Viel Rauch um alte Öfen
Alexis Gula vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks erläutert, was es beim Betrieb neuer und alter Kaminöfen zu beachten gibt.
■ Herr Gula, was gibt es bei der Standortwahl eines Kamins zu beachten? Vorab ist es wichtig zu klären, welche Räume bzw. Räumlichkeiten damit beheizt werden sollen. Außerdem muss zur Feuerstätte ein passender Schornstein vorhanden sein. Dabei gilt es zu beachten, dass der Kaminofen natürlich in der Nähe des Schornsteins aufgestellt werden sollte. Am besten im Vorfeld Kontakt zum Bezirksschornsteinfeger aufnehmen. Er kennt die Örtlichkeiten und die gesetzlichen Maßgaben, welche bei der Aufstellung eines Kaminofens erfüllt werden müssen.
■ Kann ein Schornstein nachträglich eingebaut werden?
Im Normallfall kann ein Edelstahlschornstein an der Außenfassade des Gebäudes errichtet werden. Man sollte sich im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abstimmen, da besondere baurechtliche Anforderungen wie z.b. Brandschutzabstände und Schornsteinhöhen eingehalten werden müssen. Vor der Inbetriebnahme muss die Feuerstätte vom Schornsteinfeger abgenommen werden.
■ Seit 2018 gibt es ein neues Energielabel für Kamine und Kachelöfen.
Was sagt das über die Geräte aus?
Es zeigt auf einen Blick, welchen Energieverbrauch die Feuerstätte hat und ob sie die Umwelt weniger belastet. Das Label verdeutlicht auch Leistung und Effizienz des Ofens. Wesentliche Berechnungsgrundlage ist der Wirkungsgrad auf Basis des bevorzugt verwendeten Brennstoffes. Je höher der Wirkungsgrad ist, desto besser seine Gesamtbewertung. ■ Warum müssen alte Kaminöfen ersetzt oder nachgerüstet werden?
Alte Feuerstätten erfüllen nicht mehr die Anforderungen der 1. Bimschv*, da die Grenzwerte bezüglich Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht eingehalten werden.
■ Welche Öfen sind davon betroffen?
Bis 2017 mussten Öfen mit Baujahr bis 1984 stillgelegt werden. Am Jahresende 2020 läuft die Frist für Modelle von 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen alle Öfen, die bis Ende März 2010 gefertigt wurden, getauscht oder nachgerüstet werden.
■ Gibt es Ausnahmen?
Offene Kamine, Kochherde und Kachelgrundöfen sind ausgenommen. Ist in einem Gebäude keine Zentralheizung vorhanden, sind Öfen für feste Brennstoffe ebenfalls ausgenommen.