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- Seit rund zwei Monaten ist das Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Tuttlinger Kreissporthalle in Betrieb. Nach dem zwischenzeitlichen Aussetzen soll ab Dienstag auch wieder mit dem Astrazeneca-Impfstoff geimpft werden. Das Tuttlinger Landratsamt betreibt das KIZ im Auftrag des Landes, dafür gab es laut Sozialministerium eine erste Abschlagszahlung. Die Kosten für das KIZ liegen bei rund einer Millionen – pro Monat.
Wenn die Redaktion der Schwäbischen Zeitung Leserpost bekommt, dann geht es häufig darum, Missstände anzusprechen oder auf Fehler hinzuweisen. Im Zusammenhang mit dem Impfzentrum ist das anders. Die Mailzusendungen sind voll des Lobes über die Abläufe im Tuttlinger KIZ. Es gebe kaum Wartezeiten, das Personal sei ausgesprochen freundlich.
Wenn das Impfen mit Astrazeneca ab Dienstag in Tuttlingen wieder aufgenommen wird, sollen insgesamt 3300 Dosen an sechs Tagen die Woche verimpft werden: 330 mal Astrazeneca und 220 mit dem Biontech-Wirkstoff am Tag. „Von Moderna erhalten wir derzeit noch so geringe Mengen, dass diese ausschließlich zwischen den Zentralen Impfzentren aufgeteilt werden“, teilt die Pressestelle des Landessozialministeriums mit. Doch auch, wenn nun wieder hochgefahren wird – die wöchentliche Auslastung von rund 750 Impfungen täglich an sieben Tagen die Woche, für die das KIZ konzipiert ist, ist damit noch nicht erreicht. Landrat Stefan Bär hatte das wie andere Landräte mehrfach kritisiert (wir berichteten).
Dem Landkreis Tuttlingen wurde nach Mitteilung des Sozialministeriums „wie vertraglich vereinbart bislang eine Abschlagszahlung in Höhe von 750 000 Euro vom Land geleistet“. Die Abrechnung vor Ort erfolgt laut Landratsamt quartalsmäßig.
Das Land geht davon aus, dass je Kreisimpfzentrum „höchstens monatliche Kosten von rund 1,3 Millionen Euro“entstehen, teilt das Sozialministerium mit. Bei 35 Landkreisen und neun Stadtkreisen in BadenWürttemberg summieren sich diese bislang nur kalkulierten, aber nicht abgerechneten Ausgaben auf einen beachtlichen, zweistelligen Millionenbetrag im Monat. Die Kreise sollen damit nicht belastet werden. „Den Kommunen entstehen für die im Rahmen der Landesimpfstrategie errichteten Impfzentren bei wirtschaftlichem und sparsamen Mitteleinsatz keine Kosten“, so die Pressestelle des Sozialministeriums.
An technischer Ausstattung hat das Land Kühlgeräte, medizinische Schutzausrüstung, Impfmaterial und Impfzubehör gestellt, dem Landkreis oblag die Personalgewinnung für den administrativen und logistischen Bereich des KIZ. „Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, steigen auch die Kosten, da dann zum Beispiel mehr Personal erforderlich ist“, so Nadja Seibert von der Pressestelle des Landratsamts.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die Landesärztekammer BadenWürttemberg sind verantwortlich für die Gewinnung des medizinischen Fachpersonals. 130 Euro brutto erhält ein Arzt pro Stunde, der im Kreisimpfzentrum Dienst tut. Das ist bei einer Acht-Stunden-Schicht ein Betrag von 1040 Euro. Dazu schreibt das Sozialministerium: Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
habe diesen Stundensatz ausgelobt, um Ärzte für die Testungen in Abstrichstellen und Fieberambulanzen der KVBW zu gewinnen. „An diesen Zahlen haben wir uns auch in den Impfzentren orientiert.“Medizinische Fachangestellte in den KIZ erhielten bis zu 50 Euro pro Stunde, alle anderen Mitarbeiter, etwa in der Verwaltung oder als Security, bis zu 27,60 Euro pro Stunde. Hinzu kommen die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Für die Verwaltungsleiter werden den Betreibern der Impfzentren 44 Euro pro Stunde erstattet. Auch das ist der Bruttolohn.
Teilweise sind die Beschäftigten der Kreisimpfzentren über Hilfsorganisationen, eine Zeitarbeitsfirma, teilweise über die Kassenärztliche
Vereinigung Baden-Württemberg und teilweise direkt über die Landkreise angestellt beziehungsweise beauftragt. Daher können sich unterschiedliche Vergütungsmodalitäten ergeben und im Einzelfall auch Konstellationen entstehen, bei denen Mitarbeiter aus arbeitsrechtlichen Gründen auch ohne geleistete Arbeit bezahlt werden müssen, so die Auskunft der Pressestelle des Sozialministeriums.
Und wie geht es weiter mit dem Impfstoff? Immerhin sollen die Hausärzte nach Ostern auch impfen dürfen. Dazu kann das Ministerium nur wenig sagen: „Bisher liegen uns und den anderen Bundesländern noch für keinen der zugelassenen Impfstoff genaue und verlässliche Lieferzahlen des Bundes für die Zeit ab April vor.“