Mann wollte Sex mit Kindern
Ein 27-Jähriger lud Dutzende Kinderpornos aus dem Internet herunter. Nun stand er vor Gericht
Was auf den Bildern und Videos zu sehen ist, schockierte sogar Richter Thomas Mayer: Ein junger Mann aus dem nördlichen Landkreis Neu-Ulm hat immer wieder Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen. Dafür musste sich der 27-Jährige nun vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.
Im Prozess ging es auch darum, wie es überhaupt zur Anzeige kam: Über ein Internetportal hatte der Mann offenbar eine Frau zum Geschlechtsverkehr aufgefordert und dabei auch von ihr verlangt, dass auch ihre 2006 geborene Tochter dabei sein solle. Außerdem, so geht laut dem Richter aus den Nachrichtenverläufen hervor, hatte der Angeklagte geschrieben, er könne noch weitere Kinder zu dem Treffen mitbringen. Die Frau vertraute sich einer Freundin an, die wiederum die Polizei verständigte. Als die Beamten wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch gegen den Angeklagten ermittelten, fanden sie insgesamt 29 Fotos und 24 Videos mit kinderpornografischen Inhalten bei dem jungen Mann. Zum Teil sind Babys und nackte, gefesselte Kinder darauf zu sehen. Auch von dem, was der Angeklagte in den Online-Chats geschrieben hatte, zeigte sich Mayer erschüttert: „Das ist an Geilheit nicht zu überbieten.“ Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Angeklagte für den Besitz von Kinderpornos verantworten muss. 2013 wurde er deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damals wurden mehr als 1000 der verbotenen Bilder und Videos bei ihm gefunden. Außerdem ist der 27-Jährige wegen Körperverletzung und dem unerlaubten Besitz von Arzneimitteln vorbestraft. Letztere habe er zum Doping im Fitnessstudio eingesetzt. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. Er sagte: „Was ich gemacht habe, ist Mist.“Es sei ein Fehler gewesen, nicht sofort professionelle Hilfe zu suchen. Eine Therapie hat der 27-Jährige erst begonnen, als nun zum zweiten Mal Kinderpornos bei ihm gefunden wurden. In der Therapie lerne er, nach eigener Aussage, mit dem Bedürfnis umzugehen, solche Bilder und Videos sehen zu wollen.
Der Staatsanwalt forderte, den Angeklagten für sieben Monate ins Gefängnis zu schicken, während sich der Verteidiger für eine Bewährungsstrafe aussprach. Im Leben seines Mandanten habe sich einiges geändert, er lebe inzwischen zum Beispiel in einer festen Beziehung. Der Angeklagte wirkte meist ruhig und gefasst, doch beim Plädoyer seines Anwalts brach er in Tränen aus.
Am Ende verhängte Richter Mayer eine zehnmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung. Er begründete das, nach seiner Aussage milde Urteil unter anderem damit, dass der Angeklagte sich selbstständig um eine Therapie bemüht hatte. Mayer verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass diese Verhandlung eine nachhaltige Wirkung habe. Das Urteil sei eine Chance für den jungen Mann, ins „richtige Gleis“zurückzufinden, wie der Richter sagte.
Zusätzlich zu der Haftstrafe zur Bewährung muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro an den Kinderschutzbund Ulm/ Neu-Ulm zahlen.