Die Lockerungen sind ab Samstag vorbei
Coronazahlen im Kreis Tuttlingen übersteigen Grenze – Erneute Kontaktbeschränkungen
- Das war ein kurzes Aufatmen: Der Landkreis Tuttlingen zieht angesichts der steigenden Corona-Zahlen die Bremse und nimmt die Lockerungen von Anfang März wieder zurück. „Click and meet“für den Einzelhandel ist damit passé, und private Zusammenkünfte sind nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Einschränkungen gelten ab Samstag.
„Uns ist bewusst, dass diese Verschärfungen bitter sind. Besonders für den Einzelhandel, aber auch für andere Betroffene“, sagt Landrat Bär auf Nachfrage unserer Zeitung dazu. Er macht aber auch klar, „dass keine dieser Maßnahmen von uns kommt“. Der Kreis setze lediglich das um, was das Land vorgebe.
Seit Dienstag bewegt sich der Inzidenzwert (Corona-Neuinfektionen an sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner) im Landkreis Tuttlingen auf über 100 – das ist die vom Land festgelegte Grenze. Mit 49 neuen, positiven Corona-Fällen am Donnerstag steigt der Inzidenzwert auf 112 an. Die Mutationen sind auf dem Vormarsch. 14 Fälle der britischen Covid-19-Variante konnten unter den 49 positiven Tests nachgewiesen werden. Von derzeit 223 covid-infizierten Menschen im Kreis Tuttlingen haben 60 eine Virus-Mutante. Deshalb erlässt das Landratsamt ab Samstag eine Allgemeinverfügung mit neuen Regelungen.
„Mir tut es im Grunde leid, dass diese Situation eintritt“, so der Landrat. Der Blick auf die aktuellen Corona-Zahlen zeige aber auch, dass das, was einige Experten prognostiziert hatten, tatsächlich eintrete: „Die Zahlen steigen von Woche zu Woche. Das scheint sich nun auch im Kreis Tuttlingen niederzuschlagen.“
Auffallend sei, dass nun vor allem jüngere Menschen erkranken würden, und dass bei den Neuinfizierten viele familiäre Situationen dabei seien. Den einen Ausbruchsherd gibt es laut Landrat Bär nicht, das Geschehen verteilt sich auf die Kreisgemeinden. „Das macht uns Sorge, denn wir erwarten nicht, dass sich das in den kommenden Tagen ändern wird.“
Wie lange diese erneuten Verschärfungen nun gelten, kann das Landratsamt nicht sagen. Alles hängt von der Entwicklung der CoronaZahlen
ab. Erst, wenn im Kreis Tuttlingen die 100er-Inzidenz-Marke an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann wieder gelockert werden.
Dabei blickt der Landrat auch mit Spannung auf die Entscheidungen, die kommende Woche auf Landesebene anstehen. „Die Frage ist, will man einen harten Lockdown?“Er hält das für kaum mehr vermittelbar. Bär: „Ich denke, wir müssen darüber nachdenken, mit diesen höheren Inzidenzzahlen zu leben“, verbunden mit einer umfassenden Teststrategie und einem Fortschreiten der Impfungen. So wird ab kommenden Dienstag im Tuttlinger Kreisimpfzentrum auch wieder mit Astrazeneca geimpft. Das Vakzin sei wieder freigegeben worden. Die bereits vergebenen Termine im Tuttlinger KIZ bleiben bestehen.
Das gilt ab Samstag, 20. März: Zusammenkünfte: Private Treffen sind nur gestattet, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Einzelhandel: Die bislang gestatteten Öffnungen nach vorheriger Terminvergabe sind nicht mehr erlaubt. Deshalb wird „Click and meet“(Einkaufen im Laden mit festem Termin) vom System „Click and collect“(Abholung der bestellten Ware an der Ladentüre) abgelöst.
Geöffnet bleiben dürfen: Lebensmittelhandel und Märkte einschließlich Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien. Ebenso der Wochenmarkt, die Tafel, Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser,
Orthopädieschuhtechniker, Hörgerateakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Reiseund Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr. Und auch das: Reinigungen, Buchhandel, Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Läden für Tierbedarf und Futtermittelmärkte, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Bau- und Raiffeisenmärkte. Friseure und Barbershops: dürfen offen bleiben.
Kosmetikstudios: Diese müssen wieder schließen, ebenso Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios. Erlaubt sind nur noch medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und medizinische Fußpflege.
Öffentliche Einrichtungen: Museen und Galerien müssen schließen. Sport: Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen, wie zum Beispiel Reit- und Tennisanlagen, ist aber auch weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, denn auch dafür gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen.