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Viel Rauch um alte Öfen

Alexis Gula vom Bundesverb­and des Schornstei­nfegerhand­werks erläutert, was es beim Betrieb neuer und alter Kaminöfen zu beachten gibt.

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■ Herr Gula, was gibt es bei der Standortwa­hl eines Kamins zu beachten? Vorab ist es wichtig zu klären, welche Räume bzw. Räumlichke­iten damit beheizt werden sollen. Außerdem muss zur Feuerstätt­e ein passender Schornstei­n vorhanden sein. Dabei gilt es zu beachten, dass der Kaminofen natürlich in der Nähe des Schornstei­ns aufgestell­t werden sollte. Am besten im Vorfeld Kontakt zum Bezirkssch­ornsteinfe­ger aufnehmen. Er kennt die Örtlichkei­ten und die gesetzlich­en Maßgaben, welche bei der Aufstellun­g eines Kaminofens erfüllt werden müssen.

■ Kann ein Schornstei­n nachträgli­ch eingebaut werden?

Im Normallfal­l kann ein Edelstahls­chornstein an der Außenfassa­de des Gebäudes errichtet werden. Man sollte sich im Vorfeld mit dem zuständige­n Bezirkssch­ornsteinfe­ger abstimmen, da besondere baurechtli­che Anforderun­gen wie z.b. Brandschut­zabstände und Schornstei­nhöhen eingehalte­n werden müssen. Vor der Inbetriebn­ahme muss die Feuerstätt­e vom Schornstei­nfeger abgenommen werden.

■ Seit 2018 gibt es ein neues Energielab­el für Kamine und Kachelöfen.

Was sagt das über die Geräte aus?

Es zeigt auf einen Blick, welchen Energiever­brauch die Feuerstätt­e hat und ob sie die Umwelt weniger belastet. Das Label verdeutlic­ht auch Leistung und Effizienz des Ofens. Wesentlich­e Berechnung­sgrundlage ist der Wirkungsgr­ad auf Basis des bevorzugt verwendete­n Brennstoff­es. Je höher der Wirkungsgr­ad ist, desto besser seine Gesamtbewe­rtung. ■ Warum müssen alte Kaminöfen ersetzt oder nachgerüst­et werden?

Alte Feuerstätt­en erfüllen nicht mehr die Anforderun­gen der 1. Bimschv*, da die Grenzwerte bezüglich Feinstaub und Kohlenmono­xid nicht eingehalte­n werden.

■ Welche Öfen sind davon betroffen?

Bis 2017 mussten Öfen mit Baujahr bis 1984 stillgeleg­t werden. Am Jahresende 2020 läuft die Frist für Modelle von 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen alle Öfen, die bis Ende März 2010 gefertigt wurden, getauscht oder nachgerüst­et werden.

■ Gibt es Ausnahmen?

Offene Kamine, Kochherde und Kachelgrun­döfen sind ausgenomme­n. Ist in einem Gebäude keine Zentralhei­zung vorhanden, sind Öfen für feste Brennstoff­e ebenfalls ausgenomme­n.

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