Unterkunft für Flüchtlinge
Soziales Seit Monaten sucht der Landkreis nach Unterkünften für Asylbewerber. Doch nicht jedes leer stehende Haus kann ohne Weiteres genutzt werden. Ein aktuelles Beispiel zeigt, warum
Der Landkreis sucht nach Unterkünften für Flüchtlinge. Ein Beispiel zeigt, warum dennoch nicht jedes leer stehende Haus als Wohnraum infrage kommt.
Illereichen Seit Monaten sucht der Landkreis Neu-Ulm händeringend nach Unterkünften für ankommende Asylbewerber. Viele Flüchtlinge sind derzeit in Containern oder Turnhallen untergebracht – obwohl es in der Region einige Gebäude gäbe, die leer stehen. Warum Asylbewerber nicht ohne Weiteres in ungenutzte Lagerhallen, Verwaltungsgebäude oder Häuser einziehen können, hängt oftmals mit gesetzlichen Vorgaben zusammen, wie dem Brand- oder Denkmalschutz.
Wie Martin Mommers, zuständiger Jurist am Landratsamt NeuUlm sagt, würden gerade für den Brandschutz Mindestanforderungen gelten, die vor allem ältere Gebäude nicht immer erfüllen. Aktuelles Beispiel: das Haus Franziskus.
Seit knapp einem Jahr ist der ehemalige Pfarrhof im Altenstadter Ortsteil Illereichen als mögliche Flüchtlingsunterkunft im Gespräch. Zuletzt war von bis zu 30 Asylbewerbern die Rede, die dort einmal untergebracht werden könnten. Sowohl Landratsamt als auch Diözese haben mittlerweile
Haus Franziskus: Kosten für Sanierung trägt Diözese
ihr Okay für diese Pläne gegeben. Getan hat sich bislang allerdings nichts. Das rund 300 Jahre alte Gebäude steht noch immer leer.
Denn: Um das Haus Franziskus überhaupt nutzen zu können, muss erst einmal kräftig investiert werden. Mit einem sechsstelligen Betrag rechnet die Diözese Augsburg etwa bei der Nachrüstung des Brandschutzes. Was lange Zeit nicht sicher war, ist nun zumindest geklärt: Die Kosten, die die notwendige Sanierung des stark renovierungsbedürftigen Gebäudes mit sich bringt, übernimmt die Diözese. Doch neben dem Brandschutz hat sich mittlerweile eine neue Baustelle aufgetan. Und die heißt Denkmalschutz.
Die Entwürfe, die der zuständige Architekt für die Sanierung des Franziskushauses vorgesehen hat, werfen laut Mommers beim Thema Denkmalschutz „noch Fragen auf“. Vorgesehen ist etwa eine Wendeltreppe, die von der Eingangstüre bis zum Dachspitz führt. Nach erster Einschätzung sei es zweifelhaft, ob die Entwürfe aus denkmalrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sind. Während des nächsten Denkmaltages am 22. Oktober soll nun erörtert werden, wie und ob es mit den Plänen für den ehemaligen Pfarrhof weitergeht. „Grundsätzlich ist es aber schon machbar“, sagt Mommers.
Dass ein Gebäude allein wegen Vorgaben zum Denkmalschutz nicht als Asylbewerberunterkunft genutzt werden konnte, sei im Landkreis bislang nicht der Fall gewesen. Auch der Brandschutz sei nur indirekt Grund gewesen, wa- rum Flüchtlinge in leer stehenden Gebäuden nicht untergebracht werden konnten. „Natürlich ist es immer eine Frage des Geldes, ob dem Eigentümer die Kosten für einen Umbau zu hoch sind“, so Mommers. „Oder ob er sagt, das rechnet sich für mich nicht.“
Grundsätzlich kommen als Unterkünfte für Asylbewerber laut Auskunft des Landratsamtes sowohl Wohnungen, Wohnhäuser, leer stehende Gasthöfe, Verwaltungsgebäude oder nach erforderlichen Umbauten auch Gewerbeobjekte in Frage. Mieter ist der Freistaat Bayern. Die Miete für eine Unterkunft orientiere sich dabei an der ortsüblichen Kaltmiete – je nach Belegung und gegebenenfalls notwendigen Umbaumaßnahmen könne diese allerdings auch etwas höher ausfallen. Für die Kosten einiger Mindestanforderungen beim Brandschutz, etwa die Nachrüstung von Rauchmeldern oder einer Herd-Abschaltautomatik, komme zudem das Landratsamt auf.
Welche Auflagen für eine Wohnung oder ein Gebäude gelten, sei jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. „Je größer ein Objekt ist, desto aufwendiger kann es natürlich werden.“