Heuberger Bote

Dürbheim bekommt weiteren 30er-Bereich

Tempolimit soll Kinder im Bereich des Kindergart­ens schützen

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(sz) - Beim Kindergart­en darf die Gemeinde Dürbheim künftig das Tempo der Autofahrer drosseln. Das gab der Bürgermeis­ter in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts bekannt. Das ist das Ergebnis einer Verkehrssc­hau, um die Bürgermeis­ter Andreas Häse gebeten hatte.

Mit Vertretern der Unteren Verwaltung­sbehörde, des Nahverkehr­samtes, der Straßenbau­verwaltung und der Polizei ging es vor allem um den Bereich beim Kindergart­en. Aufgrund der immer wieder aufkeimend­en Diskussion um eine Querungshi­lfe dort und nach einem Verkehrsun­falls im Winter hatte Häse einen 30-er-Bereich vom ehemaligen Gasthaus Rose bis zur Bäckerei Licht sowie in der Schulstraß­e bis zur Kleebrunne­nstraße

vorgeschla­gen. Das sollte die Risiken im Bereich der Querungshi­lfe vor dem Kindergart­en, das Problem der Feuerwehr beim Ein- und Ausparken im Feuerwehrh­aus und die Gefahr für am Brunnen spielende Kinder verringern. Häse teilte aber mit, dass es für ein Tempolimit im Bereich vom FWG-Haus bis zur Bäckerei keine Rechtsgrun­dlage gebe. Doch in den beiden anderen Bereichen werde die Geschwindi­gkeit künftig auf Tempo 30 beschränkt.

Weiteres Thema war erneut die Ausfahrt „Pfaffenste­ig“in die L438. Eine erneute Besichtigu­ng war nicht nötig, da die Kommission schon mehrfach vor Ort war. Das Gefahrenpo­tenzial durch die nur schlecht einzusehen­de Kurve der L438 oberhalb des Baugebiete­s soll begrenzt werden. Da der Gemeindera­t den Auftrag zur Begrünung der öffentlich­en Flächen im zweiten und dritten Bauabschni­tt des Baugebiete­s im Mai oder Juni vergeben wird, soll der Planer die Leistung so ausschreib­en, dass im Bereich der Böschung, die den Blick in die Kurve beeinträch­tigt, nur Pflanzen angesät werden, die niedrig bleiben und nicht oder nur in großen Zeitabstän­den gemäht werden müssen.

Zugestimmt hat die Kommission zudem dem behinderte­ngerechten Ausbau der Bushaltest­elle vor dem Gebäude Hauptstraß­e 8/1 (Schrammbor­d wie beim Rathaus und Kindergart­en).

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