Heuberger Bote

Landesverf­assungssch­utz durfte AfD-Prüffall nicht öffentlich machen

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(dpa) - Der Thüringer Verfassung­sschutz hätte die Einstufung der Landes-AfD mit dem Vorsitzend­en Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entspreche­ndes Urteil verkündete das Verwaltung­sgericht Weimar am Montag. Lediglich für den Beobachtun­gsund Verdachtsf­all gebe es eine Rechtsgrun­dlage für Öffentlich­keitsarbei­t des Verfassung­sschutzes, nicht aber für die Stufe des Prüffalls, argumentie­rte das Gericht.

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