Irritation im Banden-Prozess
Einer der fünf Angeklagten relativiert überraschend sein Geständnis
- Scheitert im Prozess um bandenmäßige Serien-Einbrüche die mühsam errungene Verständigung auf konkrete Strafrahmen von mehreren Jahren Haft doch noch? Zumindest bei einem der fünf Angeklagten deutete sich diese Möglichkeit am dritten Verhandlungstag am Montag vor dem Landgericht Rottweil an.
Betroffen ist jener 57-Jährige, der seinen Komplizen in seiner Tuttlinger Ein-Zimmer-Wohnung Unterschlupf geboten hatte. Bei ihm einigten sich Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger nach einem Geständnis auf einen Strafrahmen zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren Haft. Doch jetzt relativierte der Mann seine Tatbeteiligungen, was nicht nur beim Gericht, sondern auch bei seinem Verteidiger zu Irritationen führte.
Karlheinz Münzer, der Vorsitzende Richter, warnte, solche „Nachjustierungen könnten die Verständigung gefährden“. Voraussetzung dafür sei ein „qualifiziertes Geständnis“.
Die Täter haben laut Anklage, wie berichtet, bei ihren Raubzügen 20 Einbruchdiebstähle in Supermärkte und anderen Einkaufszentren in unterschiedlicher Besetzung unter anderem in Aldingen, Denkingen, Tuttlingen, Emmingen-Liptingen, Tengen und Bitz Bargeld und Waren erbeutet. Vier stammen aus dem Dorf Bijshir im nordöstlichen Teil Rumäniens. Das Gericht vernahm am Montag die ermittelnden Polizisten und Marktleiter der einzelnen Fälle.
In Tuttlingen war ein Einkaufsmarkt gleich zweimal Opfer von Einbruchdiebstählen. Die Täter erbeuteten dabei Tabakwaren im Wert von insgesamt gut 42 000 Euro. Der geschädigte Besitzer wundert sich noch heute, wie er als Zeuge erklärte: „Das war sehr professionell“, sagte er. „Die haben das von langer Hand geplant.“Die Täter seien von hinten über drei Zäune gekommen und – mitten im Sommer dick vermummt – in das Geschäft vorgedrungen, ohne dass die Alarm- oder die besonders sensible WärmebildAnlage angeschlagen hätten. Der Betreiber hatte am Ende Glück im Pech: Seine Versicherung kam für die Schäden auf.
Das war auch der Grund für die Gelassenheit eines Werkzeug-Anbieters aus einer Kreis-Gemeinde:
„Kommt alle zu mir zum Arbeiten“, sprach er die Angeklagten direkt an, „dann kommt ihr auf andere Gedanken!“Bei ihm hatten sich die Täter zum Auftakt ihrer Raubzüge und dann ein paar Monate danach noch einmal mit den nötigen Gerätschaften versorgt. Dort ging der Schaden in die Tausende. Und auch dort sprang die Versicherung ein. Nicht so beim Betreiber eines Getränkemarkt, der nicht versichert war und so „zwei Monatslöhne“verlor.
Eigentlich wollte das Gericht die Beweisaufnahme mit der ZeugenVernehmung abschließen, doch die Irritationen um den 57-jährigen Angeklagten verhindern das. Jetzt will zunächst sein Verteidiger noch einmal mit ihm reden. Davon wird abhängen, wie es mit dem Prozess am morgigen Mittwoch weitergeht.