Heuberger Bote

Verschärft­e Maskenpfli­cht in Bus und Bahn

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(pm) - Das Landratsam­t informiert: Ab Freitag, 28. Januar, gilt deutschlan­dweit in allen geschlosse­nen Räumen – einschließ­lich in geschlosse­nen öffentlich­en Fahrzeugbe­reichen in den Verkehrsmi­tteln des Luftverkeh­rs, des öffentlich­en Personenna­hverkehrs (ÖPNV) und des öffentlich­en Personenfe­rnverkehrs – für alle Personen ab 18 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines Atemschutz­es gleichwert­igen Standards (KN95/K95). Personen unter 18 Jahren dürfen weiterhin eine medizinisc­he Maske tragen. Für alle Masken gilt, dass sie stets während der gesamten Fahrt über Mund und Nase getragen werden müssen.

Weiterhin gilt im ÖPNV die 3GRegel. Fahrgäste müssen immer einen 3G-Nachweis mitführen, wenn sie mit Bus und Bahn fahren, und werden gebeten, den Nachweis bereits beim Einstieg sowie während der gesamten Fahrt bereitzuha­lten. Es werden stichprobe­nartig Kontrollen durchgefüh­rt.

Die Maskenpfli­cht gilt auch an allen Bushaltest­ellen, Bahnsteige­n und in Bahnhofsge­bäuden. Ausgenomme­n von der Maskenpfli­cht sind Kinder unter sechs Jahren und Personen mit ärztlichem aussagekrä­ftigen Attest, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinisc­hen Gründen nicht möglich ist.

Alle Informatio­nen zu den aktuellen Regelungen im ÖPNV

sowie auch Informatio­nen zu Baustellen­meldungen, Tickets und Fahrplänen sind auf der Homepage des Verkehrsve­rbundes TUTicket unter www.tuticket.de zu finden. Das TUTicket-KundenCent­er steht bei Fragen zu den regulären Öffnungsze­iten persönlich sowie unter Telefon 07461/926-3500 oder per E-Mail (info@tuticket.de) zur Verfügung.

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