Terrorprozess gegen Safias Bruder
Seine jüngere Schwester wurde wegen des ersten Anschlags im IS-Auftrag in Deutschland verurteilt. Jetzt steht Saleh S. vor Gericht
Traurige Bekanntheit erlangte bereits seine jüngere Schwester Safia: Sie ist verantwortlich für die erste Terrorattacke, die in Deutschland im IS-Auftrag verübt wurde. Seit Montag nun steht Saleh S. wegen eines islamistischen Brandanschlags in Hannover vor dem Landgericht. Die Anklage wirft dem 18-Jährigen versuchten Mord vor, weil er am 5. Februar 2016 zwei Molotow-Cocktails in den Haupteingang eines Einkaufszentrums geworfen haben soll. Verletzt wurde niemand. Er hatte laut Anklage beabsichtigt, möglichst viele „Ungläubige“zu töten.
Nach der Attacke soll Saleh Richtung Syrien aufgebrochen sein, um sich dem IS anzuschließen, er wurde aber in der Türkei verhaftet. Zu den Hintergründen einer Familie, aus der sich gleich zwei Geschwister für den islamistischen Terror begeisterten, erfährt die Öffentlichkeit zu Beginn des Prozesses nichts. Er findet hinter verschlossenen Türen statt, zum Tatzeitpunkt war Saleh noch ein Jugendlicher. Ob er am ersten Verhandlungstag die Tat eingeräumt oder etwas zu seinem Motiv erzählt hat, bleibt offen. Viel aber spricht dafür, dass die Wurzel der Radikalisierung nicht wie sonst häufig alleine in salafistischen Zirkeln oder der IS-Internetpropaganda lag. Bekannt ist: Saleh und Safia wurden als Kinder eines deutschen Vaters und einer marokkanischen Mutter in Hannover geboren. Die Eltern trennten sich schon früh, die Mutter erzog ihre Kinder nach Darstellung des Vaters streng religiös. Auf Youtube sind Videos zu sehen, die Safia als Schülerin mit dem Salafistenprediger Pierre Vogel beim Rezitieren des Korans zeigen. Mit der Justiz in Berührung kommt ihr älterer Bruder Saleh zunächst als mutmaßlicher Kleinkrimineller. Es geht um Drogen.
Anders als seine Schwester Safia, 16, die vom Gericht jüngst wegen einer Messerattacke auf einen Polizisten im IS-Auftrag zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, handelte Saleh aus Sicht der Anklage auf eigene Faust. Maximal drohen dem jungen Mann nach dem Jugendstrafrecht zehn Jahre Haft. In dem Prozess wird es auch um die Frage seiner Schuldfähigkeit gehen, denn er befindet sich seit dem vergangenen Jahr bereits in der Psychiatrie. Nach einem Zwischenfall auf einem öffentlichen Platz, bei dem er sich auffällig verhielt und die Polizei zwei Messer bei ihm fand, kam er zunächst freiwillig in die Psychiatrie. Nach einem Angriff auf einen Mitpatienten erging ein Unterbringungsbefehl.