Ehe für alle noch nicht gesichert
Jetzt Debatte über Klage in Karlsruhe
Dem Bundestagsbeschluss zur Ehe für alle folgt nun eine Debatte über deren Verfassungsmäßigkeit. Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einer Verfassungsklage Erfolgschancen einräumt und die AfD ankündigt, rechtliche Schritte zu prüfen, gibt es unter Juristen keine eindeutige Meinung zu den Erfolgsaussichten. Am Freitag war mit breiter Mehrheit die Öffnung der Ehe für Homosexuelle beschlossen worden.
De Maizière sagte, er habe gegen das Gesetz gestimmt, da dafür eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre. Zudem sei die Ehe für ihn „eine Verbindung zwischen Mann und Frau“. Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder rechnet mit Beratungen in Karlsruhe. Der Bundestag habe einen „recht unausgegorenen Gesetzentwurf“verabschiedet.
Nach Ansicht von AfD-Politiker Alexander Gauland schafft die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts eine „Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet“. Die Entscheidung des Bundestags könnte auch den Weg für eine Anerkennung der islamischen Mehrehe ebnen und stelle einen „klaren Bruch des Grundgesetzes“dar.
Unter Juristen ist der Erfolg einer Verfassungsklage umstritten. ExVerfassungsrichter Hans-Jürgen
Juristen streiten über die Verfassungsmäßigkeit
Papier sagte: „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern.“Der frühere Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, Jörn Ipsen, ergänzte, mit Grundgesetzartikel 6 sei selbstverständlich die „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“gemeint.
Der Speyerer Verwaltungsrechtler Joachim Wieland betonte aber, das Grundgesetz definiere den Verfassungsbegriff der Ehe nicht. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart bezweifelte, ob Karlsruhe „genug Standvermögen hat, sich dem gesellschaftlichen Trend zu widersetzen“.