Landesverfassungsschutz durfte AfD-Prüffall nicht öffentlich machen
(dpa) - Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung der Landes-AfD mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar am Montag. Lediglich für den Beobachtungsund Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes, nicht aber für die Stufe des Prüffalls, argumentierte das Gericht.