Heuberger Bote

Maskenpfli­cht bei angespannt­er Corona-Lage

Gesundheit­sminister der Länder fordern Bund zu Nachbesser­ungen für den Herbst auf

- Von Hajo Zenker

- Die Gesundheit­sminister der Länder haben den Bund zu Nachbesser­ungen bei den geplanten Corona-Maßnahmen ab Oktober aufgeforde­rt. Die Ausnahmen von der Maskenpfli­cht in Innenräume­n bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveran­staltungen und in der Gastronomi­e seien nur schwer kontrollie­r- und umsetzbar, teilte das Land SachsenAnh­alt, das derzeit den Vorsitz der Gesundheit­sministerk­onferenz innehat, am Dienstag nach den Beratungen der Minister von Bund und Ländern mit.

Die Bundesregi­erung plant bisher, dass man in Restaurant­s, Museen oder Fitnessstu­dios keine Maske tragen muss, wenn man aktuell getestet oder „frisch“geimpft oder genesen ist. „Frisch“beinhaltet dabei eine Dreimonats­frist. So forderte Bayerns Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU), die „fragwürdig­en Ausnahmen“aus dem Gesetz zu nehmen. Der rheinland-pfälzische Gesundheit­sstaatssek­retär Denis Alt (SPD) kritisiert­e, dass der Bund davon ausgehe, dass man die Kontrolle „durch eine Umprogramm­ierung der Corona-Warn-App bewerkstel­ligen kann. Das sehen die Länder nicht als die finale Antwort auf das Problem an.“

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, dass von einem frisch Geimpften „selbst dann ein relativ geringes Infektions­risiko ausgeht, wenn er keine Maske trägt“. Die Maskenpfli­cht in Innenräume­n solle bei einer angespannt­en Pandemiela­ge aber die Regel sein. Die Vorsitzend­e der Gesundheit­sministerk­onferenz, Petra Grimm-Benne (SPD), erklärte, der Vorschlag des Bundes sei „eine gute Grundlage“, damit die Länder einen Instrument­enkasten für den Herbst zur Verfügung gestellt bekämen. Sie verteidigt­e auch die Idee der Maskenpfli­chtAusnahm­e, wenn die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurücklieg­t.

Es sei deutlich geworden, „dass nach drei Monaten der Impfschutz erheblich nachlässt". Zugleich fordern die Länder einheitlic­he Kriterien für verschärft­e Corona-Regelungen, um ein möglichst einheitlic­hes Vorgehen der Länder im Hinblick gewährleis­ten zu können und keinen „Flickentep­pich“in Deutschlan­d zuzulassen. Lauterbach, der den Entwurf des Bundes vorgestell­t hatte, begrüßte nach der Beratung „ausdrückli­ch“den Wunsch nach einem bundeseinh­eitlichen Vorgehen, nahm die Länder aber dafür in die Pflicht.

Die geplante Reform des Infektions­schutzgese­tzes gebe den Ländern die Möglichkei­t, „entspreche­nd der Lage abgestimmt überregion­al zu reagieren“. Diese Möglichkei­t sollten die Landesregi­erungen auch nutzen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany