Haftstrafe nach Feuerattacke auf Obdachlosen
Haupttäter muss knapp drei Jahre ins Gefängnis. Staatsanwalt wollte härteres Urteil
Der schmächtige Mann mit den dunklen Haaren blickt im Saal B129 des Berliner Landgerichts betreten zu Boden. Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen hat er am Dienstag eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten kassiert. Zu der Tat in der Weihnachtsnacht 2016, die ganz Deutschland erschütterte, sagt Richterin Regina Alex im Urteil: „Es gibt kein Motiv, sie haben sich gelangweilt.“Fünf Mitangeklagte im Alter von 16 bis 19 Jahren bekommen Bewährungsstrafen wegen Beihilfe sowie vierwöchigen Jugendarrest wegen unterlassener Hilfeleistung. Ein siebter war schon zuvor zu zweiwöchigem Jugendarrest verurteilt worden.
Nur der 21-Jährige wird nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt und bleibt hinter Gittern. Die jungen Männer aus Syrien und Libyen hätten sich nur flüchtig gekannt, heißt es im Urteil. Der 21-Jährige habe an dem Abend den „großen Macker und Alleinunterhalter“gegeben, sagt die Richterin. Als er ein brennendes Taschentuch neben den Kopf des Obdachlosen im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße legte, habe er „Verletzungswillen“gehabt. „Jeder weiß um die Gefährlichkeit von Feuer.“
Drei junge Männer leisteten laut Urteil psychische Beihilfe. Ohne die Zuschauer wäre es demnach wohl nicht zu dem Angriff gekommen. „Es war eine sehr gefährliche, eine bösartige Tat. Das Opfer war eines der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft“, so Richterin Alex. Sein Rucksack, auf dem er lag, brannte schon. Doch der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Fahrgäste einer gerade einfahrenden Bahn löschten die Flammen.
Die große Frage des Prozesses war: Versuchte Tötung oder nicht? Angeklagt war gemeinschaftlicher versuchter Mord. Doch der Vorwurf ließ sich nach Ansicht des Gerichts nicht halten. Der Hauptangeklagte bekam seine Strafe nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung – was juristisch nicht so schwer wiegt wie ein Mordversuch. Alle sechs hatten im Prozess einen Tötungsversuch bestritten.
Für die Staatsanwaltschaft dürfte das Urteil eine herbe Schlappe sein. Sie hatte sich auf verschiedene Perspektiven aus Videokameras gestützt. Für den Haupttäter hatte die Anklagebehörde eine Haftstrafe von vier Jahren wegen versuchten Mordes gefordert. Die Behörde will eine Revision prüfen.
Staatsanwalt Martin Glage hatte zum Prozessauftakt betont, die jungen Männer hätten billigend in Kauf genommen, dass der damals 37-Jährige hätte „qualvoll verbrennen“können. Eine geplante Tötung schloss er zwar aus. Doch: „Sie haben die Tat relativ gelassen durchgeführt. Was mit dem Opfer geschah, war ihnen egal“, sagte Glage.
Die Männer hatten sich die Kapuzen über ihre Köpfe gezogen und waren vom Tatort geflüchtet. Die Verteidiger der Angeklagten waren der Ansicht, es sei in der Öffentlichkeit ein nicht zutreffendes Bild gezeichnet worden. Es habe keine lebensgefährliche Tat gegeben.
Anne Baum und Jutta Schütz, dpa