Entscheid ist bindende Vorgabe für Klinikreform
zu unserem Bericht „CSU Ortschef: Nor den will Entscheid kippen“von Diens tag, 31. Januar, auf Seite 25: Herrn Bolkart sei Dank für die deutliche Kritik zum Ansinnen, das Ergebnis des Bürgerentscheides durch nachträgliche Rechtsauslegung zu Fall zu bringen. Es ist nicht verständlich, dass der Kreistag – offenbar auch die Kreisräte aus dem Süden – einmütig dafür stimmte, durch die Bezirksregierung prüfen zu lassen, ob das Bürgervotum bindend ist. Dabei wird völlig übersehen, dass es hier nicht um eine rechtliche, sondern eine politische Entscheidung geht.
Die Abstimmung fiel nicht ohne jede Ahnung, dass auch ein gewisses Defizit für den Klinikbetreiber riskiert wird, weil das Defizit ja gerade der angebliche Anlass einer beabsichtigten Schließung der Illertisser Geburtenstation war. Wer nun im Nachhinein das Votum mit juristischer Spitzfindigkeit kippt, verstößt elementar gegen Regeln und Geist des demokratischen Prozesses. Wenn sich Politiker aus durchschaubaren Interessen hinter Juristen verschanzen und Volksentscheide kalt übergehen, tragen sie besondere Verantwortung für ein Anwachsen der Politikverdrossenheit. Die Wahlbürger müssen sich betrogen fühlen.
Was sind rechtlich einwandfreie demokratische Entscheidungsprozesse und Verfahren noch wert, wenn sie im Nachhinein jederzeit im Sinne weniger Amtsträger ausgehebelt werden. Die Bürger erwarten, dass auch im Falle der Geburtenstation so verfahren wird, wie das die Politik sonst gerne tut: Das, was gewünscht wird, auch ohne große Seitenblicke auf die Kosten durchzusetzen. Eine Klinikreform ohne Geburtenstation in Illertissen ist politisch nicht möglich, weil die Einrichtung von den Bürgern so beschlossen ist, und zwar von einer eindeutigen Mehrheit aller Landkreisbürger. Das ist die bindende Vorgabe für eine Klinikreform.
Illertissen