Messerattacke gegen die Ex
Ein Mann rastet aus und greift seine Verflossene an
Eine glückliche Beziehung war das wohl nicht, die ein heute 59 Jahre alter Ulmer zu einer fünf Jahre jüngeren Frau aus Weißenhorn unterhielt. Mal machte er Schluss, mal sie, doch sie fanden immer wieder zueinander, eineinhalb Jahre lang. Bis zu jenem fatalen MaiAbend vor zwei Jahren. Da tauchte der Mann bei ihr auf, fuchtelte mit einem Messer herum und drohte sie „abzustechen“. Die Frau blieb unverletzt, doch der aggressive Auftritt des Ulmers hatte ein Nachspiel vor dem Neu-Ulmer Schöffengericht. Dort bekam der bisher unbescholtene Mann die erste heftige Strafe seines Lebens. Was ihn an diesem Tag zur Weißglut getrieben hatte, wurde in der Verhandlung nicht ganz klar. Offenbar plagte ihn die Eifersucht, denn er soll schon mal gedroht haben: „Bevor dich ein anderer bekommt, stech’ ich dich ab.“Wollte er seine Ex wirklich umbringen? Der Angeklagte bestreitet das.
Allerdings wollte er nicht nur Worte wechseln, denn der Mann packte ein Brotzeitmesser mit einer 17-Zentimeter-Klinge in seine Jackentasche und wickelte vorsichtshalber Papier drumherum, damit nichts passiert. Mit dem Zug fuhr er nach Weißenhorn. An dem Mehrfamilienhaus angekommen, klingelte er beim Nachbarn, weil er wusste, dass seine Ex ihn nicht reinlassen würde. Die Tür ging auf, er stieg die Treppe zum ersten Stock hoch und trat sofort die Wohnungstür ein. Läuten wollte er nicht, diskutieren schon gar nicht nicht. Als er die Frau sah, trat er auf sie zu und stach wohl mehrmals in ihre Richtung, zum Glück ohne sie zu treffen. Wie sich die Sache aus ihrer Sicht darstellte, konnte das Gericht nicht klären, denn die Frau hatte sich vor der Verhandlung krank gemeldet.
Von dem Lärm alarmiert trat der junge Nachbar hinzu, der den Angeklagten von hinten packte, um ihn wegzuzerren. Das bekam ihm schlecht, denn er erlitt dabei eine Schnittwunde an der rechten Hand und behielt ein blaues Auge zurück. In diesem Moment kam der Sohn der Frau. Auch er wurde wohl mit dem Messer bedroht. Schließlich ließ der Angreifer ab, ging aus dem Haus und fuhr mit dem Taxi nach Ulm – wo ihn die Polizei festnahm.
Der Mann war bis dato noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Allerdings hatte er zu trinken begonnen, weshalb er nach dem Zwischenfall geraume Zeit in diversen Alkohol-Therapien verbrachte. Während seiner Messer-Attacke war er erheblich alkoholisiert.
Das Schöffengericht verurteilte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und wegen eines Drohanrufs, bei dem er vom „Abstechen“gesprochen hatte, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die wurden – im Gegensatz zum Antrag der Staatsanwältin, die sechs Monate mehr wollte – zur Bewährung ausgesetzt. Die Vorsitzende Gabriele Buck machte dem Verurteilten klar, dass die Sache viel schlimmer hätte ausgehen können – wenn er die Frau mit seinen Stichen getroffen hätte: „Dann säßen sie jetzt vor dem Schwurgericht.“Mit seinem „extremen Ausraster“hatte er die Ex „in Todesangst versetzt“.
Ein Nachspiel hatte die Sache auch für den Sohn der Frau, der als Zeuge aussagen sollte. Er hatte sich kurz vor dem Prozess wegen Rückenproblemen entschuldigt. Doch dann schickte er ein Attest wegen einer Magen-Darm-Erkrankung. Das nahm ihm das Gericht nicht ab und verhängte 300 Euro Ordnungsgeld.