Student verschickte Kinderpornos
Über Jahre hinweg sammelte ein 26-Jähriger illegale Schmuddelvideos
Sein Zufluchtsort war immer das Internet. Der 26-jährige Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis nannte das und seine schüchterne Art als Gründe, warum er im Sommer 2012 eine folgenschwere Entscheidung traf: Er begann über Jahre hinweg via Internet kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos zu verschicken und glaubte offenbar, sich anonym und in einem straffreien Raum zu bewegen.
Jetzt machte ihm Richter Thomas Mayer unmissverständlich klar, dass er „damit quasi durch die ganze Strafrechtswelt der Kinderpornografie marschiert ist“.
Auf den 26-Jährigen wurden die Ermittler aber erst durch Umwege aufmerksam. Der ruhig wirkende 26-Jährige räumte vor Gericht ein, bereits im Sommer 2012 damit begonnen zu haben, über einen Online-Chat dutzende Bilder nackter unter 14-jähriger Mädchen an offenbar gleichgesinnte Internetbekanntschaften zu schicken. Im Laufe der Zeit kamen entsprechende Videos hinzu, zudem schickte der junge Mann kinderpornografische Bilder über sein Mobiltelefon an junge Mädchen aus Nersingen. Unterdessen ermittelten Polizisten und die Staatsanwaltschaft aus Aachen (Nordrhein-Westfalen) bereits in einem ähnlichen Fall, wodurch die Ermittler auf die Internet-Verbindungsdaten des Computers des Angeklagten aufmerksam wurden. „Man hinterlässt immer Spuren im Internet, das wissen Sie ja jetzt sicher“, sagte Richter Mayer und wandte sich an den Mann, der ihm zustimmend zunickte. Dieser antwortete auf die Frage, warum er das denn getan hatte, dass er wegen seiner schüchternen Art keine sozialen Kontakte pflegen konnte und sich daher lieber im Internet herumgetrieben habe. Mayer: „Aber man muss doch nicht nur als Nerd vor dem PC sitzen. Spielen Sie nicht Fußball oder so?“Der Angeklagte nickte und sagte, dass er zwar in einem Verein sei, „aber ich bin nicht fit genug, um da regelmäßig Anschluss zu finden“.
Als allerdings die Ermittlungen gegen ihn begonnen haben, habe er seine Zeit im Internet reduziert. „Ich treffe mich jetzt mehr mit Kommilitonen und auch mit meiner Familie rede ich mehr“, bekundete der 26-Jährige, der bislang eine strafrechtlich reine Weste hatte. Die musste er nun ablegen. Über das Urteil waren sich Staatsanwältin, Verteidiger und Richter einig: Es lautete ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.
„Sie sind doch eigentlich nicht dumm“, kommentierte Richter Mayer das Urteil. „In diesem Fall hat aber ihr Bauch über ihr Gehirn gesiegt. Verändern Sie Ihr Freizeitverhalten.“