Wer zur „Stichprobe“gehört, sollte Auskunft geben
Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 nehmen dieser Tage Kontakt zu Teilnehmern auf
(sz) - Sind die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen jeder Stadt und jedes Landkreises in Deutschland noch richtig? Diese Frage soll unter anderem der Zensus beantworten. Dieser findet alle zehn Jahre und nun wieder in den kommenden Wochen statt. Das teilt das Landratsamt Tuttlingen in einem Schreiben mit.
Für die Aufgaben der Städte und Gemeinden aber auch dem Landkreis sind gute und verlässliche Daten eine unverzichtbare Planungsgrundlage. Einwohnerzahlen sind wichtig, um darauf aufbauend die entsprechende Anzahl und Größe für Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Versorgungseinrichtungen, Sportanlagen, Kläranlagen, Bauplätze und vieles mehr ermitteln zu können. Nur anhand einer korrekten Einwohnerzahl erhält der Landkreis von Bund und Land zudem Geld in vorgesehener Höhe für die Erfüllung seiner Aufgaben. Der Zensus findet im Auftrag des Landes statt.
Bei der Volkszählung wird nur ein Teil der Bevölkerung gezählt, um Aufwand und Kosten zu reduzieren. Wer zu diesem Bevölkerungsteil, der „Stichprobe“gehört, zählt also für alle. Deshalb sei es besonders wichtig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner, die für diese Stichprobe ausgewählt worden sind, beim Zensus mitmachen, schreibt das Landratsamt weiter. Dazu erhalten diese Personen in den nächsten Tagen Post, mit der sich ein Erhebungsbeauftragter
für ein Gespräch ankündigt, in dem folgende Angaben geklärt werden: Vorname und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnstatus (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz). Die Erhebungsbeauftragten werden weder nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen noch nach der Bankverbindung fragen, darauf weisen die Verantwortlichen ausdrücklich hin.
Vor Beginn dieses Gespräches wird sich der oder die Erhebungsbeauftragte ausweisen. Wer Zweifel an der Terminankündigung hat, kann im Vorfeld beim Landkreis Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461/ 926 53 00 nachfragen, ob es sich tatsächlich um einen Erhebungsbeauftragten handelt.
Bei einem Teil der Bevölkerung werden im Anschluss an dieses Gespräch persönliche Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen übergeben, mit dem weitere Fragen unter anderem zur Bildung und Erwerbstätigkeit sowie zum Beruf beantwortet werden sollen. Zu Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen werden deren Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen des Zensus 2022 durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf postalischem Wege befragt. Vollständige Angaben zur Gebäude- und Wohnungszählung sind für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen ebenso wichtig.