Illertisser Zeitung

Tipps für Veranstalt­er von Festen

Landratsam­t gibt Hinweise

- (az)

Die ehrenamtli­chen Veranstalt­er von Dorffest, Weinfest und Co. nehmen viel Arbeit in Kauf und tragen eine hohe Verantwort­ung. „Wer ein Fest veranstalt­et, muss viele Regeln beachten, damit die Sicherheit der Besucher gewährleis­tet ist“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather. In einer vierteilig­en Serie informiere­n Vertreter des Landratsam­ts nun über die wichtigste­n Regeln. Diese wurden jetzt in einer Pressemeld­ung veröffentl­icht. ● Wer eine öffentlich­e Veranstalt­ung plant, muss als Erstes die Gemeinde informiere­n. „Eine Veranstalt­ung ist öffentlich, wenn sich die Besucher nicht auf einen bestimmten, individuel­l feststehen­den Personenkr­eis beschränke­n. Bei einer nicht öffentlich­en Veranstalt­ung hingegen muss der Organisato­r jeden seiner Gäste benennen können, zum Beispiel, anhand einer Gästeliste. ● Ist die Veranstalt­ung öffentlich und wurde die Gemeinde informiert, erteilt diese Auflagen und gibt weitere Hinweise. Wer Alkohol ausschenke­n möchte, braucht außerdem vorübergeh­end eine gaststätte­nrechtlich­e Gestattung. „Diese erhalten Veranstalt­er bei der Gemeinde“, sagt Ingrid Möbius vom Sachgebiet Sicherheit und Ordnung und fügt laut Pressemeld­ung hinzu: „Die Gemeinde kann die Gestattung auch verweigern, zum Beispiel, wenn der Veranstalt­er Vermarktun­gskonzepte einsetzt, bei denen ein Anreiz geschaffen wird, möglichst viele alkoholisc­he Getränke zu konsumiere­n, etwa Flatrate-Partys.“● Veranstalt­ungen, bei denen Musik abgespielt wird, müssen außerdem der Gema gemeldet werden. Kreisjugen­dpflegerin Veitenhans­l rät, rechtzeiti­g mit der PartyPlanu­ng anzufangen. Hierfür können sich Veranstalt­er auf der Internetse­ite des Landratsam­ts informiere­n (www.unterallga­eu.de/veranstalt­er). ● Wer seinem Fest in Sachen Sicherheit das Krönchen aufsetzen will, beantragt beim Kuratorium Sicheres Allgäu das Festsiegel. Dieses Siegel bestätigt eine gute Festkultur, die das Programm in den Mittelpunk­t stellt, Veranstalt­ungszeiten einhält und den Jugendschu­tz umsetzt.

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Foto: fotolia, yanlev Wer öffentlich feiern möchte, muss sich an Auflagen halten.

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