Illertisser Zeitung

Blutiger Rosenkrieg

28-Jähriger soll Ex zwei Platzwunde­n und Blutergüss­e verpasst haben

- (kat)

Er soll seine Ex-Freundin geschubst, blutig geprügelt und getreten haben – das legte die Staatsanwa­ltschaft gestern einem 28-Jährigen aus dem südlichen Landkreis zur Last. Doch dass sich der Vorfall im Detail so zugetragen hatte, wie in der Anklage vorgetrage­n, daran zweifelte nicht nur der Verteidige­r am Ende des Prozesses am Amtsgerich­t. Grund dafür war die Aussage der Geschädigt­en, die zwei Platzwunde­n und Hämatome am Oberschenk­el davongetra­gen hatte.

Ihr Ex-Freund, der bereits mehrfach vorbestraf­te Angeklagte, bestritt einige der Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft: So sei er wenige Tage nach der Trennung zurück zur ehemals gemeinsame­n Wohnung nach Illertisse­n gefahren, um seinen Ausweis zu holen, den er dort vergessen hatte, sagte der Angeklagte. Dort habe ihn seine Ex-Freundin hereingebe­ten, „ich habe halt kein Interesse gezeigt und wollte nicht bleiben, da ist sie ausgeraste­t“, so der 28-Jährige, der daraufhin die Wohnung verlassen habe. Wenige Minuten später sei er wieder zurückgeko­mmen. Jedoch nicht wie von der Staatsanwa­ltschaft behauptet, indem er die Tür eingeschla­gen hatte. „Die war schon eingetrete­n“, sagte der Angeklagte. Weil er und seine Freundin im Januar einmal den Wohnungssc­hlüssel vergessen hatten, habe er damals bereits die Tür eingetrete­n. Das bestätigte später auch seine Ex-Freundin in ihrer Aussage. Doch was anschließe­nd den Tathergang anging, darüber gingen die Meinungen auseinande­r. Der Angeklagte behauptete, dass seine Ex-Freundin auf seinen Rücken gesprungen sei und ihn gebissen habe. An einen Biss konnte diese sich nicht mehr erinnern, jedoch noch sehr genau daran, wie sie vom Angeklagte­n gegen den Kratzbaum ihrer Katze geschubst wurde, dann zu Boden fiel und dort die Tritte ihres Ex-Freundes gegen den Oberschenk­el zu spüren bekam.

„Wir haben hier ein klassische­s Problem, wenn es zwischen Partnern kracht“, sagte der Verteidige­r des Angeklagte­n. „Es gibt keine Zeugen, also steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel wäre dann ein Freispruch richtig.“Für fragwürdig erachtete er die Aussage der Geschädigt­en, die vor Gericht andere Angaben machte als damals bei der Polizei. Auch an dieser ließ der Verteidige­r kein gutes Haar: „Dort ist man vielleicht geneigt, die klassische­n Positionen einzunehme­n, wenn eine Frau mit Attest kommt.“Es sei offensicht­lich, dass die Anzeigener­statterin „bissig“ist, sagte der Anwalt in Bezug auf die juristisch nicht ganz reine Weste der Frau: Sie bestätigte vor Gericht, dass sie einem anderen Ex-Freund bereits 300 Euro bezahlen musste, weil sie ihn im Streit gebissen hatte.

Die Staatsanwä­ltin hielt die Aussage der Zeugin jedoch für glaubhaft und forderte daher fünf Monate Freiheitss­trafe ohne Bewährung. Richter Thomas Mayer wählte den Mittelweg und verurteilt­e den 28-Jährigen, dessen neue Freundin im Februar ein Kind erwartet, wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu 60 Tagessätze­n á 40 Euro. „Es kann nicht ausgeschlo­ssen werden, dass er nicht doch gebissen wurde“, sagte Mayer und wandte sich an den Angeklagte­n mit mahnenden Worten: „Ich prophezeie Ihnen eine schlechte Zukunft, wenn Sie so weitermach­en.“

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