Absturz im Waldseilgarten beschäftigt Justiz
Strafbefehle gegen zwei Betreiber und einen Einweiser. Kommt es zum Prozess?
Einsprüche ein. Somit wurde ein Termin für die Verhandlung anberaumt. Ob der Prozess jedoch stattfindet, ist allerdings unklar.
Rückblick. Anfang Juni war ein Besucher des beliebten Seilgartens aus einem der Klettersteige auf den Boden gestürzt. Dabei zog sich der Mann schwere Verletzungen zu, ein Rettungshubschrauber brachte ihn in ein Krankenhaus nach Ulm. Der damals 25-Jährige überlebte.
Augenzeugen berichteten, das Unglück habe sich an dem sonnigen Samstagnachmittag vor zahlreichen Besuchern ereignet. Der Schock saß bei den Gästen tief – ebenso wie bei den Betreibern. „Wir sind ziemlich fertig“, sagte ein Sprecher damals. Es habe sich um den ersten schweren Unfall seit der Eröffnung des Waldseilgartens im Jahr 2007 gehandelt.
Wie es zu dem Absturz kam, blieb zunächst unklar. Denkbar seien ein technischer Defekt an der Ausrüstung, eine schlechte Einweisung oder ein folgenschweren Fehler des Kletterers selbst, hatte es kurz danach geheißen. Den Grund sollte eine alpine Einsatzgruppe der Polizei herausfinden. Zwei Spezialisten für Bergunfälle aus Sonthofen machten sich ein Bild vor Ort.
Ein Gutachten zu dem Absturz liegt inzwischen vor, sagte Amtsgerichtsdirektor Mayer. Er sprach von „Mängeln am Waldseilgarten“, ohne ins Detail zu gehen. Deshalb kam es offenbar zu den Strafbefehlen.
Die beiden Betreiber hätten ihre Einsprüche inzwischen zurückgenommen, sagte der Amtsgerichtsdirektor weiter. Sie hätten wohl erkannt, dass die Sache vor Gericht „richtig dick“werden könne. Die zu zahlende Strafe gehe bei 90 Tagessätzen je nach Einkünften zwar „in die Tausende“, allerdings sei die „Grenze“noch nicht überschritten, ab der eine Bestrafung ins Führungszeugnis eingetragen werde. Dies könne dann unter Umständen Auswirkungen auf die Gewerbeerlaubnis haben, so Mayer.
Der Einweiser des Waldseilgartens habe den Einspruch gegen den Strafbefehl nicht zurückgenommen. Allerdings liefen momentan Gespräche zwischen ihm, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, hieß es. Möglicherweise komme es noch dazu. Sollte er dem Beispiel der Betreiber folgen, würden die Geldstrafen wirksam. Dann sei ein Treffen vor dem Amtsgericht nicht nötig und der Prozesstermin werde abgesetzt.