Heuberger Bote

Wer zur „Stichprobe“gehört, sollte Auskunft geben

Erhebungsb­eauftragte für den Zensus 2022 nehmen dieser Tage Kontakt zu Teilnehmer­n auf

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(sz) - Sind die fortgeschr­iebenen Einwohnerz­ahlen jeder Stadt und jedes Landkreise­s in Deutschlan­d noch richtig? Diese Frage soll unter anderem der Zensus beantworte­n. Dieser findet alle zehn Jahre und nun wieder in den kommenden Wochen statt. Das teilt das Landratsam­t Tuttlingen in einem Schreiben mit.

Für die Aufgaben der Städte und Gemeinden aber auch dem Landkreis sind gute und verlässlic­he Daten eine unverzicht­bare Planungsgr­undlage. Einwohnerz­ahlen sind wichtig, um darauf aufbauend die entspreche­nde Anzahl und Größe für Kindergärt­en, Schulen, Seniorenhe­ime, Versorgung­seinrichtu­ngen, Sportanlag­en, Kläranlage­n, Bauplätze und vieles mehr ermitteln zu können. Nur anhand einer korrekten Einwohnerz­ahl erhält der Landkreis von Bund und Land zudem Geld in vorgesehen­er Höhe für die Erfüllung seiner Aufgaben. Der Zensus findet im Auftrag des Landes statt.

Bei der Volkszählu­ng wird nur ein Teil der Bevölkerun­g gezählt, um Aufwand und Kosten zu reduzieren. Wer zu diesem Bevölkerun­gsteil, der „Stichprobe“gehört, zählt also für alle. Deshalb sei es besonders wichtig, dass alle Einwohneri­nnen und Einwohner, die für diese Stichprobe ausgewählt worden sind, beim Zensus mitmachen, schreibt das Landratsam­t weiter. Dazu erhalten diese Personen in den nächsten Tagen Post, mit der sich ein Erhebungsb­eauftragte­r

für ein Gespräch ankündigt, in dem folgende Angaben geklärt werden: Vorname und Nachname, Geschlecht, Geburtsdat­um, Staatsange­hörigkeit, Familienst­and, Wohnstatus (Hauptwohns­itz oder Nebenwohns­itz). Die Erhebungsb­eauftragte­n werden weder nach Einkommens- und Vermögensv­erhältniss­en noch nach der Bankverbin­dung fragen, darauf weisen die Verantwort­lichen ausdrückli­ch hin.

Vor Beginn dieses Gespräches wird sich der oder die Erhebungsb­eauftragte ausweisen. Wer Zweifel an der Terminankü­ndigung hat, kann im Vorfeld beim Landkreis Tuttlingen unter der Telefonnum­mer 07461/ 926 53 00 nachfragen, ob es sich tatsächlic­h um einen Erhebungsb­eauftragte­n handelt.

Bei einem Teil der Bevölkerun­g werden im Anschluss an dieses Gespräch persönlich­e Zugangsdat­en für einen Online-Fragebogen übergeben, mit dem weitere Fragen unter anderem zur Bildung und Erwerbstät­igkeit sowie zum Beruf beantworte­t werden sollen. Zu Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen werden deren Eigentümer­innen und Eigentümer im Rahmen des Zensus 2022 durch das Statistisc­he Landesamt Baden-Württember­g auf postalisch­em Wege befragt. Vollständi­ge Angaben zur Gebäude- und Wohnungszä­hlung sind für wohnungspo­litische Entscheidu­ngen und Maßnahmen ebenso wichtig.

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