Tipps für Veranstalter von Festen
Landratsamt gibt Hinweise
Die ehrenamtlichen Veranstalter von Dorffest, Weinfest und Co. nehmen viel Arbeit in Kauf und tragen eine hohe Verantwortung. „Wer ein Fest veranstaltet, muss viele Regeln beachten, damit die Sicherheit der Besucher gewährleistet ist“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather. In einer vierteiligen Serie informieren Vertreter des Landratsamts nun über die wichtigsten Regeln. Diese wurden jetzt in einer Pressemeldung veröffentlicht. ● Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss als Erstes die Gemeinde informieren. „Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn sich die Besucher nicht auf einen bestimmten, individuell feststehenden Personenkreis beschränken. Bei einer nicht öffentlichen Veranstaltung hingegen muss der Organisator jeden seiner Gäste benennen können, zum Beispiel, anhand einer Gästeliste. ● Ist die Veranstaltung öffentlich und wurde die Gemeinde informiert, erteilt diese Auflagen und gibt weitere Hinweise. Wer Alkohol ausschenken möchte, braucht außerdem vorübergehend eine gaststättenrechtliche Gestattung. „Diese erhalten Veranstalter bei der Gemeinde“, sagt Ingrid Möbius vom Sachgebiet Sicherheit und Ordnung und fügt laut Pressemeldung hinzu: „Die Gemeinde kann die Gestattung auch verweigern, zum Beispiel, wenn der Veranstalter Vermarktungskonzepte einsetzt, bei denen ein Anreiz geschaffen wird, möglichst viele alkoholische Getränke zu konsumieren, etwa Flatrate-Partys.“● Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird, müssen außerdem der Gema gemeldet werden. Kreisjugendpflegerin Veitenhansl rät, rechtzeitig mit der PartyPlanung anzufangen. Hierfür können sich Veranstalter auf der Internetseite des Landratsamts informieren (www.unterallgaeu.de/veranstalter). ● Wer seinem Fest in Sachen Sicherheit das Krönchen aufsetzen will, beantragt beim Kuratorium Sicheres Allgäu das Festsiegel. Dieses Siegel bestätigt eine gute Festkultur, die das Programm in den Mittelpunkt stellt, Veranstaltungszeiten einhält und den Jugendschutz umsetzt.