Ein neuer Versuch, Baulücken zu schließen
Stadt nimmt 263 Grundstücke ins Visier – 18 Hektar freies Bauland sind in privater Hand
- Wer in Tuttlingen einen Bauplatz sucht, soll bald Hilfe zur Hand bekommen: Die Stadt plant die Einrichtung eines Online-Baulückenkatasters, das freie Grundstücke anzeigt. Grundstücks-Eigentümer, die das nicht möchten, können jedoch Widerspruch einlegen.
263 Baulücken von insgesamt 234 Eigentümern gibt es aktuell im gesamten Stadtgebiet: 172 in Tuttlingen, 39 in Möhringen, 48 in Nendingen und vier in Eßlingen. Im Jahr 2015 waren es noch 336. Auch wenn immer wieder Baulücken bebaut werden, geht es der Stadtverwaltung zu langsam voran. „Es tut sich was, aber wir würden uns mehr Bewegung wünschen“, bilanzierte Karin Kohler, Fachbereichsleiterin Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Forst, am Donnerstag bei der Sitzung des Technischen Ausschusses. So ist die unbebaute Fläche, die sich in privater Hand befindet, insgesamt 18 Hektar groß. Das ist viel Platz – doch die meisten Besitzer waren bislang nicht zu einem Verkauf bereit.
Ein neues Baulückenkataster soll nun wieder etwas Schwung hineinbringen. Angedacht ist, auf der städtischen Homepage eine Art Lagekarte zu veröffentlichen, auf der jeder Interessent nachschauen kann, wo genau Grundstücke frei sind. Zu sehen sein sollen Daten wie etwa die Grundstücksgröße, Informationen zum jeweiligen Bebauungsplan oder die Flurstücknummer. Ausgehend davon können Nutzer weitere Karten aufrufen, die schon jetzt öffentlich sind: die jeweilige Bodenrichtwertkarte, der Flächennutzungsplan und eine Luftbildansicht. Nicht veröffentlicht werden dürfen allerdings Informationen zum Eigentümer – weder Namen, noch Telefonnummern oder sonstige Angaben.
Der Kontakt zwischen Interessent und Eigentümer könnte dann über die Stadtverwaltung zustande kommen. „Wir dürfen natürlich keine Eigentümer nennen“, betonte Tatjana Harsch, die seit Sommer vergangenen Jahres Flächenmanagerin bei der Stadt Tuttlingen ist. Gibt es jedoch Anfragen, greift sie selbst zum Telefonhörer und ruft die Besitzer an. Das sei schon jetzt der Fall, „ich bekomme regelmäßig Anfragen zu bestimmten Grundstücken“, erzählte sie. Doch auch ohne die Vermittlung durch die Stadtverwaltung seien viele Interessenten ohnehin sehr einfallsreich: „Viele finden selbst heraus, wem ein Grundstück gehört – zum Beispiel gehen sie herum und befragen Nachbarn.“
Dass die Nachfrage groß ist, zeigt ein Blick auf die Liste der Bauplatz-Interessenten bei der Stadt Tuttlingen: 135 Personen haben Interesse auf einen Bauplatz in der Kernstadt, gar 152 an einem in den Ortsteilen.
Schon 2015 hatte die Stadtverwaltung versucht, Eigentümer von freien Grundstücken mit Kauf-Interessenten zusammenzubringen. Damals gab es eine Baulückenbörse, auf der Grundstücke zum Verkauf angeboten werden konnten. „Es gab allerdings nur sehr wenige Eigentümer, die es nutzen wollten, also hat man die Baulückenbörse wieder aufgelöst“, so Kohler.
Auch jetzt ist fraglich, ob der neue Versuch die gewünschten Erfolge erzielen wird. „Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die erfassten privaten Bauflächen kurzfristig für eine Bebauung zur Verfügung stehen“, zeigt sich die Stadtverwaltung realistisch. Wichtig sei es jedoch, am Thema Baulücken kontinuierlich dranzubleiben, da sich doch immer wieder einmal ein Eigentümer zu einem Verkauf entschließe.
75 Prozent der 234 Baulücken-Besitzer wohnen in Tuttlingen, der Rest außerhalb. Über eine öffentliche Bekanntmachung
sollen sie auf das Vorhaben der Stadtverwaltung angesprochen werden. So gibt es ein Widerspruchsrecht: Wer nicht möchte, dass sein Grundstück im Baulückenkataster erscheint, muss schriftlich widersprechen. Ein entsprechendes Formular soll ab kommenden Montag auf der Homepage der Stadt Tuttlingen bereitstehen, es kann aber auch per Mail oder Telefon angefordert werden. Allerdings gibt es für einen Widerspruch keine Formvorschrift: Ein selbstverfasstes Schreiben genügt somit auch.
Am Montag muss noch der Gemeinderat dem Vorhaben zustimmen. Das ist die Voraussetzung, dass das Baulückenkataster überhaupt veröffentlicht werden darf.