1G-Schild schützt Metzger nicht vor Bußgeld
Geschäftsinhaber aus dem Alb-Donau-Kreis geht vor Gericht vergeblich gegen Quarantäne-Strafzahlung vor
- Weil er mehrfach gegen eine Quarantäneanordnung verstoßen haben soll, musste sich ein Metzger aus Rottenacker (Alb-Donau-Kreis) am Freitag vor dem Amtsgericht Ulm verantworten. Der Angeklagte hatte Einspruch eingelegt, weil ihm ein Bußgeld wegen Missachtung von Quarantäneregeln auferlegt wurde. Diesen Einspruch nahm der Angeklagte am Ende der Verhandlung zurück.
Der Fall des Metzgers ist im Landkreis und darüber hinaus bekannt, im Zusammenhang mit seinem Quarantäneverstoß sowie einer angemeldeten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen war Pius Aubele vermehrt öffentlich aufgetreten. Auch ein zeitweise von ihm an der Ladentür aufgehängtes Schild, alle Menschen mit 1G – also „gesundem Menschenverstand“– seien in seiner Metzgerei willkommen, machten den 32-Jährigen über die Region hinaus bekannt.
Weil er geltende Regelungen einer Quarantäne im Oktober und November 2021 missachtet haben soll, wurde ihm vom Landratsamt ein Bußgeld auferlegt. Dieses weigerte sich Aubele jedoch zu zahlen. Vor dem Amtsgericht Ulm wurde deshalb darüber verhandelt, inwiefern seinem Einspruch stattgegeben werden kann. Der 32-Jährige wurde im Oktober 2021 zunächst in häusliche Quarantäne gesteckt, da seine Frau positiv auf Covid-19 getestet wurde und er damit als Kontaktperson galt. Wenige Tage später wurde Aubele selbst per PCR-Test positiv getestet.
Dass er durch sein Handeln andere gefährdet haben soll, wie der Staatsanwalt ihm zur Last legte, sah Aubele zunächst nicht ein. Vor Gericht begründete er sein Verhalten folgendermaßen: „Ich habe mich nicht krank gefühlt, keinerlei Symptome gehabt in der Zeit, in der ich im Laden gearbeitet habe, und wir haben Schutzvorkehrungen getragen, wie etwa Masken.“Zudem sei sein PCR-Testergebnis nicht belastbar. Das machte er anhand einiger Erklärungen von der Webseite des RobertKoch-Instituts fest.
Richter Oliver Chama nahm das als Rechtfertigung jedoch so nicht hin. Auf eine Diskussion über Sinn und Zweck einer Quarantäne sowie der Belastbarkeit eines PCR-Testergebnisses ging er erst gar nicht ein. Er wollte von Aubele wissen, ob er zu den genannten Zeiten nun in seiner Metzgerei tätig war oder nicht. Bis auf ein Datum sei das so korrekt, bestätigte ihm der Angeklagte. „Aber ich habe mich im Haus befunden in der Zeit, wie angeordnet. Ich wusste ja nicht, dass mit häuslicher Quarantäne nur die eigene Wohnung gemeint ist“, betonte Aubele. Richter Chama jedoch erwiderte: „Das hätte Ihnen klar sein müssen, dass man sich bei einer Quarantäne von anderen isolieren muss, das nehme ich Ihnen nicht ab.“
Aubeles Rechtsanwalt betonte: „Mein Mandant ist weder ein Corona-Leugner noch ein 'Reichsbürger’.
Er war lediglich mit gewissen Maßnahmen nicht einverstanden.“Auch Aubele kritisierte, dass er seit diesem Vorfall zu Unrecht in eine gewisse Ecke gesteckt werde – vor allem vom Bürgermeister seiner Gemeinde, der die Bevölkerung dazu aufgerufen habe, nicht mehr bei ihm einzukaufen. 60 Prozent Umsatzeinbußen habe Aubele deshalb hinnehmen müssen, die Verkaufsräume sind inzwischen an einen anderen Metzger verpachtet, seine Mitarbeiter wurden übernommen. „Ich lebe jetzt von Ersparnissen, wir sind kurz vor der Insolvenz davongekommen“, machte Aubele die Folgen der Quarantänemissachtung deutlich.
Dass Aubele in die Ecke eines Corona-Leugners gestellt wird, „könnte etwas mit Ihrem 1G-Schild zu tun haben, meinen Sie nicht?“, fragte Richter Chama. „Dieses Schild habe ich aufgehängt, weil ich sehr sauer war. Ich habe mich von unserem Bürgermeister ungerecht behandelt gefühlt“, erklärte Aubele das Schild.
Sein Verteidiger plädierte dafür, das Verfahren gegen Aubele einzustellen. Der Staatsanwalt sah das jedoch ganz anders. Er drängte sogar auf vier gesondert ausgesprochene Strafen, da es sich um vier Verstöße handele. „Auch wenn er kein Corona-Leugner ist, er hat sich verhalten wie einer. Er hat Leute gefährdet“, so der Staatsanwalt, der dann noch deutlicher wurde: „Ob Sie ansteckend sind oder nicht, ist vollkommen wurst. Auch Verdachtsfälle, teilweise kerngesunde Menschen, werden in Quarantäne gesteckt, um die weltweite Pandemie einzudämmen.“Richter Chama schloss sich dem an: „Wenn bei Ihnen 1G galt, gilt bei mir 2G: Gesetz und Gerechtigkeit. Sie haben gegen das Gesetz verstoßen und es wäre nicht gerecht den Menschen gegenüber, die sich an die Quarantänevorgaben halten, das Verfahren einzustellen.“
Pius Aubele schien im Laufe der Verhandlung klar zu werden, dass er ohne Strafe aus der Sache nicht mehr herauskommt. „Ich wollte wirklich niemanden vorsätzlich anstecken“, sagte er unter Tränen. Seinen Einspruch zog er am Ende zurück, insgesamt muss Aubele nun ein Bußgeld von rund 1300 Euro zahlen.