Heuberger Bote

Irfan ist einer von vielen, die Schutz suchen

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Irfan ist ein UMA - ein „Unbegleite­ter minderjähr­iger Ausländer“, einer von vielen Kindern und Jugendlich­en, die aus ihren Herkunftsl­ändern alleine nach Deutschlan­d gekommen sind. Diese Kinder und Jugendlich­en haben nach dem Übereinkom­men der Vereinten Nationen ein Recht darauf, „dem Kindeswohl entspreche­nd untergebra­cht, versorgt und betreut zu werden“. Momentan leben im Kreis Tuttlingen 39 UMA, die aus Syrien, Afghanista­n oder der Türkei gekommen sind.

28 UMA werden durch Mutpol betreut, elf leben bei Verwandten

Für 26 dieser Kinder und JugendSchu­le. lichen wird eine Vormundsch­aft beim Jugendamt geführt, so auch für Irfan. Bei den anderen handelt es sich entweder um junge Volljährig­e oder um Kinder und Jugendlich­e, bei denen die Vormundsch­aft jemandem aus dem sozialen Nahfeld übertragen wurde. Oder sie sind noch in der vorläufige­n Inobhutnah­me, ein Vormundsch­aftsbeschl­uss gibt es noch nicht.

Für UMA ist eine Vormundsch­aft bis zur Volljährig­keit notwendig. Dann endet die Vormundsch­aft. Ein Verbleib in Jugendhilf­emaßnahmen ist aber dennoch bis 21 Jahren möglich.

15 UMA besuchen aktuell die

Die anderen befinden sich in Alphabetis­ierungsmaß­nahmen, Sprachkurs­en oder werden auf die Schule vorbereite­t. In Ausbildung oder Praktikum ist momentan keiner.

Irfan kam zunächst in eine Inobhutnah­mestelle auf dem Stammgelän­de bei Mutpol. „Während dieser Zeit erfolgte unter anderem eine Abklärung der Bedarfe und die Suche nach einem gegebenenf­alls langfristi­gen, passenden Angebot“, teilt das Landratsam­t auf Nachfrage mit. Die aktuelle Wohngruppe in der Jetterstra­ße ist eine „Verselbsts­tändigungs­gruppe“, die Irfan langfristi­g begleiten soll. (iw)

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FOTO: DPA/ULI DECK Kinder und Jugendlich­e, die alleine geflüchtet sind, genießen gesetzlich besonderen Schutz.

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