Blutiger Rosenkrieg
28-Jähriger soll Ex zwei Platzwunden und Blutergüsse verpasst haben
Er soll seine Ex-Freundin geschubst, blutig geprügelt und getreten haben – das legte die Staatsanwaltschaft gestern einem 28-Jährigen aus dem südlichen Landkreis zur Last. Doch dass sich der Vorfall im Detail so zugetragen hatte, wie in der Anklage vorgetragen, daran zweifelte nicht nur der Verteidiger am Ende des Prozesses am Amtsgericht. Grund dafür war die Aussage der Geschädigten, die zwei Platzwunden und Hämatome am Oberschenkel davongetragen hatte.
Ihr Ex-Freund, der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte, bestritt einige der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: So sei er wenige Tage nach der Trennung zurück zur ehemals gemeinsamen Wohnung nach Illertissen gefahren, um seinen Ausweis zu holen, den er dort vergessen hatte, sagte der Angeklagte. Dort habe ihn seine Ex-Freundin hereingebeten, „ich habe halt kein Interesse gezeigt und wollte nicht bleiben, da ist sie ausgerastet“, so der 28-Jährige, der daraufhin die Wohnung verlassen habe. Wenige Minuten später sei er wieder zurückgekommen. Jedoch nicht wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, indem er die Tür eingeschlagen hatte. „Die war schon eingetreten“, sagte der Angeklagte. Weil er und seine Freundin im Januar einmal den Wohnungsschlüssel vergessen hatten, habe er damals bereits die Tür eingetreten. Das bestätigte später auch seine Ex-Freundin in ihrer Aussage. Doch was anschließend den Tathergang anging, darüber gingen die Meinungen auseinander. Der Angeklagte behauptete, dass seine Ex-Freundin auf seinen Rücken gesprungen sei und ihn gebissen habe. An einen Biss konnte diese sich nicht mehr erinnern, jedoch noch sehr genau daran, wie sie vom Angeklagten gegen den Kratzbaum ihrer Katze geschubst wurde, dann zu Boden fiel und dort die Tritte ihres Ex-Freundes gegen den Oberschenkel zu spüren bekam.
„Wir haben hier ein klassisches Problem, wenn es zwischen Partnern kracht“, sagte der Verteidiger des Angeklagten. „Es gibt keine Zeugen, also steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel wäre dann ein Freispruch richtig.“Für fragwürdig erachtete er die Aussage der Geschädigten, die vor Gericht andere Angaben machte als damals bei der Polizei. Auch an dieser ließ der Verteidiger kein gutes Haar: „Dort ist man vielleicht geneigt, die klassischen Positionen einzunehmen, wenn eine Frau mit Attest kommt.“Es sei offensichtlich, dass die Anzeigenerstatterin „bissig“ist, sagte der Anwalt in Bezug auf die juristisch nicht ganz reine Weste der Frau: Sie bestätigte vor Gericht, dass sie einem anderen Ex-Freund bereits 300 Euro bezahlen musste, weil sie ihn im Streit gebissen hatte.
Die Staatsanwältin hielt die Aussage der Zeugin jedoch für glaubhaft und forderte daher fünf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Richter Thomas Mayer wählte den Mittelweg und verurteilte den 28-Jährigen, dessen neue Freundin im Februar ein Kind erwartet, wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 60 Tagessätzen á 40 Euro. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er nicht doch gebissen wurde“, sagte Mayer und wandte sich an den Angeklagten mit mahnenden Worten: „Ich prophezeie Ihnen eine schlechte Zukunft, wenn Sie so weitermachen.“