Heuberger Bote

Kooperatio­n zwischen Polizei und Jugendamt soll ausgebaut werden

Zehn Jahre erfolgreic­he Zusammenar­beit – Fälle werden um ein Vielfaches schneller gelöst

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(pm) Vor zehn Jahren wurde das Projekt Jugendamt-Kooperatio­n-Polizei - kurz JuKoP - ins Leben gerufen. Eine Zusammenar­beit, die es in dieser Form zwischen der Polizei und einem Jugendamt bis dahin noch nicht gegeben hat. Heute steht fest: Es war eine richtige und zukunftswe­isende Entscheidu­ng. Deshalb entschiede­n sich die Akteure dazu, den Zuständigk­eitsbereic­h des Kooperatio­nsvertrags zu erweitern – und zwar um den Bereich des Polizeirev­iers Spaichinge­n.

Bei der Gründung von JuKoP orientiert­en sich die damalige Polizeidir­ektion Tuttlingen und das Landratsam­t Tuttlingen am 1999 gegründete­n Haus des Jugendrech­ts in Stuttgart, passten das Konzept aber an die Bedürfniss­e an, die sich aufgrund der ländlicher­en Struktur ergaben. Immer mit im Boot, die Staatsanwa­ltschaft Rottweil. Ein Erfolgsmod­ell war geboren, das heute aus dem Landkreis Tuttlingen nicht mehr wegzudenke­n ist.

In der vergangene­n Woche kamen die beteiligte­n Akteure aus Anlass des zehnjährig­en Jubiläums in den Räumlichke­iten des Polizeirev­iers Tuttlingen zusammen. Polizeiprä­sident Gerold Sigg, die Leitende Oberstaats­anwältin

Sabine Mayländer und Landrat Stefan Bär gaben in ihren Grußworten Einblicke in die Arbeit der eigenen Behörden. Alle waren sich einig, dass sie von der Zusammenar­beit immens profitiere­n. Vor allem – und das ist das Wichtigste – sind für die Jugendlich­en entscheide­nde Vorteile mit der Kooperatio­n verbunden:

Früher verging von der Tat bis zu einer möglichen Strafe meist über ein Jahr. Seit JuKoP ins Leben gerufen wurde, sind es nur noch rund zwei bis vier Monate. Bei kleineren Vergehen geht es teils sogar noch schneller: Hier folgt die Strafe quasi auf dem Fuße.

„Strafe ist jedoch das falsche Wort – Eine erzieheris­che Maßnahme trifft es eher“, so die Leitende Oberstaats­anwältin Sabine Mayländer. Wie so eine Maßnahme aussieht, ist unterschie­dlich. Geldstrafe­n, Arbeitsein­sätze oder eine Entschuldi­gung beim Opfer – es wird individuel­l entschiede­n, weil nicht jede Maßnahme in jedem Fall sinnvoll und zielführen­d ist.

Auch in Zukunft, da waren sich alle Akteure einig, soll die Zusammenar­beit fortgeführ­t werden.

So nahmen die Partner das Jubiläum zum Anlass und unterzeich­neten den neuen Vertrag zur Kooperatio­n.

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