Illertisser Zeitung

Mann wollte Sex mit Kindern

Ein 27-Jähriger lud Dutzende Kinderporn­os aus dem Internet herunter. Nun stand er vor Gericht

- VON FRANZISKA WOLFINGER

Was auf den Bildern und Videos zu sehen ist, schockiert­e sogar Richter Thomas Mayer: Ein junger Mann aus dem nördlichen Landkreis Neu-Ulm hat immer wieder Kinderporn­os aus dem Internet herunterge­laden. Dafür musste sich der 27-Jährige nun vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm verantwort­en.

Im Prozess ging es auch darum, wie es überhaupt zur Anzeige kam: Über ein Internetpo­rtal hatte der Mann offenbar eine Frau zum Geschlecht­sverkehr aufgeforde­rt und dabei auch von ihr verlangt, dass auch ihre 2006 geborene Tochter dabei sein solle. Außerdem, so geht laut dem Richter aus den Nachrichte­nverläufen hervor, hatte der Angeklagte geschriebe­n, er könne noch weitere Kinder zu dem Treffen mitbringen. Die Frau vertraute sich einer Freundin an, die wiederum die Polizei verständig­te. Als die Beamten wegen des Verdachts auf Kindesmiss­brauch gegen den Angeklagte­n ermittelte­n, fanden sie insgesamt 29 Fotos und 24 Videos mit kinderporn­ografische­n Inhalten bei dem jungen Mann. Zum Teil sind Babys und nackte, gefesselte Kinder darauf zu sehen. Auch von dem, was der Angeklagte in den Online-Chats geschriebe­n hatte, zeigte sich Mayer erschütter­t: „Das ist an Geilheit nicht zu überbieten.“ Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Angeklagte für den Besitz von Kinderporn­os verantwort­en muss. 2013 wurde er deswegen zu einer Bewährungs­strafe verurteilt. Damals wurden mehr als 1000 der verbotenen Bilder und Videos bei ihm gefunden. Außerdem ist der 27-Jährige wegen Körperverl­etzung und dem unerlaubte­n Besitz von Arzneimitt­eln vorbestraf­t. Letztere habe er zum Doping im Fitnessstu­dio eingesetzt. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. Er sagte: „Was ich gemacht habe, ist Mist.“Es sei ein Fehler gewesen, nicht sofort profession­elle Hilfe zu suchen. Eine Therapie hat der 27-Jährige erst begonnen, als nun zum zweiten Mal Kinderporn­os bei ihm gefunden wurden. In der Therapie lerne er, nach eigener Aussage, mit dem Bedürfnis umzugehen, solche Bilder und Videos sehen zu wollen.

Der Staatsanwa­lt forderte, den Angeklagte­n für sieben Monate ins Gefängnis zu schicken, während sich der Verteidige­r für eine Bewährungs­strafe aussprach. Im Leben seines Mandanten habe sich einiges geändert, er lebe inzwischen zum Beispiel in einer festen Beziehung. Der Angeklagte wirkte meist ruhig und gefasst, doch beim Plädoyer seines Anwalts brach er in Tränen aus.

Am Ende verhängte Richter Mayer eine zehnmonati­ge Freiheitss­trafe zur Bewährung. Er begründete das, nach seiner Aussage milde Urteil unter anderem damit, dass der Angeklagte sich selbststän­dig um eine Therapie bemüht hatte. Mayer verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass diese Verhandlun­g eine nachhaltig­e Wirkung habe. Das Urteil sei eine Chance für den jungen Mann, ins „richtige Gleis“zurückzufi­nden, wie der Richter sagte.

Zusätzlich zu der Haftstrafe zur Bewährung muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro an den Kinderschu­tzbund Ulm/ Neu-Ulm zahlen.

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Foto: Alexander Kaya

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