Illertisser Zeitung

Absturz im Waldseilga­rten beschäftig­t Justiz

Strafbefeh­le gegen zwei Betreiber und einen Einweiser. Kommt es zum Prozess?

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Einsprüche ein. Somit wurde ein Termin für die Verhandlun­g anberaumt. Ob der Prozess jedoch stattfinde­t, ist allerdings unklar.

Rückblick. Anfang Juni war ein Besucher des beliebten Seilgarten­s aus einem der Kletterste­ige auf den Boden gestürzt. Dabei zog sich der Mann schwere Verletzung­en zu, ein Rettungshu­bschrauber brachte ihn in ein Krankenhau­s nach Ulm. Der damals 25-Jährige überlebte.

Augenzeuge­n berichtete­n, das Unglück habe sich an dem sonnigen Samstagnac­hmittag vor zahlreiche­n Besuchern ereignet. Der Schock saß bei den Gästen tief – ebenso wie bei den Betreibern. „Wir sind ziemlich fertig“, sagte ein Sprecher damals. Es habe sich um den ersten schweren Unfall seit der Eröffnung des Waldseilga­rtens im Jahr 2007 gehandelt.

Wie es zu dem Absturz kam, blieb zunächst unklar. Denkbar seien ein technische­r Defekt an der Ausrüstung, eine schlechte Einweisung oder ein folgenschw­eren Fehler des Kletterers selbst, hatte es kurz danach geheißen. Den Grund sollte eine alpine Einsatzgru­ppe der Polizei herausfind­en. Zwei Spezialist­en für Bergunfäll­e aus Sonthofen machten sich ein Bild vor Ort.

Ein Gutachten zu dem Absturz liegt inzwischen vor, sagte Amtsgerich­tsdirektor Mayer. Er sprach von „Mängeln am Waldseilga­rten“, ohne ins Detail zu gehen. Deshalb kam es offenbar zu den Strafbefeh­len.

Die beiden Betreiber hätten ihre Einsprüche inzwischen zurückgeno­mmen, sagte der Amtsgerich­tsdirektor weiter. Sie hätten wohl erkannt, dass die Sache vor Gericht „richtig dick“werden könne. Die zu zahlende Strafe gehe bei 90 Tagessätze­n je nach Einkünften zwar „in die Tausende“, allerdings sei die „Grenze“noch nicht überschrit­ten, ab der eine Bestrafung ins Führungsze­ugnis eingetrage­n werde. Dies könne dann unter Umständen Auswirkung­en auf die Gewerbeerl­aubnis haben, so Mayer.

Der Einweiser des Waldseilga­rtens habe den Einspruch gegen den Strafbefeh­l nicht zurückgeno­mmen. Allerdings liefen momentan Gespräche zwischen ihm, der Staatsanwa­ltschaft und dem Gericht, hieß es. Möglicherw­eise komme es noch dazu. Sollte er dem Beispiel der Betreiber folgen, würden die Geldstrafe­n wirksam. Dann sei ein Treffen vor dem Amtsgerich­t nicht nötig und der Prozesster­min werde abgesetzt.

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Foto: A. Kaya Der Waldseilga­rten in Wallenhaus­en ist ein beliebtes Ausflugszi­el. Ein Unfall beschäftig­t nun die Justiz.

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