Bayernstraße: Anliegern droht neues Ungemach
Die Stadt Illertissen ändert ihre Satzung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen. Jetzt muss neu gerechnet werden – das hat Folgen
Die einen Anlieger müssen für den Ausbau der Bayernstraße wohl mehr zahlen, andere dafür möglicherweise etwas weniger: Das sind die Auswirkungen einer neuen Satzung, welche in Illertissen die Erhebung von Beiträgen für Reparaturen an bestehenden Fahrbahnen regelt. Diese wurde unlängst in einer Sitzung des Stadtrats beschlossen. Allerdings nicht ohne Kritik: Einige Räte empfanden die neue Regelung als „unfair“, immerhin müssten die betroffenen Eigentümer ohnehin Summen in Höhe von vielen Tausend Euro entrichten. Der Stadt bleibe aufgrund eines Gerichtsbeschlusses keine andere Möglichkeit, hieß es.
Wie berichtet, sollen in Illertissen demnächst zahlreiche Straßen ausgebaut werden. In der Regel müssen die Anlieger einen Teil der Kosten tragen, zum Beispiel in der Bayernstraße. Beim Blick auf die zu erwartenden Rechnungen dürfte so mancher Anwohner wohl erschrocken sein: Mal sind es 10000 Euro, mal 25000 Euro oder sogar 28000 Euro. „Das sind extreme Summen“, sagt Brigitte Volz, die im Rathaus für die Erschließungsbeiträge zuständig ist. Allerdings seien die betreffenden Grundstücke mitunter „riesig“– oft über 1000 Quadratmeter, teilweise sogar bis zu 4000. Und die Kosten für den Straßenausbau würden solidarisch von allen Anliegern getragen. Wer wie viel bezahlen muss, wird berechnet, hauptsächlich anhand von zwei Faktoren: der Fläche des Grundstücks und der Zahl der Vollgeschosse des Gebäudes.
Das Resultat versetzt so manchen in Schockstarre: „Der Unmut ist sehr groß“, sagt Volz, die schon mit mehreren Bürgern in der Sache Kontakt hatte. Allerdings befänden sich die Grundstücke teils schon seit Generationen in Besitz der Familien. Und jeder habe einen Nutzen von der Straße zu seinem Grundstück. „Eigentum verpflichtet“– so fasste Rat Ansgar Bauer (Freie Wähler) kürzlich in der Sitzung die Situation zusammen. Die Anlieger könnten dankbar sein, dass für das Straßenbauprojekt Gelder aus einem staatlichen Fördertopf – der sogenannten Dorferneuerung – geflossen seien. Ansonsten hätten sie wohl noch mehr bezahlen müssen. Der Zuschuss beträgt ein Viertel der (förderfähigen) Baukosten, ein weiterer Teil kommt aus der Stadtkasse. Die Anlieger müssen ein Drittel des Straßenbaus finanzieren: Das sind 640 000 Euro.
Für einige Betroffene wird es dank der neuen Satzung wohl teurer, als zunächst angenommen. Denn sie legt Maßstäbe für die Berechnung der Beiträge fest. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuletzt eine Klausel für nicht rechtmäßig erklärt: Es ging um Grundstücke am Ortsrand und um die Frage, wie weit Grundstücke in die Tiefe bebaut (und genutzt) sind. Bislang war hier in mehreren Fällen eine (gedankliche) Grenze von 50 Metern gezogen worden, was den vollen Berechnungssatz betrifft. Künftig muss laut Gerichtsbeschluss individuell hingeschaut – und kassiert – werden. Einige Bürger müssen deshalb wohl weniger zahlen, andere dafür mehr: Am Ende müssen die Kosten für den Ausbau insgesamt von allen gemeinsam aufgebracht werden, aber die Verteilung ändert sich wohl. Die Berechnung selbst ist komplex, sagt Volz. Weshalb sie und ihre Kollegin Anja Liese die Betroffenen individuell informieren und ihnen erklären, wie die Kosten zustande kommen. Ohnehin müsse nun jedes Grundstück genau betrachtet werden.
Die neue Satzung und deren Folgen wurden in der Ratssitzung kritisch gesehen. Ansgar Batzner (Freie Wähler) sprach mit Blick auf die zu erwartende Verteuerung für einige Anlieger von „Bauchgrimmen“. Er wollte wissen, ob es überhaupt rechtlich möglich sei, höhere Summen zu berechnen, als zuerst angenommen. Volz gab zu Bedenken, nach dem Gerichtsurteil werde die Satzung in ihrer jetzigen Form die Bescheide rechtswidrig machen. Die jetzige Änderung sei zwar „unglücklich“, aber nötig.
Die endgültigen Rechnungen werden erstellt, sobald die Bayerstraße ausgebaut ist. Das soll Ende 2018 der Fall sein. Bis dahin könne sich an der Rechtslage noch einiges ändern, weiß Beitragsexpertin Volz. „Es kommen immer wieder neue Urteile hinzu.“In einem anderen Fall habe sie die zu erwartenden Summen für Anlieger mehrmals anpassen müssen.