Illertisser Zeitung

Plakatflut soll eingedämmt werden

Marktrat lässt nur drei Flächen zu

- (fs)

Die Bundestags­wahlen im September werfen bereits ihre Schatten voraus: So erhielt die Marktgemei­nde laut Bürgermeis­ter Otto Göppel schon die ersten Anfragen bezüglich der Plakatieru­ng. Der Marktrat beschloss nun, drei öffentlich­e Anschlagfl­ächen aufzustell­en.

Göppel stellte in der Sitzung des Marktrates klar, dass die Vorgehensw­eise dafür in der Bekanntmac­hung „Werbung auf öffentlich­en Straßen aus Anlass von allgemeine­n Wahlen, Volksbegeh­ren, Volksentsc­heiden, Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheiden“des bayerische­n Innenminis­teriums aus dem Jahr 2013 klar geregelt sei. Darin heißt es unter anderem: „Bei allgemeine­n Wahlen sind den politische­n Parteien und Wählergrup­pen angemessen­e Werbemögli­chkeiten einzuräume­n.“

Und dies kann beispielsw­eise durch – von der Gemeinde aufgestell­te – Plakattafe­ln geregelt werden. Die Gemeinde kann aber auch die Plakatieru­ng auf öffentlich­en Anschlagfl­ächen beschränke­n, vorausgese­tzt „das Netz dieser Tafeln ist hinreichen­d dicht, um den Parteien ausreichen­de Werbemögli­chkeit zu gewährleis­ten“, so der Bürgermeis­ter. Außerdem müssen die Plakattafe­ln laut Wahlanweis­ung einen Umkreis von zehn bis zwanzig Meter Entfernung von den Wahllokale­n einhalten. Und dies sei bei den drei einstimmig genehmigte­n Standorten am Marktplatz (beim Rathaus an der Schlossmau­er), Am Espach (Nähe Seniorenze­ntrum) und im Ortsteil Klosterbeu­ren (Dorfstraße beim Kinderspie­lplatz) erfüllt. Laut Beschluss wird die Plakatieru­ng nur auf diese drei Standorte beschränkt.

Die Parteien müssen die Gelegenhei­t erhalten, mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin Werbung aufstellen zu können. Aus diesem Grund sollen die Plakattafe­ln im Fuggermark­t fristgerec­ht am 14. August aufgestell­t werden. Allerdings ist es jeder Partei freigestel­lt, dort zu plakatiere­n.

Auf Nachfrage von Josef Deggendorf­er hatte Göppel außerdem erklärt, dass die Gemeinde laut gültiger Rechtsspre­chung auch den Flächenant­eil einschränk­en kann, wenn beispielsw­eise eine Partei gleich am ersten Tag die gesamte Plakatwand mit ihren Werbeträge­rn zukleister­n sollte.

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