Ohne Erlaubnis läuft wenig
Wer unter 18 Jahre alt ist, braucht in vielen Fällen die Zustimmung der Eltern. Eine Juristin erklärt, was man selbst regeln darf und wo Fallen lauern
In der Schule werden diese Fragen nicht beantwortet. Dabei ist es wichtig für Schüler, zu lernen, worauf man bei Verträgen achten sollte. Etwa, wenn man ein Handy kauft. Aber ab wann darf man eigentlich selbst Geschäfte abschließen und Verträge unterzeichnen? Und worauf sollte man unbedingt achten? Mithilfe der Juristin Gabriele Gers vom Verbraucherservice Bayern in Augsburg beantwortet
die wichtigsten Fragen zum Thema.
Ab wann ist man geschäftsfähig?
Laut Gesetz ist man ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig und erst ab 18 voll geschäftsfähig. Für die meisten Geschäfte braucht man vorher die Zustimmung der Eltern. Die kann auch nachträglich erteilt werden.
Gibt es da Ausnahmen?
Es gibt den sogenannten Taschengeldparagrafen, der besagt, dass Minderjährige selbst Geldgeschäfte im Taschengeldbereich, also im Wert von 30 bis 40 Euro, abwickeln können. Bei teureren Sachen, etwa bei einem Smartphone, sollte das Einverständnis der Eltern vorliegen. „Das wird aber nicht überall so streng gehandhabt“, sagt Gabriele Gers.
Was passiert, wenn der oder die Jugendliche zum Beispiel eine Unterschrift gefälscht hat?
„Wenn es keine Zustimmung der Eltern gibt, ist es auch kein rechtsgültiger Vertrag“, sagt Gers. Im Zweifelsfall muss das Geschäft also rückgängig gemacht werden, und der Händler hat schlichtweg Pech gehabt. In Extremfällen kann es auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Können Jugendliche auch bestraft werden?
Für seine Taten verantwortlich und somit strafmündig ist man schon ab 14 Jahren. Das heißt, wer etwa schwarz fährt oder klaut, steht dafür auch selbst gerade. Das gilt auch, wenn man unbewusst etwas Ungesetzliches tut.
Wo lauern Fallen für Jugendliche?
Eine Gefahr besteht bei Handyverträgen. Denn sie laufen über einen langen Zeitraum, und dort gibt es oft versteckte Kosten. Gabriele Gers empfiehlt für Jugendliche ein Prepaid-Handy oder eine Flatrate für eine fixe monatliche Summe.
Und auch im Internet seien viele Jugendliche oft zu sorglos. „Sie sind sich oft nicht bewusst, dass das Internet nichts vergisst.“Sensible Daten über sich, Bilder oder gar Standorte sollten demnach nie oder nur in Ausnahmefälle gepostet werden.
Ein weiteres Problem ist das Thema Urheberrechtsverletzung im Netz. Und zwar auch bei Erwachsenen. „Oft herrscht der Gedanke vor: ,Was im Internet ist, kann ich mir nehmen.‘ Es ist ihnen nicht klar, dass jemand die Rechte daran hat“, so Gers. Wer illegal Musik herunterlädt oder Filme streamt, verletzt dieses Recht und riskiert eine Abmahnung.
Was können die Eltern tun?
Je jünger die Kinder sind, desto wichtiger sei es, dass die Eltern sich genau anschauen, was ihre Kinder machen, betont Gabriele Gers. „Es ist sicherlich keine gute Lösung, wenn Eltern ihre Kinder kontrollieren. Aber sie sollten sich Zeit nehmen und mit ihnen darüber reden, was sie machen, egal, ob im Netz oder anderswo.“