Gemeinderat stellt Weichen für Bauplan „Lindengasse II“
Außerdem plant Aldingen ein kleines innerörtliches Baugebiet im Bereich Hölderlinstraße
- Sehnsüchtig warten schon über 30 Personen auf einen Bauplatz im Baugebiet „Lindengasse II“im Aldinger Ortsteil Aixheim. Nun wurden in der Gemeinderatssitzung die Weichen gestellt für den Bebauungsplan nebst den örtlichen Bauvorschriften und der Durchführung
der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger der öffentlichen Belange.
In der Sitzung vom 17. Dezember 2019 wurde der Bebauungsplan „Lindengasse II“gefasst. Nach Vorberatung durch den Ortschaftsrat am 19. Mai 2020 hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26. Mai dem Entwurf zugestimmt. Für das Baugebiet ist eine offene Bauweise festgesetzt. Im Baugebiet sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Als Dachformen sind Satteldächer, Zeltdächer und Walmdächer mit einer Dachneigung von 15 bis 35 Grad vorgesehen. Die nicht überbauten sowie unbefestigten Freiflächen sind als Grünflächen anzulegen. Stützmauern sind bis zu einer Höhe von maximal einem Meter zulässig.
Sofern sich aus der Beteiligung der Behörden keine wesentlichen Einwendungen ergeben, wäre der Bebauungsplan im Frühjahr 2022 beschlussreif. Voraussetzung ist jedoch der fortgeschrittene Verfahrensstand des Flächennutzungsplanverfahrens.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt der jüngsten Sitzung war das Bebauungsplanverfahren „Dahlienweg-Stocken“. Hier stand die Information und die Beschlussfassung im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung an. Einstimmig beschlossen wurde die Satzung über den Bebauungsplan „Dahlienweg Stocken“. Der Beschluss soll durch eine öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.
Beabsichtigt wird zwischen Hölderlinstraße, Schuraer Straße und Friedhof ein kleines innerörtliches Wohngebiet zu entwickeln. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde mehrere leerstehende Altbauten in der Hölderlinstraße erwerben. Bereits im Jahre 2020 wurde durch die Zusammenarbeit mit dem PlanungsBüro Breinlinger ein Erschließungskonzept aufgestellt. Im Westen des Planungsgebietes soll zusätzlich der Einmündungsbereich Hölderlinstraße
/Schuraer Straße in den Bebauungsplan miteinbezogen werden, um die Rahmenbedingungen für eine verträgliche und maßvolle Mehrfamilienhausbebauung zu schaffen. Das bachbegleitende Wiesengrundstück am Heidlesbach bietet sich für eine ökologische Aufwertung des Gewässerrandbereiches sowie weitere Ersatzmaßnahmen wie Streuobstpflanzungen an.
Aufgrund der guten Zusammenarbeit bei vorangegangenen und laufenden Verfahren hat die Verwaltung den freien Stadtplaner Rüdiger Stehle aus Spaichingen um Unterstützung bei der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und um die Vorlage eines entsprechendem Honorarentwurfes gebeten. Durch die Mehrfachbeauftragung wurde vom Plan Büro Stehle ein pauschales Honorar in Höhe von 21 000 Euro angeboten.
Am 8. Februar 2022 soll es vor der regulären Gemeinderatssitzung über betriebswirtschaftliche Varianten und Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnungsbau, Wohnen für Senioren und Ärztehaus auf den Flächen der Gemeinde Aldingen beraten werden. Gernot Schober, ein versierter Fachmann vom Verband Baden-Württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. wird dem Gremium mit Frage und Antwort über die Finanzierbarkeit von Projekten sich zur Verfügung stellen.
Mit Gernot Schober wurde vereinbart, dass bis zur Sitzung am 14. Dezember die Fragen gesammelt werden und an ihn weitergeleitet werden. Er wird diese dann beantworten und gegebenenfalls Rückfragen stellen.