Der Zwang zum Wärmenetz
Hauseigentümer können jetzt zum Anschluss verpflichtet werden
- Kommunen können Hauseigentümer künftig verpflichten, sich an ein Wärmenetz anschließen zu lassen. Das ist ein Punkt des neuen Klimaschutzgesetzes, auf das sich Grüne und CDU geeinigt hatten. Bislang war ein Anschluss- und Benutzungszwang nur in Neubaugebieten möglich – künftig kann er auch für bestehende Gebäude beschlossen werden. Das Vorhaben soll die Energiewende im Land voranbringen. Denn ab 2040 soll in Baden-Württemberg nur noch so viel Treibhausgas ausgestoßen werden, wie auch wieder gebunden werden kann. Daran hält die Koalition trotz der Energiekrise fest.
Wen betrifft ein möglicher Anschlussund Benutzungszwang?
Wenn in einer Gemeinde ein neues Wärmenetz gebaut wird, können Kommunen künftig auch Eigentümer älterer Immobilien dazu verpflichten, sich die Leitung dafür in ihr Grundstück legen zu lassen. Und: Das neue Gesetz erlaubt es Gemeinden sogar, die Eigentümer zu verpflichten, die Leitung auch zu nutzen und ihr Heizsystem an das Wärmenetz anzuschließen. Dass Gemeinden diesen Benutzungszwang umsetzen, gilt jedoch als unwahrscheinlich.
Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Raimund Haser aus Kißlegg, hat das Gesetz mit ausgehandelt. „Wenn ein Wärmenetz klimaneutral und wirtschaftlich ist, darf die Gemeinde nach Beschluss des Gemeinderates vorsehen, ein Grundstück ans Wärmenetz anzuschließen“, erklärt er. Entsprechende Regelungen gebe es bereits in der Gemeindeordnung, was Haser für grundsätzlich sinnvoll hält.
Doch die Zahl der Häuser, die von der aktuellen Entscheidung betroffen sein werden, ist nach seiner Einschätzung gering – insbesondere im ländlichen Raum. Wie praxistauglich das Ganze am Ende ist, werde sich zeigen, sagt er. „Den Gemeinderat möchte ich sehen, der einen Zwangsanschluss mit Benutzungszwang für bestehende Gebäude beispielsweise in der Altstadt beschließt“, so Haser weiter. In der Theorie zwar möglich, praktisch halte er das für sehr unwahrscheinlich.
Wie funktionieren Wärmenetze?
„Ein Wärmenetz verbindet viele Wärmeverbraucher und ein oder mehrere Heizzentralen“, erklärt das baden-württembergischen Umweltministerium. Wärmeerzeuger und Verbraucher sind über unterirdische Leitungen verbunden. Das erhitzte Wasser gelangt über sogenannte Übergabestationen, die Wärmetauge
scher, in die angeschlossenen Gebäude – und sorgt dort für die Wärme.
Bei Wärmenetzen sind häufig die Bezeichnungen Nah- und Fernwärme geläufig, wobei beide Energiearten gleich funktionieren. Rechtlich wird nicht zwischen Nah- und Fernwärme unterschieden. Wärmenetze zu errichten ist jedoch nicht überall möglich. Ein begrenzender Faktor bei der Planung ist beispielsweise der Höhenunterschied innerhalb eines Netzes.
Sind Wärmenetze klimafreundlich?
Das hängt davon ab, woher die eingespeiste Wärme kommt. Fernwärme stammt noch oft aus Kohle oder Erdgas, so das Bundeswirtschaftsministerium. Im Jahr 2020 lag der Anteil fossiler Brennstoffe noch bei mehr als 70 Prozent. Klimaschonende Wärmeerzeugung ist aber das Ziel – zum Beispiel aus Blockheizkraftwerken, Großwärmepumpen oder aus Holzhackschnitzelheizungen. Auch Abwärme aus der Industrie, Sonnenenergie oder Geothermie können laut baden-württembergischer Klimaschutz- und Energieagentur (KEA-BW) genutzt werden. Solche Wärmenetze seien deshalb „ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz“.
Müssen Hauseigentümer ihre bestehende Heizung ersetzen lassen?
Nein, betonen die Grünen auf Anfra
der „Schwäbischen Zeitung“. „Das unwahrscheinliche Szenario, dass Hausbesitzer eine neue Heizungsanlage wieder abschalten müssen, gibt es nicht und ist von uns nicht geplant“, teilt eine Sprecherin der Grünen im Landtag mit. Die Fraktion gehe davon aus, dass die Kommunen mit dem Instrument verantwortungsvoll umgingen, „und es nur dann einsetzen, wenn es tatsächlich passt und auch Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen sind.“
Der Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ist mit dem Beschluss trotzdem nicht glücklich. „Den Anschluss- und Benutzungszwang lehnen wir ab“, teilt der Verband auf Anfrage mit. „Das Verhältnis von Kosten und Nutzen halten wir für völlig unangemessen.“Der Grund: Die Gebäudeeigentümer dürften unter Umständen nicht mehr selbst entscheiden, wie sie künftig heizen. „Die Wärmewende ist auch ohne den Ausbau von Wärmenetzen zu schaffen“, heißt es weiter. „Es braucht dazu kein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Stadtwerke.“
Was kostet die Umrüstung?
Laut Verbraucherzentrale können beim Umstieg auf Fernwärme einmalige Umstellkosten von 8000 bis 15 000 Euro anfallen: Dazu zählen zum Beispiel die Entsorgung der Altanlage sowie der Anschluss und Einbau der neuen Wärmeübergabestation. Einige Kommunen und Stadtwerke
bieten hierfür Förderprogramme an. Die gibt es auch vom Staat, etwa aus der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude. Voraussetzung: Die Wärme muss mindestens zu 25 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Wer sich über konkrete Unterstützung informieren will, soll sich laut KEA-BW an die regionale Energieagentur oder den Energieversorger wenden.
Bringen Wärmenetze nur Vorteile?
Nicht nur. Neben dem Beitrag zum Klimaschutz scheinen Wärmenetze langfristig auch dem Geldbeutel gutzutun – gerade in Zeiten steigender Energiepreise. Denn: Die Preise für Fernwärme bleiben laut KEA-BW stabil, weil sie weitgehend unabhängig von steigenden CO2-Abgaben und nur zu einem kleinen Teil von Schwankungen des Gas- und Ölpreises abhängig sind. Wartungskosten und der regelmäßige Besuch des Schornsteinfegers würden ebenso entfallen. Und: Der Netzbetreiber ist für eine stete Wärmeversorgung verantwortlich. Dennoch nennt die Verbraucherzentrale den fehlenden Wettbewerb für Fernwärme-Kunden als klaren Nachteil. „Jedes Fernwärmenetz ist ein lokales Monopol“, heißt es auf deren Homepage. Der Lieferant könne – anders als bei Strom und Gas – nicht einfach gewechselt werden. Der Umstieg müsse demnach gut überlegt sein, so die Verbraucherzentrale weiter.