Maskenpflicht bei angespannter Corona-Lage
Gesundheitsminister der Länder fordern Bund zu Nachbesserungen für den Herbst auf
- Die Gesundheitsminister der Länder haben den Bund zu Nachbesserungen bei den geplanten Corona-Maßnahmen ab Oktober aufgefordert. Die Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie seien nur schwer kontrollier- und umsetzbar, teilte das Land SachsenAnhalt, das derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz innehat, am Dienstag nach den Beratungen der Minister von Bund und Ländern mit.
Die Bundesregierung plant bisher, dass man in Restaurants, Museen oder Fitnessstudios keine Maske tragen muss, wenn man aktuell getestet oder „frisch“geimpft oder genesen ist. „Frisch“beinhaltet dabei eine Dreimonatsfrist. So forderte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), die „fragwürdigen Ausnahmen“aus dem Gesetz zu nehmen. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsstaatssekretär Denis Alt (SPD) kritisierte, dass der Bund davon ausgehe, dass man die Kontrolle „durch eine Umprogrammierung der Corona-Warn-App bewerkstelligen kann. Das sehen die Länder nicht als die finale Antwort auf das Problem an.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, dass von einem frisch Geimpften „selbst dann ein relativ geringes Infektionsrisiko ausgeht, wenn er keine Maske trägt“. Die Maskenpflicht in Innenräumen solle bei einer angespannten Pandemielage aber die Regel sein. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (SPD), erklärte, der Vorschlag des Bundes sei „eine gute Grundlage“, damit die Länder einen Instrumentenkasten für den Herbst zur Verfügung gestellt bekämen. Sie verteidigte auch die Idee der MaskenpflichtAusnahme, wenn die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Es sei deutlich geworden, „dass nach drei Monaten der Impfschutz erheblich nachlässt". Zugleich fordern die Länder einheitliche Kriterien für verschärfte Corona-Regelungen, um ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder im Hinblick gewährleisten zu können und keinen „Flickenteppich“in Deutschland zuzulassen. Lauterbach, der den Entwurf des Bundes vorgestellt hatte, begrüßte nach der Beratung „ausdrücklich“den Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen, nahm die Länder aber dafür in die Pflicht.
Die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes gebe den Ländern die Möglichkeit, „entsprechend der Lage abgestimmt überregional zu reagieren“. Diese Möglichkeit sollten die Landesregierungen auch nutzen.