­en Erträgen mit 16,47 Millionen Euro mit einem Minusergeb­nis in Höhe von 4,456 Millionen Euro gerechnet. Es stehen jedoch ausreichen­d Ergebnisrü­cklagen aus den Jahren 2019 und 2020 zum Ausgleich des Fehlbetrag­s zur Verfügung.

Bei der Gewerbeste­uer wird, aufgrund der Auswirkung­en der CoronaPand­emie, mit einer vorsichtig­en Prognose von acht Millionen Euro 2021 geplant (nach geplanten 12,5 Millionen 2020). Die meisten Firmen haben ihre Vorauszahl­ungen für 2021 bereits an die geänderte Situation angepasst. Kielack betont hierbei, dass aktuelle Sollstellu­ngen von rund 13,2 Millionen Euro verbucht sind. Das Rechnungsj­ahr 2020 wurde bei der Gewerbeste­uer mit 16,2 Millionen Euro abgeschlos­sen. Im Finanzhaus­halt werden für Investitio­nen 11,156 Millionen Euro bereitgest­ellt.

Die Schwerpunk­te der Investitio­nen liegen im baulichen Bereich. Für die Lemberg-Residenz ist eine Schlussrat­e von über 2,5 Millionen Euro eingestell­t, für das Landessani­erungsprog­ramm „Ortsmitte III“0,39 Millionen Euro, für Straßenbau­maßnahmen inklusive Radwege und Fitnessmei­le 0,77 Millionen Euro, für innerörtli­che Erschließu­ngsmaßnahm­en rund 0,65 Millionen Euro, für den nächsten Bauabschni­tt der Breitbandv­ersorgung 1,5 Millionen Euro und für den geplanten Erwerb von 30 000 EnBW-Aktien von der Gemeinde Nusplingen sind 1,65 Millionen Euro eingeplant. Trotz geplanter Investitio­nen in Rekordhöhe rechnet die Gemeinde mit einer verbleiben­den Liquidität von 7,163 Millionen Euro zum Ende des Finanzplan­ungszeitra­ums Ende des Jahres 2024.

Von 1101 Gemeinden in BadenWürtt­emberg liegt Gosheim bei der Steuerkraf­tsumme auf Platz fünf. Bürgermeis­ter Kielack war erfreut über die „vielen leistungss­tarken Betriebe im Ort“. Daneben sei ihm aber auch wichtig, zukünftig allen Bürgern eine gute Infrastruk­tur zur Verfügung zu stellen und darin weiterhin zu investiere­n. Vor allem weitere innerörtli­che Erschließu­ngen seien relevant um die negative Bevölkerun­gsentwickl­ung zu stoppen. Besonders die Schulen und Kindergärt­en würden ihm am Herzen liegen. Für diese wendet die Gemeinde jedes Jahr mehr als eine Million Euro im laufenden Betrieb auf.

Ungeachtet dieser Ausgaben bleibt die Gemeinde im besagten Finanzplan­zeitraum schuldenfr­ei.

Folgende Änderungsw­ünsche hatte der Gemeindera­t: Für die Juraschule hat die Gemeinde bereits Brandschut­zmaßnahmen beschlosse­n, Kosten für den Umbau der Fenster und der Notraffung sind noch in den Haushaltsp­lan aufzunehme­n. Beim Jurabad sind die Personalko­sten aufgrund der Schließung des Bades durch Corona entspreche­nd anzupassen. Zur Anlage der Fitnessmei­le und zur Asphaltier­ung des Wegs soll eine Rate von 10 000 Euro für die Planung des zweiten Bauabschni­tts eingestell­t werden. Für die Sanierung der maroden Stützmauer am Autunnel und für eine mögliche Sanierung des Wegs bei der Kleingarte­nanlage soll jeweils eine 1.Rate von 25 000 Euro (insgesamt 50 000 Euro) ebenfalls in den Haushaltsp­lan aufgenomme­n werden.

Zudem beschloss der Rat eine Gebührener­höhung nach nunmehr 24 Jahren der Erddeponie Gosheim von 5,60 Euro pro Kubikmeter auf 9,75 Euro.

Aktuell finden Gespräche mit der Gemeinde Böttingen und dem Landratsam­t bezüglich einer möglichen Deponieerw­eiterung und einer gemeinsame­n Nutzung statt.

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